Montag, 1. September 2014

Beschneidungsgesetz (Religionsgesetz)

Beschneidungsgesetz Deutschland

Unter dem Schlagwort Beschneidungsgesetz wird in aller Regel (zumindest in Deutschland) der vom Deutschen Bundestag am 12. Dezember 2012 verabschiedete Zusatz­paragraph 1631d BGB verstanden, mit dem die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von minder­jährigen Jungen in Deutschland vorerst unter bestimmten Auflagen legalisiert wurde.
Gegen dieses Beschneidungsgesetz wurde vor der Verabschiedung und wird auch weiterhin von Intaktivisten gekämpft, da es aus Sicht vieler Rechtsexperten gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und andere Rechtsnormen verstößt.

Der Wortlaut des Beschneidungsgesetzes

Das Gesetz wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch im Buch 4 (Familienrecht), im Abschnitt 2 (Verwandtschaft) und dort im Titel 5 (Elterliche Sorge) platziert.
§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteils­fähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.[1]

Beachtenswert

Der Entwurf des deutschen Bundesjustizministeriums wurde vom Regierungs­kabinett weitgehend als Gesetzesvorlage übernommen. Es wurde im Gesetzestext exakt eine Stelle geändert.
Im Entwurf hieß es in Absatz 1, Satz 1 noch
"[...] wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird."
Die verabschiedete Gesetzesvorlage hingegen lautet dort
"[...] wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll."
Diese Umformulierung nimmt dem Gesetz die juristische Problematik, nachzuweisen, dass tatsächlich nach den Regeln der ärztlichen Kunst operiert wurde. Es reicht dem Gesetz nach nunmehr aus, wenn der Arzt oder Beschneider seine Absicht nachweisbar kundgetan hat, die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchführen zu wollen.

Verfassungswidrig

Nach Ansicht von immer mehr Verfassungsrechtlern und anderer Juristen verstößt das Beschneidungs­gesetz gleich in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz.

Art. 1 GG

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

Art. 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Art. 3 GG

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art. 4.1 GG

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Art. 33.1 + 33.3 GG

(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.

Art. 140 GG in Verb. mit Art. Art. 136 WRV

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. [...]
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Art. 140 GG in Verb. mit Art. Art. 137.3 Satz 1 WRV

(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.

Juristische Stimmen

  • Andreas ManokDie medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes - Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte, Duncker & Humblot, 2015 (Schriften zum Gesundheitsrecht [SGR], Band 34) ISBN 3-428-14584-4[2]
Zitat:
«Der Autor untersucht die Frage der rechtlichen Zulässigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen männlicher Minderjähriger auf Veranlassung ihrer Eltern. Nach einem kultur­historischen Abriss und der Betrachtung medizinischer Aspekte prüft er umfassend, ob der vom Bundes­gesetzgeber als Reaktion auf das sog. Kölner Beschneidungsurteil in das BGB eingefügte § 1631d verfassungsgemäß ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass § 1631d BGB in mehrfacher Hinsicht verfassungs­widrig ist. Denn zum einen überwiegt angesichts der Tragweite und der Irreversibilität des Eingriffs das Grundrecht der Minderjährigen auf körperliche Unversehrtheit das elterliche Erziehungsrecht und deren Grundrecht auf Religionsfreiheit. Zum anderen liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung männlicher Minderjähriger wegen des Geschlechts vor, da der Eingriff bei ihnen zulässig sein soll, während selbst milde Formen weiblicher Beschneidung[wp] durch § 226a StGB als Verbrechen unter Strafandrohung stehen - Dr. Georg Neureither[3]
Zitat:
«Die Auseinandersetzung um die rituelle, medizinisch nicht begründete Genitalbeschneidung kleiner, nicht einwilligungs­fähiger Jungen findet seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai 2012 nun auch in Deutschland statt. Sie bewegt sich im Spannungsfeld der Grundrechte auf Religionsfreiheit einerseits und auf körperliche Unversehrtheit andererseits. Die Heftigkeit der Debatte lässt auf tiefgreifende Ängste und Konflikte schließen. Es geht um die Frage, ob es heute in einer säkularen Demokratie noch angemessen ist, kleinen Jungen zur Absicherung der gruppalen und religiösen Identität von Erwachsenen Schmerzen und Ängste zuzufügen, sie erheblichen Gesundheits­risiken und irreversibler Verletzung der Intimzone auszusetzen. Leidvolle körperliche, sexuelle und seelische Langzeitfolgen der Beschneidung sind möglich und belegt. In diesem Buch äußern sich Betroffene, Ärzte, Juristen, Psychoanalytiker, Politiker und andere Fachleute kritisch zur Jungen­beschneidung und engagieren sich für den Kinderschutz­gedanken. Sie werben für eine Debatte auf wissenschaftlicher und rechtlicher Grundlage.» - Verlagstext (Vandenhoeck & Ruprecht)[4]

Einzelnachweise

  1.  Siehe dazu IntactiWikiMohel-Klausel
  2.  Buchvorstellung: Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes - Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte, Duncker & Humblot
  3.  Dr. Georg Neureither: Andreas Manok, Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes - Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte, Religion - Weltanschauung - Recht am 28. Januar 2015
  4. ↑ 4,0 4,1 Buchvorstellung: Matthias Franz (Hg.) Die Beschneidung von Jungen. Ein trauriges Vermächtnis., Vandenhoeck & Ruprecht

Netzverweise

Beschneidungsgesetz: Ärzte halten an ihrer Kritik fest, Deutsches Ärzteblatt 2013; 110(51-52)

Juden und Muslime loben die deutsche Rechtssicherheit

Am 12. Dezember 2012 sicherte der Bundestag Muslimen und Juden ausdrücklich das Recht zu, ihre männlichen Kinder beschneiden zu lassen(!).
Siehe Link
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In Österreich Auch in Österreich kann weiterhin straffrei beschnitten werden. Beschneidung von Buben fällt nicht unter "Genitalverstümmelung"! In Österreich wäre ein ähnliches Urteil wie in Deutschland nicht möglich: Zwar gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die die Genitalverstümmelung bei Kindern auch mit Einwilligung der Eltern verbietet - der Passus ist aber so formuliert, dass nur die weibliche Beschneidung darunterfällt. "In der herrschenden Praxis (Entscheidungen der unabhängigen Gerichte) wird in Österreich von Straflosigkeit von Beschneidungen ausgegangen", heißt es dazu aus dem Justizministerium. "Die Beschneidung bei Buben ist bei uns als Tradition so fixiert, dass es da keine strafrechtlichen Probleme geben könnte", sagt auch Richard Potz, Leiter des Instituts für Rechtsphilosophie, Religions-und Kulturrecht an der Universität Wien. Allerdings gebe es in den vergangenen fünf Jahren unter Medizinern einen Trend, die Beschneidung kritisch zu sehen: Während früher die Vorteile betont worden seien - etwa das geringere Risiko von weiblichen Sexualpartnern, an Gebärmutterkrebs zu erkranken -, würden Wissenschafter nun vermehrt auf unerwünschte physische und psychische Folgen einer Beschneidung hinweisen. (tob, DER STANDARD, 28.6.2012)


Schnell abnehmen nach nur 8 Tagen Neurostimulation (die neue "Neurodiät" © )

Hirnforscher entschlüsseln, Fettleibigkeit entsteht im Kopf! Neue Technik zum Abnehmen für Übergewichtige bis hin zu Adipositas wissenschaftlich erforscht. Der Einsatz von Neurostimulationsgeräten (wir den Whisper) verringert Appetit und Kalorienaufnahme, daher können ohne Mühe das Gewicht und der Fettanteil reduziert werden.
Anm.: Diese Methode eignet sich hervorragend zur Kombination mit der Zellaktivierungstechnik.

Eine über die Kopfoberflächen, -mittels an der Kopfhaut aufliegender Elektroden- durchgeführte und mehrmals wiederholte micro-elektrische Stimulation des Gehirns kann sowohl die Kalorienaufnahme um 14 Prozent als auch das Appetitempfinden verringern. Anm.: 14% ist für die Meisten ausreichend um langfristig, kontinuierlich zum Idealmaß hin abzunehmen.

Zu diesem bedeutenden Ergebnis kommt eine wissenschaftliche Studie, die eine Lübecker Forschergruppe um Prof. Dr. Kerstin M. Oltmanns durchgeführt hat. Die Studie wurde jetzt im renommierten „The American Journal of Clinical Nutrition“ veröffentlicht. Erstautorin ist Priv.-Doz. Dr. Kamila Jauch-Chara. (Die Studie wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert.)

Die Stimulation mittels Mikroströmen läuft unspührbar für den Probanden ab
Areal 46 zum vergrößern anklicken
Die elektrische Stimulation des Gehirns durch den Schädel (= transkraniell) ist eine nicht-invasive Methode, die bereits zur Behandlung von psychiatrischen und neurologischen Erkrankungen klinisch eingesetzt wird. Es gab aber auch schon früher bereits Hinweise drauf, dass diese Art der Hirnstimulation ebenfalls das subjektive Verlangen nach Essen reduzieren kann. Insbesondere das B-Areal 46 der Großhirnrinde, der dorsolaterale präfrontale Kortex (DLPFC), spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle in der Regulation von Appetit und Nahrungsaufnahme. Die Forscherinnen und Forscher der Sektion Psychoneurobiologie an der Universität zu Lübeck (Leitung: Prof. Dr. Kerstin Oltmanns) vermuteten daher, dass die wiederholte elektrische Stimulation des rechten DLPFC zu einer Abnahme der Nahrungsaufnahme beim Menschen führt.

Eine Placebo-getestete Untersuchung zeigt die Wirkung!
Das "Diät" Areal 46  (x)
In einer einfachblinden, Placebo-kontrollierten, randomisierten und balancierten Crossover-Studie wurden 14 junge Männer mit einem Body-Mass-Index (BMI) zwischen 20 und 25 über einen Zeitraum von acht Tagen mit einer täglichen Gleichstromanwendung (transcranial direct current stimulation, tDCS) oder einer Placebo-Bedingung stimuliert. Am ersten und letzten Tag der Untersuchung durften die Probanden von einem standardisierten Test-Buffet ohne Limitierung essen.

Die Studie ergab, dass die tägliche elektrische Stimulation des Gehirns über den Zeitraum von einer Woche zu einer deutlich verringerten Kalorienaufnahme um 14 Prozent im Vergleich zur Kontrollgruppe führte. In einem Selbsteinschätzungs-Appetit-Test führte sie außerdem zu einem verringerten Punktwert. (Anm.: in Kombination mit dem Zellaktivierungstraining würden die Ergebnisse noch weitaus stärker ausfallen.)

Die Neurodiät ©
Die Versuchsleiterin Prof. Dr. Kerstin Oltmanns schätzt die Bedeutung dieser Untersuchung wie folgt ein: „Unsere Studie zeigt eine vielversprechende Möglichkeit, mittels Gleichstromstimulation des rechten DLPFC sowohl die Kalorienaufnahme als auch den Appetit zu reduzieren. Dies wäre im Kontext von Übergewicht und Adipositas ein völlig neuer Therapieansatz, der gänzlich ohne Diät und Sportprogramm auskommt. Eine sehr verlockende Perspektive".
Quelle: The American Journal of Clinical Nutrition/ .
Link: http://ajcn.nutrition.org/
Link: Kurzbeitrag-png
TIPP: Zellaktivierung 
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Eine weitere Möglichkeit der Neurostimulation hilft
Um den Effekt noch weiter zu verbessern, haben unsere Forschungen gezeigt dass es sinnvoll ist auch die Hirnbereiche die mit Angst und Stress zu tun haben abwechselnd mit dem B-Areal 46 zu stimulieren so dass die Stressresistenz zunimmt. Gerade bei Personen die stark unter Stress (und Ängsten) leiden, empfiehlt sich dieses Verfahren.

Dauerstress, unter dem viele leiden, ist eine der Hauptursachen der Fettleibigkeit. 
Professor Dr. med. Achim Peters: "Bei Stress reicht die übliche Energie für unser Gehirn nicht aus – wir essen mehr, um es gut zu versorgen. Wenn wir uns aber an Dauerstress gewöhnen, kann das fatale Folgen haben: Wir werden dick und bekommen die überflüssigen Kilos nicht wieder los. Hier berichtet Peters erstmals, auf welchen Forschungen seine sensationellen Erkenntnisse fußen und wie das Gehirn der Schlüssel für erfolgreiche Therapien sein kann."

Das Gehirn als zentrales Organ steht bei Übergewicht im Vordergrund, denn es kontrolliert und steuert den Stoffwechsel. 
Unter Stress verbraucht das Gehirn selbst bis zu 90% mehr der zugeführten Menge Glucose. Um diesen Bedarf zu decken, erhält der Körper ständig das Signal zu mehr Glucose-Aufnahme damit das Gehirn seinen benötigten Teil bekommt. Gleichzeitig wird aber viel Glukose auch als Reserve abgespeichert. Dies steigert den Fettanteil des Körpers. Die vermehrte Glukosezufuhr unter Stress zeichnet verantwortliche dafür, dass das Gewicht immer weiter ansteigt. Wird Stress chronisch, wird auch die Gewichtszunahme chronisch. Da hilft nur noch entweder den Dauerstress und  die unbewussten Ängste (wie Existenzängste etc.) abzubauen oder aber die Amygdala-Reaktion durch Neurostimulation (Whispern) entsprechend zu dämpfen.
Quelle: IPN-Forschung und Hintergründe - Professor Dr. med. Achim Peters

Mittwoch, 27. August 2014

Menschen werden zu Kannibalen durch die Zombie-Droge Cloud Nine

Gruselige Fälle auf Ibiza und anderen spanischen Urlaubszentren
Die "neue" Droge „Cloud Nine“, auch „Cannibal“ (Kannibale) genannt, bringt Konsumenten in die Hölle: Wer sie einnimmt, verfällt in ein aggressives Delirium, greift Menschen an und frisst ihr Fleisch. Nach grausigen Kannibalismus-Attacken in Miami warnte die Polizei im US-Staat Florida schon im vergangenen Jahr vor der Zombie-Droge.

Die Zombi-Droge 
In diesem Sommer gibt es neue gruselige Fälle! 
Die spanische Polizei warnt ausdrücklich vor der Droge.

Ein Mann beißt in Ohr von Touristen
Tatort Magaluf, Mallorca (Magaluf liegt am westlichen Ende der Bucht von Palma, ein typisches Touristengebiet): Ende Juli attackierte ein Mann auf „Cannibal“, einen Touristen, biss ihm dabei ins Ohr. Das berichten verschiedene britische Medien.

Demnach feierte der 22-jährige Engländer Connor Moore mit Freunden, als er von einem Italiener angefallen und attackiert wurde. Der Italiener war voll auf „Cannibal“, biss Connor ins Ohr. Ein anderer Mann rettete Connor, zerrte den Drogen-Mann weg. Connor wurde ins Krankenhaus gebracht. Er machte Aids und Hepatits-Tests, war vergangene Woche immer noch arbeitsunfähig.
Acht Polizisten waren notwendig, um ihn ruhig zu stellen. Auch auf Ibiza gab es Fälle.

Die Gesundheitsbehörden auf der Party-Insel-Ibiza haben einen schlimmen Verdacht: Dealer testen die Droge hier auf dem „europäischen Markt“? Ursprünglich kommt „Cloud Nine“ aus den USA. Die „Daily Mail“ zitiert Raul Izquierdo, den obersten Gesundheitsbeauftragten auf Ibiza: „Ibiza ist nur das Tor und das Testlabor für die neuen Drogen.“ Von dort geht es weiter nach Deutschland, Frankreich, Österreich in die Schweiz und verbreitet sich sicher schnell in der ganzen EU.

Cloud Nine“ oder „Cannibal“ gehört zu den sogenannten Badesalzen. Eingenommen lässt es die Körpertemperatur ansteigen und führt zu Halluzinationen. Substanzen, die zur Herstellung nötig sind, sind zum Teil legal in Geschäften und über das Internet erhältlich. Und offenbar wird die Droge nun auch in den Nachtclubs der spanischen Ferieninseln verkauft.

Amoklauf, selbst starke Beruhigungsmittel wirkungslos
Selbst starke Beruhigungsmittel sollen bei Opfern nicht mehr geholfen haben - weshalb manche Mediziner zu potenten Psychopharmaka oder sogar zu Vollnarkosen griffen, um die Patienten ruhig zu stellen. "Wenn man die schlimmsten Wirkungen von Meth, Kokain, PCP, LSD und Ecstasy zusammennimmt", sagte Mark Ryan, Direktor des Louisiana Poison Center, "dann hat man eine Vorstellung davon, was wir hier manchmal sehen." Die psychischen Folgen können den Berichten zufolge mehrere Monate andauern.

Mehr zum Thema:
Mediziner und Fahnder in den USA warnen vor einer Horror-Droge: Hochpotente Rauschmittel, die als "Badesalz" verkauft werden, breiten sich mit rasanter Geschwindigkeit aus. ... >>> DIREKTLINK

Anm.: Ein Alptraum wird wahr, selbst Hollywood mit all seinen oft abstrusen Werken könnte es nicht viel schlimmer erfinden, aber es ist die Wahrheit. Wir bewegen uns immer mehr in eine wunderliche bis beängstigende Zukunft.
Bildquelle: Fotolia und Eggetsberger-info

Ein kleiner Schritt für Sie, ein großer für Ihr Bewusstsein ... der Theta-X Prozess

Ein kleiner Schritt für Sie, ein großer Schritt für Ihr Bewusstsein - der Theta-X Prozess
Der Raumfahrer Neil Armstrong erfüllte dem damaligen Präsidenten John F. Kennedy seinen Traum und betrat als erster Mensch den Mond. Mit der Mondmission Apollo 11 flog Armstrong auf den Mond und setzte einen Meilenstein. 21. Juli 1969 sprach er die Worte: Ein kleiner Schritt für mich, ein großer für die Menschheit.. man kennt diese Aussagen, sie ist wohl eine der berühmtesten der Welt.

Der Theta-X Prozess
Heute sollten wir uns damit befassen das unbekannte Terrain unseres Bewusstseins zu betreten und zu erforschen. Wir müssen uns auf eine Expedition in die Sphären der Innenwelt unseres Bewusstseins begeben, um zu erkennen welche geheimen Energien und und Informationen wir uns nutzbar machen können. Gerade deshalb ist es höchste Zeit, Wissenschaft und Spiritualität auf neuartige Weise zu verknüpfen. Wir müssen uns in unentdeckte Gebiete unseres Geistes vorwagen ohne Tabus, ohne Denkverbote. Mit dem notwendigen Wissen und Erfahrung steht es jedem frei, seine Realität, sein Leben positiv zu verändern, gerade dann, wenn uns Krisen, Probleme und Rückschläge einholen. Der Theta-X Prozess bietet im laufe der Seminarreihe Schritt für Schritt die notwendigen Werkzeuge dafür, das Wissen und die persönliche Erfahrung die jeder einzelne Seminarteilnehmer in der Seminarpraxis, inkl. der notwendigen Neurostimulation selbst erfährt. Und dass der Theta-X Bewusstseinsprozess nicht ganz ohne Spaß abläuft, symbolisiert schon das Bild oben ☺. 
Quelle: IPN/Eggetsberger-Forschung

Eu-Ab September sind einige Geräte verboten, wieder eine neue Schikane der weltfremde EU-Bürokraten

Von September an werden Staubsauger in der EU wie auch Waschmaschinen und Kühlschränke mit einem Energie-Label ausgezeichnet. Größere Energieverbraucher (mit besserer Leistung) werden überhaupt gleich verboten. 

Saugen und dabei Stromsparen? 
Es dauert länger und wird mühsamer!
Oder heißt es ab jetzt dafür länger saugen und genau soviel verbrauchen!
Vom 1. September 2014 an weist ein neues Kennzeichen beim Staubsauger-Kauf auf den Energieverbrauch hin. Die EU-Regelung soll es Kunden leichter machen, energiesparende Geräte auszuwählen, die trotzdem jeden Fusel mitnehmen. Umwelt- und Verbraucherschützer sind erfreut, Handel und Hersteller sind vorbereitet. Gute Staubsauger werde es weiterhin geben, versichern beide Seiten (hört - hört!). Hintergrund: Die EU-Regelung sieht vor, dass die neue Staubsauger ab September 2014 nur noch maximal 1600 Watt verbrauchen dürfen. Bis 2017 soll die Höchstgrenze auf 900 Watt fallen. Der Durchschnitttswert liegt laut EU-Kommission derzeit bei 1800 Watt. Bislang war die Faustregel: Mehr Watt, mehr Sauberkeit. Die englische Verbraucherorganisation „Which“, warnt das die schwächeren Produkte wahrscheinlich negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Geräte hat.

Anm.: So kann die Industrie uns wieder neue Produkte verkaufen. Wie nach der Glühlampe, es folgte die Queksilber Sparlampe, dann die Ledlampen, ein Vergnügen für die Industrie. Es zeigt sich wieder, die EU-Politiker werden allesamt von Lobbyisten und deren Konzernen beeinflusst.
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Update: 30. August 2014
Werden Staubsauger teurer? JA!
Kraftaufwand sparen etwa bessere Saugdüsen oder eine höhere Durchlässigkeit des Saugbeutels (was wieder mehr Staub und Feinstaubbelastung im Haushalt mit sich bringt und bald aus diesem Grund wieder verboten wird). Das sind auch technische Neuerungen, die sich auch im Preis niederschlagen dürften. Z.B.: In Österreich lagen bis zuletzt mehr als 50 Prozent der Staubsauger über der neuen Schwelle von 1600 Watt, das heißt all diese Geräte müssen jetzt vom Markt, die Fabriken müssen umgestellt werden das macht viele Geräte die neu entwickelt werden müssen viel teurer.
Immer mehr Kritiker meinen: Das Brüsseler Bürokratentum, arbeitet an der Lebensrealität der Menschen vorbei.

Viele stellen sich die Frage, welche Geräte es als Nächstes die Regulierungswut trifft: 
Denn die EU-Kommission hat kürzlich eine weitere Studie in Auftrag gegeben, um festzustellen, ob und wo noch Handlungsbedarf besteht. 


Uns steht noch einiges bevor
Laut „Informierten Kreisen“ erwägt Brüssel eine ganze Serie neuer Vorhaben, darunter die Regulierung von Haartrocknern, Fön, Wasserkochern, Rasenmähern, Smartphones und Rasierer. Die Liste ist lang und die Industrie braucht immer neue Produkte. (Empfehlung: Bald werden die Kommissare bald Nassrasierer befehlen!) Es lebe die Entscheidungsfreiheit!