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Freitag, 1. November 2019

Nicht vergessen: Jetzt ist es auch bei uns in Österreich so weit!

Ab heute 1. November 2019 gilt auch hierzulande in Lokalen ein ABSOLUTES Rauchverbot.
Das Rauchverbot tritt mit Wirksamkeit des „Tabak- und Nichtraucher-Schutzgesetzes“ in der Nacht von 31. Oktober auf 1. November, Punkt Mitternacht, in Kraft. Kontrollen werden durch das Marktamt durchgeführt. In Wien (anders als in den restlichen Bundesländern) bereits ab 0 Uhr.

Ein  weiterer Schritt in die "Fürsorgediktatur"
Welche Strafen drohen Wirten bzw. den Gästen bei Umgehung des Rauchverbots?
Je nach Bundesland müssen Gastronomen mit Strafen zwischen 800 und 10.000 Euro, Raucher mit Geldbußen zwischen 100 und 1000 Euro rechnen.

Manche fragen: Betrifft das ab Mitternacht geltende strikte Rauchverbot nur Lokale? Wo darf man in Zukunft überhaupt noch qualmen?
Das Gesetz betrifft alle gastronomischen Einrichtungen. Noch nicht aber Hotels und Beherbergungsbetriebe. In abgetrennten Räumen, die komplett servicefrei sein müssen, darf noch weiter geraucht werden. Ob die Vorschriften bald noch extremer sein werden ist noch offen.

Verschärfte Nichtraucherregelungen gelten für Vereine eigentlich bereits seit Mai 2018. 
Seitdem darf in Vereinslokalen, Mehrzweckhallen oder auf öffentlichen Zeltfesten nicht geraucht werden. Nur in rein privaten Räumlichkeiten eines Vereins, der keine minderjährigen Mitglieder hat und die weder der Öffentlichkeit zugänglich sind noch Getränke mit Gewinnabsicht verkaufen, kann auch nach dem 1. November weitergeraucht werden.

Wie wird die Regelung im Frühjahr für die Schanigärten aussehen?
Diesbezüglich gibt es derzeit noch keine Vorgaben, das heißt, man darf zunächst wohl in Schanigärten weiterrauchen. Zuletzt gab es auch einen Trend, Schanigärten auch in der kalten Jahreszeit (Winter-Schanigärten) geöffnet zu halten. Von vielen Anreinern gibt es aber schon jetzt massive Beschwerden gegen Rauchen vor Lokalen oder in Schanigärten. Der Nichtraucherschutz muss auch in einen Anrainerschutz erweitert werden so die Forderung der Betroffenen.

Viele Lokal-Anrainer machen sich große Sorgen wegen der Lärmbelästigung und der Rauchbelästigung. Welche rechtlichen Regelungen gelten hier?
Laut Gewerbeordnung haften grundsätzlich Gastronomen für das Verhalten ihrer Gäste vor dem Lokal(!).

Gelten für E-Zigaretten (sog. Verdampfer) Ausnahmeregelungen?
Nein, derzeit sind keine spezielle Regelungen geplant - es werden sicher auch keine mehr kommen.

Und wie sieht die aktuelle Regelung für Shisha-Bars aus?
Hier gilt natürlich dasselbe Gesetz. Somit dürfen auch keine Wasserpfeifen in Lokalen mehr geraucht werden. Mit Anträgen beim Verfassungsgerichtshof versucht der Verband der Shisha-Bar-Betreiber noch, Ausnahmeregelungen durchzubringen. Doch einen Erfolg wird es da eher nicht geben.


Ab heute sind schon 500 Rauch-Sheriffs unterwegs

Österreich hat nun eines der strengsten Rauchergesetze! 

Montag, 2. Juli 2018

Am 11. Juli wird unser Wasser privatisiert (JEFTA Abkommen)

Und wir können wieder NICHTS dagegen tun!

Die EU-Kommission stufte JEFTA in ihrer Sitzung am 22. Mai 2018 "als ein „EU only“-Abkommen ein! Das heißt, die einzelnen Regierungen von Deutschland, Österreich etc. dürfen NICHT über das Abkommen abstimmen!

Zeitungsbericht dazu
Zum besser lesen den Bericht einfach anklicken!


Donnerstag, 21. Juni 2018

EU-Parlament stimmte am 20.06.2018 für die umstrittenen Upload-Filter und das extreme Leistungsschutzrecht

Das EU-Parlament hat wie schon erwartet, am Mittwoch den 20. Juni 2018 für die neuen sehr umstrittenen Maßnahmen im Internet gestimmt.

Das Europaparlament hat für die Einführung von Upload-Filtern gestimmt. 
Der ehemalige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (deutscher Politiker der CDUhatte den Gesetzesvorschlag schon 2016 vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, dass bestimmte große Online-Plattformen wie YouTube etc. schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Kritiker hingegen sehen den freien Informationsfluss im Netz eingeschränkt.

Auf welche Plattformen das genau zutreffen würde, ist allerdings noch nicht ganz klar.
Kritiker befürchten schon seit längerem, durch eine solche Neuregelung das Ende des freien Internets und sehen die Meinungsfreiheit bedroht. Denn Upload-Filter (mit entsprechender KI) werden somit auch für ein äußerst strenge Zensur sorgen. Außerdem wird kritisiert, dass Upload-Filter nicht wissen können, ob geschützte Inhalte legal - etwa als Parodie oder Zitat - genutzt werden. Auch Zitate bzw. das Zitieren eines Artikels oder Textes wird es durch die Upload-Filter nicht mehr geben. Sie sehen auch das Erstellen von Memes, die häufig auf Kurzsequenzen aus bekannten Filmen beruhen, gefährdet.

Leistungsschutzrecht
Das EU-Parlament hat auch für ein Leistungsschutzrecht gestimmt, durch das Verleger wie bereits Musik- oder Filmproduzenten ein Recht an geschützten Inhalten bekommen sollen. Dies besteht in ähnlicher Form bereits in Deutschland, ist aber sehr umstritten. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform soll das Urheberrecht in Europa vereinheitlichen und an das Internet-Zeitalter anpassen.
Konkret sollen Suchmaschinen wie Google künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Suchergebnissen anzeigen dürfen. Vor allem Verlegerverbände hatten sich dafür in den vergangenen Jahren stark gemacht und gefordert, dass Zeitungen und Zeitschriften mit anderen Medien gleichgestellt werden müssten.

➪ Konsequenzen
Künftig werden wahrscheinlich auch Privatpersonen keine Vorschauen mehr auf Zeitungstexte auf Internet-Plattformen wie Facebook, Twitter, Google+ etc. posten dürfen.
In Spanien hatte Google seinen Dienst Google News schon komplett eingestellt, nachdem in Spanien ein Gesetz in Kraft getreten war, das noch schärfer als das bisherige deutsche Leistungsschutzrecht gefasst ist. Wie es weiter gehen wird in der EU, bleibt derzeit noch offen. 

Der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder warnte: „Das EU-Parlament ignoriert die schlechten Erfahrungen aus Deutschland und Spanien mit solch einem Recht.“

Siehe dazu auch: 
Vergesst die DSGVO- das Netz verliert gerade seine Informationsfreiheit

Unzensierte Meinungsfreiheit im Internet war gestern!

ANMERKUNG: Wir von Eggetsberger-Info-Blog (http://eggetsberger-info.blogspot.com/) werden unter den gegebenen Umständen (= DSGVO und EU-Leistungsschutzrecht) entsprechend handeln. Das heißt: Sollte das EU-Leistungsschutzrecht uns dazu zwingen alle unsere öffentlichen, Gratisangebote einzuschränken, so werden wir auch unsere eigenen Texte, Forschungsergebnisse nur noch über unsere geschlossenen Dienst "UNIQ-Net" (= unseren geschlossenen social-network) den eigenen Mitgliedern anbieten. Das bedeutet auch, dass die Seite Eggetsberger-Info-Blog nicht mehr tägliche News anbieten kann, sondern die News in unregelmäßigen Abständen erscheinen werden.
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F: Warum sind manche eurer Informationen nicht öffentlich zugänglich?
A: Weil die Gesetzeslage in der EU das erfordert, ist es uns schon jetzt nicht mehr erlaubt unser Wissen einfach in der Öffentlichkeit zu teilen. Wir können vieles (schon jetzt) nur noch an unsere Mitglieder weitergeben.


Link: http://bmun-gv-at.eu/

Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass jeder (auch illegale) Migrant das Recht darauf hat, gegen seine Abschiebung zu klagen und während dieses Prozesses nicht abgeschoben werden darf.

Der EuGH hat die Rechte Schutzsuchender weiter gestärkt: Bis ein Gericht final über einen eingebrachten Widerspruch entschieden hat, dürfen abgelehnte Asylbewerber nicht mehr abgeschoben werden, dabei ist es egal ob es sich bei den "Schutzsuchenden" um Wirtschaftsflüchtlinge, Gewalttäter, Kriminelle, oder Personen mit terroristischem Hintergrund (also um potenzielle;Gefährder) handelt.

Dieses neue EU Urteil (Rechtssache C-181/16) verändert die Gesetzeslage in den EU-Ländern drastisch.
Jede Person, die ab nun über eine EU Grenzen kommt und abgewiesen wird, kann einfach klagen und kann darauf hin im Land verweilen wobei er / sie auch versorgt werden muss.

Für die Praxis bedeutet das, dass Asylbewerberinnen und -bewerbernicht abgeschoben oder in Abschiebehaft genommen werden dürfen, während ihr Fall noch nicht final entschieden ist.
Bis zur Entscheidung über diese Klage seien "alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen", befanden die EuGH-Richter.
Sachverständige erwarten eine enorme Klagewelle, welche fast unmöglich zu bearbeiten sein wird.
Quellen: zeit.de, EuGH, dejure.org, u.a.
Bildquelle/Symbolbilder ©: pixabay

Hintergrund-Artikel Link: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-06/eugh-abgelehnte-asylbewerber-ausweisung-einspruch-bleiberecht

Freitag, 25. Mai 2018

Ab heute 25.05.2018 greift die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)!

Hinweis: Man darf dann keine personenbezogenen Daten mehr ohne eine entsprechende Datenschutzerklärung auf Webseiten, Blogs etc. veröffentlichen. Das gleiche gilt für Bilder auf denen Personen ohne Auftragsverarbeitungsvertrag bzw. Genehmigung abgebildet sind. 

Klarstellung: Rückwirkend bezieht sich das natürlich NICHT auf bereits vorhandene Bilder - also auf Bilder, die vor dem 25.05.2018 aufgenommen wurden.

Beachten Sie auch, dass Sie im privaten Leben ggf. ebenfalls sehr leicht von der DSGVO betroffen sein könnten - also lieber einmal recherchieren, was dieses Thema angeht und welche Strafen verhängt werden können.

Spezielle Hinweise für Österreich: Info-Direktlink
In diesem Sinne:
Noch viel Freude mit den neuen Verordnungen der EU-Bürokraten.


Montag, 7. Mai 2018

Brüssel drängt EU-Staaten zum Kampf gegen Impfmüdigkeit (kommt die EU-Impfpflicht?)

Angesichts wachsender Impfskepsis und zahlreicher Masernfälle, drängt die EU-Kommission alle Mitgliedsstaaten zum gemeinsamen Gegensteuern. 

EU-Kommission: Impfungen selbstbewusst verabreichen!
EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis legte Ende April 2018 Vorschläge zur Steigerung von Impfraten vor und verband dies mit heftigen Angriffen auf Impfgegner.

Diese laut Andriukaitis falschen Informationen und trügen damit zur Ausbreitung vermeidbarer Krankheiten bei, sagte der EU-Gesundheitskommissar. Impfungen gegen Infektionskrankheiten schützten nachweislich und seien "eine der größten medizinischen Errungenschaften unserer Zeit". Jährlich würden dadurch ein bis drei Millionen Todesfälle vermieden.

Die Zahl der Masernfälle in der EU hatte zuletzt wieder zugenommen, sie schwankt aber von Jahr zu Jahr sehr. In den zwölf Monaten bis Ende Februar wurden in der EU nach offiziellen Angaben 14.813 Masernfälle gezählt. Mindestens 40.000 Menschen sterben jährlich an Komplikationen der Grippe, teils wegen zu niedriger Impfraten, sagte Andriukaitis.

Den Druck auf die Bürger erhöhen
Die Kommission schlägt den EU-Staaten 20 konkrete Punkte vor, darunter die Erstellung nationaler Impfpläne bis 2020 mit dem Ziel, dass z.B. mindestens 95 Prozent der EU-Bevölkerung gegen Masern geschützt sind. ...

Mittwoch, 25. April 2018

Eine Verschlechterung droht Handy- und Internet-Nutzern in der EU

Kurz notiert!
Eine neue EU-Verordnung legt Konsumentenrechte fest – und könnte zu Strafzahlungen und anderen Nachteilen bei Vertragsauflösungen von Handy und Internet führen.

Die EU-Bürokraten verhandeln heute Mittwoch 25.April 2018. Weitere Details zum EU-Telekomkodex und damit einheitliche, EU-weite Spielregeln für Telekom- und Internetbetreiber. Das diese nicht unbedingt für die Konsumenten gut sind kann man aus den unten angeführten Hinweisen ersehen.

Hinweise:
Ein kostenloser Ausstieg wird gefordert
Die AK-Expertin befürchtet daher, "dass Konsumenten künftig auch bei vollkommen berechtigter vorzeitiger Vertragsauflösung nur durch Abschlagszahlungen loskommen werden, also wenn der Betreiber seine Preise erhöht oder seine Geschäftsbedingungen verschlechtert." Dagegen spricht sich die AK vehement aus. "Es braucht faire Regelungen", fordert Zimmer, "Konsumenten müssen aus Verträgen, die ihr Anbieter einseitig zu ihrem Nachteil ändert, kostenlos aussteigen können – auch mit vergünstigten Geräten."
Anm.: Bei einigen der neuen EU-Regel haben scheinbar starke Lobbyisten die Hand im Spiel gehabt und einiges für ihre Konzerne entsprechend deren Wünsche optimieren können. ...

Samstag, 17. Februar 2018

Gewusst: Welches Bio-Logo steht für die beste Lebensmittelqualität?


Das EU Zeichen EU-Bio-Logo
Anm.: Das wichtigste Ziel des EU-Logos ist laut EU, dass zertifizierte Bioprodukte für die Verbraucher einfacher zu erkennen sind. Doch vergleicht man es mit anderen Bio-Logos schneidet es leider so gar nicht gut ab! Welches Logo für welche Qualität steht, sollte uns alle interessieren!

Quelle/Bildquellen ©: quer, EU 

Montag, 8. Januar 2018

Blei gießen NEIN - Glyphosat JA!

Blei gießen einmal im Jahr, NEIN ist zu gefährlich für die armen EU-Bürger!
Glyphosat JA, im täglichen Essen, (Fleisch, Gemüse, Brot etc.) und in Getränken wie Milch, Säften und Bier  ... Da fragt man sich, was denken sich die EU-Bürokraten eigentlich?


Freitag, 6. Oktober 2017

Sinnbefreite Vorschriften wir werden geregelt bis in den kleinsten Lebensbereich der Bürger.

Sinnbefreite Vorschriften bis in den kleinsten Lebensbereich der Bürger. Diese undemokratische Wirtschafts- und Lobbyisten EU braucht wirklich keiner mehr. WC-Spülung, Haarföhn-Leistung, Staubsauger-Leistung, Rasenmäher-Abgasbeschränkung ... und vieles anderes mehr bekommen wir von den EU-Bürokraten geregelt. Dabei darf man auf viele Regelungen die in den letzten Jahren durchgeführt wurden nicht vergessen. Einige davon waren bzw. sind sogar für unser Umwelt sehr schädlich (z.B. Verbot der Glühbirne - Ersatz durch quecksilberhaltige Sparlampen). Auch die Gurkenkrümmung und viele andere höchst unsinnige Regelungen wurden von den EU-Beamten im Laufe der Zeit eingeführt und auch als Verordnung wieder aufgelassen. Natürlich haben all die Gremien und Beamten dazu beigetragen, dass die EU-Mitglieder - besser gesagt die EU-Bürger- das alles bezahlen mussten. Gewinner waren die Lobbyisten, die für diverse Konzerne die neuen Ideen -also was könnte man nicht alles regeln um neue Umsätze zu lukrieren- den EU-Politikern und EU-Beamten näher bringen.

Zitat: Inzwischen verbraucht Brüssel mit dem Regulierungswahn nicht nur unsere wertvolle Zeit, sondern auch unsere Nerven!


Langsam entwickelt sich die EU zu etwas was ich eher ablehne als befürworte.


Zum lesen Bild einfach anklicken! 

Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr Geld in der EU verloren geht 
Diese Liste könnten wir noch lange fortsetzen!

Bildquelle: Kronenzeitung-Sonntagsbeilage

Donnerstag, 15. Juni 2017

DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ...

Veganer „Pflanzenkäse“ darf nicht mehr Käse heißen!
Soja-Milch 
Vegane Produkte dürfen somit nicht mehr unter Namen wie "Sojamilch", "Pflanzenkäse", "Tofubutter" etc. verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. (Als wenn es nichts Wichtigeres zu regeln gäbe . )

Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung „Milch“ Produkten vorbehalten ist, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für Begriffe wie „Rahm“, „Sahne“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“. Sie kommen somit dem Verlangen der Industrie und Landwirtschaft nach - denn es geht wieder einmal um Geld!

Tofu, Tofu-Käse 
Hintergrund ist eine Klage gegen das Unternehmen Tofutown aus der Eifel im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt diese unter Namen wie „Tofubutter“, „Pflanzenkäse“, „Veggie-Cheese“ oder „Cream“, weist dabei aber immer -und ganz deutlich- auch auf den pflanzlichen Ursprung hin(!).

Richter sehen Verwechslungsgefahr 
Auch durch Zusatzbegriffe könne eine Verwechslung durch den Verbraucher nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, argumentierten die Richter. ... 

Donnerstag, 11. Mai 2017

⚠ Europäischer Gerichtshof: EU darf Millionen TTIP-Gegner nicht ignorieren!

Kurz notiert!
Eine herbe Schlappe für Junckers und Co.
Der EuGH hat der EU-Kommission eine empfindliche Niederlage beigebracht. Sie muss sich mit einer Bürgerinitiative gegen das TTIP beschäftigen.
Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch 10.05.2017 über die Klage der Europäischen Bürgerinitiative (EBI)Stop TTIP“ gegen die EU-Kommission geurteilt.

Das Urteil ist -wie schon gesagt- eine schwere Niederlage für die EU-Kommission, die sich geweigert hatte, die Bürgerinitiative in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Das Gericht erklärte den Beschluss der EU-Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ abgelehnt wurde.

 Grundsatzurteil des EuGH zur Europäischen Bürgerinitiative
Laut den Richtern, stellt die geplante Bürgerinitiative keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus. Die inoffizielle, „selbst- organisierte“ EBI sammelte dennoch 3.284.289 Unterschriften und erreichte das Quorum in 23 Mitgliedstaaten. Fast die doppelte Zahl an Unterschriften der bisher erfolgreichsten EBI.

Zu dem Urteil sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA- Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold: „Das Urteil des EuGH ist ein starkes Signal gegen den Populismus: Unabhängige Richter verteidigen die Rechte der Bürger, nicht lautstarke Populisten. Das Urteil ist eine Ohrfeige für Jean-Claude Juncker. Denn der EU-Kommissionspräsident hatte die unliebsame Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA persönlich gestoppt. Mit dem Urteil wird die EU- Kommission in die Schranken verwiesen. Der EuGH hat die Stärke des europäischen Rechtes bewiesen: Die EU-Kommission kann den Bürgern keinen Maulkorb verpassen(!!!). (Anm.: Wenigstens derzeit noch nicht!)

Das Gericht hat die Stimme der Bürger in Europa gestärkt. 
Die Europäische Bürgerinitiative ist kein Schönwetter- Beteiligungsverfahren, sondern muss zu einem wirksamen Mitspracheinstrument werden. Der EuGH hat gestern den Weg zu einer Aufwertung der Bürgerinitiative gewiesen. Für die drei Millionen Europäer, die ihre Stimme gegen TTIP und CETA erhoben haben, ist das Urteil ein Sieg in der Verlängerung. Das Engagement der Bürger bekommt mit dem Urteil eine verspätete Anerkennung. Es sollte Europas Bürger motivieren, das Instrument der Bürgerinitiative zukünftig noch stärker zu nutzen.

(Auch 562.552 Österreicher sind gegen TTIP, CETA, TiSA und für gerechten Welthandel.)

Quellen: www.tagesschau.de, div. News, u.a.
Bildquellen ©: Stop TTIP, 
Gerichtsentscheidung: EU muss Anti-TTIP-Initiative zulassen

Link: https://www.tagesschau.de/ausland/ttip-eug-101.html

Presse-Mitteilung des EuGH zum Urteil: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170049de.pdf

Komplettes Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=190563&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=482079

Presse-Info mit Hintergründen zur Klage vor dem EuGHhttps://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2017-05-04_Presse-Info_EuGh-Urteil_Stop_TTIP.pdf

Donnerstag, 4. Mai 2017

Neues Gesetz: Österreich bekommt ein Transparenzregister

Kurz informiert!
Österreich: Es wird immer mehr kontrolliert!
Mit einem neuen Gesetz soll in Österreich künftig der Kampf gegen Geldwäsche und Briefkastenfirmen verstärkt werden. Unter dem Vorwand gegen Geldwäsche vorzugehen und der Terrorbekämpfung werden immer mehr Gesetze erlassen. Gleich nach der neuen Registrierkassenpflicht geht es schon weiter, das Eigentümerregister kommt. 

Das österreichische Finanzministerium hat deshalb soeben (3.Mai 2017) das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in die parlamentarische Begutachtung geschickt.

Das Gesetz wird 22 Paragraphen haben. Mit dem Gesetzesentwurf soll die vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt werden.

Zentrales Register 
Mit dem Gesetz soll jetzt ein zentrales Register eingerichtet werden, in dem die wahren wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, Stiftungen aller Art, Vereinen, Trusts oder Sparkassen erfasst werden. Als wirtschaftliche Eigentümer gelten zum Beispiel bei Aktiengesellschaften und GmbHs jene Personen, die direkt mit mehr als 25 Prozent an einer Gesellschaft beteiligt sind. ...

Sonntag, 23. April 2017

🔴 Bargeldabschaffung: Nächster Schritt jetzt aktiv werden ...

Mitmachen, teilen!
Die EU-Kommission will Ihre Meinung zu Bargeldbeschränkungen wissen
Damit die Befragung der Öffentlichkeit durch die EU-Kommission nicht gar so unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden muss, will ich hier für die Teilnahme werben. Die Kommission hat den Prüfauftrag vom EU-Rat bekommen, ob man nicht eine einheitliche Obergrenze für Barzahlungen einführen könnte und sollte.

Dazu dürfen Sie -wenn Sie wollen- hier Ihre Meinung sagen.
Sie müssen die lange Vorrede vor Beginn des Fragebogens nicht lesen. Wenn Ihnen die Zeit dafür zu schade ist, scrollen Sie einfach nach unten zum Beginn des Fragebogens.

Online-Umfrage der EU über mögliche Beschränkungen für hohe Barzahlungen 

Wer jetzt bei der Umfrage nicht teilnimmt, sollte später nicht weinen, das ist ein weiterer Schritt zur totalen Bargeldabschaffung.

Die möglichen Gründe, warum man gegen eine Bargeldobergrenze sein könnte, sind voreingestellt. Die Tatsache, dass Bargeld einziges gesetzliches Zahlungsmittel ist und dass man möglicherweise nicht mit seinem Geld in einem konkursanfälligen Bankensystem eingesperrt werden möchte, gehört leider nicht dazu. 

☛ Lassen Sie die Kommission wissen, was Sie von Bargeldbeschränkungen halten und verbreiten Sie die Information weiter.
Die Befragung endet schon am 31. Mai. 2017
Wenn Sie sich etwas mehr Mühe machen wollen, haben Sie die Möglichkeit, eine Datei hochzuladen, in der Sie Ihre Position ausführlich darstellen.

EU-Komissar Oettinger: Bargeld wird komplett verschwinden
Deutsche (Österreicher auch) seien in Sachen Bezahlungsart zwar «etwas konservativer», als Finnen, Schweden (Schweden hat schon kein Bargeld mehr) oder Dänen. Bundesbürger hätten in der Vergangenheit noch lange am Scheck festgehalten, als anderswo die EC-Karte längst Usus gewesen sei. Das Ende der Barzahlungen und die Verlagerung der Transaktionen komplett ins Digitale würden aber kommen, sagte Oettinger. Die EU-Bürokraten machen keine Geheimnis mehr um die Bargeldabschaffung, daher ist es umso wichtiger heute entsprechend zu reagieren. Das RFID-CHIP IMPLANTAT um zahlen zu können ist dann nur der nächste Schritt.

Glauben Sie es noch immer nicht?
Empfehlung: Lesen Sie bitte die Lektüre IWF-Papier.
Für die konkreten englischen Zitate lesen Sie bitte im IWF-Papier insbesondere die Textziffern 18, 52, 53 und 56 oder die englische Variante dieses Blog-Artikels. ☹ ---

Siehe auch den Beitrag: http://norberthaering.de/de/27-german/news/806-eu-umfrage

Freitag, 21. April 2017

EU bricht Versprechen bei Wasserprivatisierung

Die EU-Kommission hat 2013 versprochen, die Wasserversorgung von der Privatisierung auszunehmen. Doch sie brach ihre Zusage, zuerst mit Griechenland. Griechenland müsse seine Wasserwerke in den neuen Privatisierungsfonds einbringen. Die EU-Vertreter haben – vor allem die Finanzminister Schäuble & Konsorten – auch noch Druck ausgeübt, damit das griechische Parlament dem Deal zustimmt. Ohne Wasserprivatisierung keine neue Kredittranche – so die Drohung. Nach tagelangen Debatten knickte Athen wie zu erwarten ein, für die Bürger sieht es nun schlecht aus.

Die EU-Bürokraten/Politiker vertreten in Wirklichkeit nicht die Interessen der EU-Bürger, sondern vielmehr die Interessen der multinationalen Konzerne. Da diese Leute nicht von den EU-Bürgern gewählt wurden, hat der Wunsch des Volkes auch wenig Einfluss auf deren Entscheidungen (siehe CETA, TiSA, Glyphosat u.s.w.).

Das Recht auf Wasser sollte ein Menschenrecht sein, wie das Recht auf Atemluft.
Die Vereinten Nationen haben schon vor Jahren den Zugang zu sauberem Wasser zu einem menschlichen Grundrecht erklärt. Dies hindert allerdings Konzerne wie Coca Cola, Danone und Nestlé nicht daran, dieses Recht durch ihr Geschäftsgebaren in aller Welt mit Füßen zu treten. Während die Weltbevölkerung weiter ansteigt, wird sauberes Wasser immer mehr zu einer Mangelware und Lebensmittelkonzerne profitieren von der steigenden Knappheit an sauberem Wasser, insbesondere in den Entwicklungsländern. Ein Riesengeschäft für Lebensmittel-Multis auf Kosten der Armen und Ärmsten. Vor allem in Ländern des Südens fehlt der Zugang zu sauberem Trinkwasser. ...

Sonntag, 22. Januar 2017

Warum Sie 2017 kein neues Handy bekommen könnten

Wieder eine neue EU-Richtlinie. Wer sich 2017 ein neues Smartphone zulegen will, sollte den Markt beobachten und nicht zu lange warten, sonst könnte er leer ausgehen. Grund dafür ist eine neue Richtlinie der Europäischen Union, die neben Smartphones auch Router, GPS-Empfänger, Türöffner und andere Funktechnologien betrifft. 

ab 12. Juni 2017 tritt die neue EU Richtlinie in Kraft!
Ziel der EU-Richtlinie ist eine "effizientere Nutzung", Folgen sind vermutlich Lieferengpässe und Millioneneinbußen der Unternehmen.

Der Stichtag für die Umsetzung der Richtlinie ist der 12. Juni 2017, danach dürfen nur mehr Geräte verkauft werden, die der EU-Richtlinie entsprechen. Während die Richtlinie keinen direkten erkennbaren Nutzen oder eine Veränderung für die Konsumenten bringt (wie die meisten neuen EU Richtlinien*), trifft sie die Handy-Hersteller hart.

Aufgrund der Umstellungen und Prüfungen werden schon jetzt massive Lieferengpässe erwartet. So massiv, dass beliebte Smartphone-Geräte wie von Apple und Samsung zeitweise nicht erhältlich sein werden 👎.
Quelle: Zeitung "Heute"

* EU-Richtlinien wie Bananenkrümmung, Sparlampenverordnung, Staubsaugerverordnung, WC-Spülung-Verorndung usw. Siehe Link 

Donnerstag, 1. September 2016

Ab heute, EU-Richtlinie verbietet den Verkauf von...

Halogenlampen ab 1. September 2016. Jetzt sind sie verboten. Nach den herkömmlichen Glühbirnen hat es jetzt auch Halogenlampen erwischt. Die EU-Bürokraten verbieten verbieten und verbieten!
Die Lampen-Industrie sagt danke!

Freitag, 1. Juli 2016

UN-Experte warnt vor Umgehung nationaler Parlamente bei CETA / TTIP und Co.

Das sollte man lesen! 
UN-Menschenrechtsexperte De Zayas: "Abkommen fehlt demokratische Legitimierung"
Der unabhängige UN-Menschenrechtsexperte Prof. Alfred de Zayas warnt die EU vor einer Umgehung der nationalen Parlamente bei der Verabschiedung von Handelsabkommen. Das wäre eine Verletzung internationaler Menschenrechtsnormen und Standards, so Zayas in einer Presseaussendung.

Konkret bezieht sich Zayas auf die umstrittenen EU-Handelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP). Die Ratifizierung dieser in geheimen Verhandlungen formulierten Abkommen – unter Ausschluss von wesentlichen Beteiligten wie Gewerkschaften, Verbraucherschutzorganisationen, Gesundheits- und Umweltexperten und nun der Parlamente – habe "null parlamentarische Legitimation", so der UN-Sonderberichterstatter für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung.

Angesichts der zunehmenden Opposition durch zivilgesellschaftliche Organisationen sollte eine gründliche offene Diskussion in nationalen Parlamenten durchgeführt werden. Zudem sollten in allen betroffenen Ländern Volksabstimmungen organisiert werden. "Der Öffentlichkeit das Recht zu entziehen, an dieser wichtigen Debatte teilzunehmen, ist undemokratisch und stellt eine grundsätzliche Missachtung der Stimme des Volkes dar", kritisiert Zayas.

Vorrang für Menschenrechte
Im Falle eines Konflikts zwischen Handelsabkommen und Menschenrechtsabkommen würden Letztere den Vorrang haben. "Staaten dürfen keine Verhandlungen führen, die die Verpflichtungen aus den Menschenrechtsabkommen verzögern, unterlaufen, behindern oder unmöglich machen", betont Zayas. Es sei nicht Aufgabe des Staates, Investoren oder transnationalen Unternehmen Profite zu garantieren, sondern im öffentlichen Interesse Gesetze zu erlassen und zu regulieren. ...

Sonntag, 19. Juni 2016

TTIP und Ceta verstoßen gegen das EU-Vorsorgeprinzip (Gutachten)

Auch ein Gutachten wird die EU-Politiker NICHT aufhalten letztendlich TTIP, CETA und auch TiSA gegen den Willen der EU-Völker und gegen alle Gutachten und Bedenken zu unterzeichnen. 

Hintergrund: Die Handelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) verstoßen einem neuen Gutachten zufolge gegen das in Europa vertraglich verbriefte Vorsorgeprinzip in der Gesundheits- und Umweltpolitik. Gegenteilige Beteuerungen der Bundesregierung seien verkehrt, berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf das Rechtsgutachten, das ein Team um den Göttinger Völkerrechtler Peter-Tobias Stoll erstellt hat.

Das Vorsorgeprinzip legt fest, dass in der EU Stoffe und Verfahren nur dann zugelassen werden, wenn ihre Ungefährlichkeit ausreichend bewiesen ist, TTIP und CETA unterlaufen aber das Vorsorgeprinzip zweifelsfrei. Kein Wunder, dass es geheim (geschützt vor den Augen der EU-Bürger) verhandelt wird!

Die Wissenschaftler und Rechtsgutachter sehen diesen wichtigen Grundsatz "weder in CETA noch in TTIP verankert". Deshalb werde es "durch die Freihandelsverträge zu einer generellen Beeinträchtigung der bestehenden Schutzstandards kommen". Lena Blanken von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, die die Studie in Auftrag gegeben hat, kommentiert: "Die EU-Kommission, die deutsche Regierung und die SPD-Spitze haben die Öffentlichkeit vorsätzlich getäuscht, um ihr TTIP und CETA unterzujubeln." Foodwatch stellte das ausführliche Gutachten jetzt in Berlin vor.

Samstag, 18. Juni 2016

Die EU-Eliten geraten langsam, aber sicher in Panik.

Ein von Soeren Kern für das Gatestone Institute (New York) verfasster Beitrag zeigt deutlich die aktuelle Situation.

Im Beitrag kommt das Gatestone Institute zu dem Schluss: “Die Unterstützung für die Europäische Union durch die Öffentlichkeit bricht zusammen – die Eliten der EU sind in Panik” Link.

Eine Zusammenfassung des englischsprachigen Beitrags finden Sie hier in Stichworten: Der Zorn der Bürger wird durch die wachsende Zahl von Diktaten genährt, welche von nicht gewählten Beamten an der Spitze der Europäischen Kommission in Brüssel ausgehen. Die Kommission ist der mächtige administrative Arm jenes Blocks, der die Souveränität der 28 Nationalstaaten der Europäischen Union in brutaler Weise usurpiert hat. Anm.: Volksabstimmungen sollen in der EU-abgeschafft werden.

Auch wenn die Umfrageergebnisse es nicht so explizit zum Ausdruck bringen, spiegeln sich darin zweifellos die wachsende Wut der Bürger über den antidemokratischen Charakter der EU und ihren unersättlichen Griff nach der Macht wider. (Anm.: Die Umfragen- und Wahlergebnisse werden in einigen EU-Mitgliedsländern immer wieder manipuliert - so zuletzt auch in Österreich - Wien Wahl und Bundespräsidentenwahl.) 

Zensur in der EU findet massiv statt! ...