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Mittwoch, 13. Januar 2016

Die Dublin-Verordnung des Europäischen Parlaments zur Regulation bzw. Verordnung, geltend für alle Flüchtlinge.

Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III)

Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der Dublin-II-Verordnung und wird auch Dublin-III-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge seit dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.

Der Anwendungsbereich des Dublin-Verfahrens wird durch diese Verordnung auf alle Flüchtlinge, die um internationalen Schutz ersuchen, ausgedehnt. Die Effizienz von Asylverfahren und die Rechtsgarantien Asylsuchender sollen durch die neue Verordnung gestärkt werden.
Lesen Sie diese Verordnung als ORIGINAL-PDF des Europäischen Parlaments (in deutsch).

Das 29 Seiten umfassendes Original-PDFs des Europäischen Parlaments
Zum Lesen PDF anklicken


Das System des Dublin-Vertrags funktioniert nicht mehr richtig. 

Damit ist die Bundesrepublik verpflichtet, sich vor ungeregelter Einwanderung zu schützen.

Zitat: Ulrich Battis, Staatsrechtler

UPDATE 
Nach Di Fabio und H.J.Papier ist mittlerweile der dritte frühere Verfassungsrichter Michael Bertrams, der das Wort "Verfassungsbruch" im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise der deutschen Bundesregierung verwendet. ... 

Sonntag, 29. November 2015

Vereinte Nationen fordern einen Bevölkerungsaustausch (Bestandserhaltungsmigration, Ersatzmigration) in der Europäischen Union

Zum Nachdenken: Viele wollen das Untenstehende und das PDF der UNO-Untersuchung sicher nicht wahrhaben und vor kurzer Zeit hätte man diesen Text noch als Verschwörungstheorie abgetan. 

Bestandserhaltungsmigration, Ersatzmigration das sind Worte die man sich heute merken muss. Von den Vereinten Nationen (UNO) wurden zwei Regionen untersucht: Europa und die Europäische Union (EU) und ganz besonders wurden bei der Untersuchung acht Länder in Augenschein genommen. Die genauer untersuchten Länder sind Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, die Republik Korea, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten (USA).

5 Seiten PDF, zum Downloaden und lesen!
Das Ergebnis der UNO-Untersuchung soll eine überaus notwendige Bestandserhaltungs-migration aufzeigen. Die Vereinten Nationen fordern für die EU-Länder wie Deutschland (natürlich auch Österreich) für Frankreich und Italien einen Erhöhung der Bevölkerungszahl was nach und nach auch einen "Bevölkerungsaustausch" bzw. mindestens einer Parallelgesellschaft gleich kommt. Die von den Vereinten Nationen angedachten Migrationsströme sollen zum großen Teil aus Nahost und Nordafrika kommen. Die Flüchtlingsströme und die Masse der Asylanträge aus den Nahost-Kriegsregionen wie auch die reinen Wirtschaftsflüchtlinge die derzeit  in Europa einwandern möchten, ist durch verschiedene Kräfte wie z.B. auch die vereinten Nationen schon von langer Hand vorgeplant worden. Natürlich geht es bei dem Projekt nicht zwingend um Integration der neu ankommenden Menschen, sondern um ein mehr oder weniger reibungslos ablaufendes Nebeneinander. Auch die religiösen Hintergründe spielen bei der UNO-Untersuchung keine wichtige Rolle. Es geht dabei vor allem -und wie wir noch sehen werden- (wie immer) um Weltwirtschaftliche Interessen. (Die Zusammenfassung des PDFs der UNO direkt vom UNO-Server: Direktlink) ... 
Ist der Bericht von der UNO Seite nicht mehr zu erhalten, finden Sie auch hier das Original-PDF PDF-Link: https://www.bmun-gv-at.eu/pdf-uno/BESTANDSERHALTUNGSMIGRATION-UNO-execsumGerman.pdf