Das geprüfte Heißgetränk! |
Da ist jetzt die richtige Alkoholmenge drin. Endlich wird da durchgegriffen. Falls doch zu wenig drin ist, so ist etwas schief gelaufen. Das meinen nicht nur jene, die auf das heiße Promillegetränk aus sind (und Gefahr laufen den Führerschein zu verlieren), sondern das meint die Europäische Union. Die hat tatsächlich eine eigene Glühwein-Verordnung erlassen, nach der ein ausdrücklich so benanntes Heißgetränk zwischen 7,0 und 14,5 Prozent Alkohol enthalten muss.
Und das war von den EU-Bürokraten nicht gedacht als Maßnahme zur Belebung von langweiligen Betriebsweihnachtsfeiern bzw. um die kalten Füße am Punschstand zu erwärmen oder zum Abbau von Überproduktionen europäischer Weinbauern, sondern wie immer NUR zum Schutz der Verbraucher. Diese sollen nach Ansicht der EU-Bürokraten um kein Volumenprozent Alkohol betrogen werden, was leicht passieren kann, wenn der Punsch z.B. zu stark erwärmt wird, oder gleich weniger Alkohol Verwendung findet. ...