In einem Zeitungsartikel vom Jänner 2018 warnte die Expertin Mag. Kornelia Kirchweger*: „Die EU rüstet sich für die nächste Migrationswelle. Explizit um diesen Fall ging es beim vergangenen EU-Gipfel, nämlich vor allem um die Durchsetzung von Flüchtlings-Zwangsquoten und die Optimierung und Vergemeinschaftung der Abwicklung eines neuen Flüchtlingsstromes.“
Kirchwegers Prognose: „Um die Länder an den EU-Außengrenzen künftig zu entlasten, will man die ohnehin nicht eingehaltene Dublin-Regel neu überdenken. Denn bisher ist ein Asylansuchen in (wenigstens laut bisheriger Dublin-Regelung) jenem Land zu stellen, das zuerst betreten wurde, - also niemals in Österreich, außer die Asylwerber kommen per Flugzeug.
Gilt das ab Juni 2018 nicht mehr, sind Zwangsquoten zur Verteilung der bereits in der EU lebenden und künftig erwarteten Migranten unumgänglich. Und bis Juni 2018 soll das neue Asylpaket nun auch stehen.“
Überarbeitete Dublin-Regelung
Inzwischen sind die ersten Details zur Überarbeitung der Dublin-Regelung auch öffentlich bekannt geworden. Demnach sollen ab nun Asylwerber offenbar zukünftig auch in in Ländern, in denen sie sogenannte „Ankerpersonen“ kennen, ihren Antrag stellen können. Besonders brisant dabei: Bei diesen „Ankerpersonen“ handelt es sich in erster Linie um nicht näher definierte „Angehörige“ der Asylwerber. Ein kleines Problem am Rande: Sehr viele der Asylwerber sind ohne Dokumente, ohne Pässe in die EU gekommen. Da man deren wahre Identitäten mitunter nicht wirklich eruieren kann wird es noch schwieriger zu erkennen bzw. nachzuweisen wer wirklich eine "Ankerperson".
Werden illegale Einwanderungen legalisiert?
Im Klartext läuft dies wohl auch auf eine weitreichende Legalisierung der bisher illegalen Masseneinwanderung nach Europa hinaus, so Kirchweger. „Wir werden die Migration niemals stoppen können…sie ist unsere neue Realität“, betonte bereits EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos.
Da das neue Dublin-System bis Juni 2018 fertig stehen soll, wird ab diesem Zeitraum mit einer neuen (und großen) Einwanderungswelle zu rechnen sein. Diese könnte das Ausmaß des Asyl-Ansturms von 2015 rein zahlenmäßig sogar noch deutlich überragen!
Inzwischen gibt es schon Aktivitäten gegen die Änderung des Dublin-Abkommens
☛ KAMPAGNEN - KEINE ÄNDERUNG DES DUBLIN-ABKOMMENS
https://www.civilpetition.de/kampagne/keine-aenderung-des-dublin-abkommens/startseite/
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* Mag. Kornelia Kirchweger arbeitete für die „Austria Presse Agentur“ (APA) und war etwa Korrespondentin für internationale Nachrichtensender wie BBC und CBS.
Quellen: Mag. Kornelia Kirchweger, div.News, EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos
Bildquelle/Symbolbild ©: Pixabay
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Dienstag, 13. März 2018
Donnerstag, 27. Juli 2017
Für alle die eine andere Meinung verbreiten ...
EUROPA - der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) stellt klar:
EuGH gibt Österreich recht: Kroatien (u.a.) müssen Asylwerber zurücknehmen, die dort erstmals in die EU eingereist sind. Die Grenzübertritte während der Flüchtlingskrise waren illegal – trotz Extremsituation. Siehe Video-Link: ORF/ZIB 100
Quelle/Bildquelle: ZDF (Juli 2017), Text und Video ORF/ZIB 100
Freitag, 13. Mai 2016
Ab jetzt will die UNO sechs Millionen Flüchtlinge pro Jahr umsiedeln
Die Vereinten Nationen wollen jährlich mindestens zehn Prozent aller als Flüchtlinge gezählten Menschen weltweit umsiedeln. Offen ist, -wenn sich ein Land weigert die neuen Flüchtlinge aufzunehmen- wie dann die UN die Umsiedlung erzwingen will.
In der EU ist der Plan der Umverteilung an diesem simplen Problem vorerst einmal gescheitert. Und schlimmer noch, am EU-Flüchtlingsplan kann die gesamte Europäische Union zerbrechen*.
Die Vereinten Nationen wollen weltweit eine Umsiedlung von mindestens zehn Prozent aller Flüchtlinge pro Jahr erreichen (siehe auch Link), um den besonders belasteten Ländern zu helfen. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon erläuterte am Montag 9. Mai.2016 am UN-Sitz in New York seinen „Globalen Pakt zur Teilung der Verantwortung“, der gerade die reicheren Länder in die Pflicht nehmen will. Auch sollen vor allem Länder in die "Pflicht genommen werden" die weder mit den Kriegen in diesen Ländern zu tun haben noch mit irgendwelchen als Befreiung getarnten Aktionen. (Die V4-Staaten lehnen eine „EU-Flüchtlings-Strafgebühr“ strikt ab, andere EU-Länder haben derzeit ihre Grenzen mehr oder weniger geschlossen und Höchstgrenzen eingeführt!) ...
In der EU ist der Plan der Umverteilung an diesem simplen Problem vorerst einmal gescheitert. Und schlimmer noch, am EU-Flüchtlingsplan kann die gesamte Europäische Union zerbrechen*.
Die Vereinten Nationen wollen weltweit eine Umsiedlung von mindestens zehn Prozent aller Flüchtlinge pro Jahr erreichen (siehe auch Link), um den besonders belasteten Ländern zu helfen. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon erläuterte am Montag 9. Mai.2016 am UN-Sitz in New York seinen „Globalen Pakt zur Teilung der Verantwortung“, der gerade die reicheren Länder in die Pflicht nehmen will. Auch sollen vor allem Länder in die "Pflicht genommen werden" die weder mit den Kriegen in diesen Ländern zu tun haben noch mit irgendwelchen als Befreiung getarnten Aktionen. (Die V4-Staaten lehnen eine „EU-Flüchtlings-Strafgebühr“ strikt ab, andere EU-Länder haben derzeit ihre Grenzen mehr oder weniger geschlossen und Höchstgrenzen eingeführt!) ...
Mittwoch, 13. Januar 2016
Die Dublin-Verordnung des Europäischen Parlaments zur Regulation bzw. Verordnung, geltend für alle Flüchtlinge.
Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III)
Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der Dublin-II-Verordnung und wird auch Dublin-III-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge seit dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.
Der Anwendungsbereich des Dublin-Verfahrens wird durch diese Verordnung auf alle Flüchtlinge, die um internationalen Schutz ersuchen, ausgedehnt. Die Effizienz von Asylverfahren und die Rechtsgarantien Asylsuchender sollen durch die neue Verordnung gestärkt werden.
Lesen Sie diese Verordnung als ORIGINAL-PDF des Europäischen Parlaments (in deutsch).
Das 29 Seiten umfassendes Original-PDFs des Europäischen Parlaments
Zum Lesen PDF anklicken
(PDF- Direktlink: http://www.pce.at/politik/DUBLIN-Verordnung_(EU)_Nr._604-2013_Dublin_III-DE-TXT.pdf)
Das System des Dublin-Vertrags funktioniert nicht mehr richtig.
Damit ist die Bundesrepublik verpflichtet, sich vor ungeregelter Einwanderung zu schützen.
Zitat: Ulrich Battis, Staatsrechtler
UPDATE
Nach Di Fabio und H.J.Papier ist mittlerweile der dritte frühere Verfassungsrichter Michael Bertrams, der das Wort "Verfassungsbruch" im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise der deutschen Bundesregierung verwendet. ...
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