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Mittwoch, 2. Oktober 2019

Designierter EU-Kommissar M. Schinas fordert „stärkere legale Migration“


Ein welche Richtung geht die EU bzw. die neue EU-Politik  ...

„Europäisch zu sein bedeutet, offen für die Welt zu sein“ und die „Öffnung von Herzen und Heim für die weniger Glücklichen“, erklärte der Grieche Margaritis Schinas in Antworten an das EU-Parlament vom Freitag (27. Sep. 2019). „Auch die Erfordernisse der Demografie und des Arbeitsmarktes sprechen für eine stärkere legale Migration“. 
Die Entwicklung legaler Einwanderungswege nach Europa sei „eine Schlüsselpriorität“ der Kommission von der Leyens, schrieb Schinas weiter. Hierfür müsse aber „die Zögerlichkeit in in einigen Mitgliedstaaten überwunden werden“.

Darüber hinaus müsse in Zukunft die Politik mit einem neuen Anlauf bei der Integration von Migranten und Flüchtlingen einhergehen. „Bildung und Ausbildung, Qualifikation und Kompetenzentwicklung“ müssten dabei im Zentrum stehen.

Die Notwendigkeit der legalen Zuwanderung nach Europa wird durch die Mitglieder der neuen EU-Kommission klar betont.
Quellen ©: Div. News, EU-Kommission
Bildquelle ©: pixabay

Auf dem Petersplatz

Kurz notiert!
Auf dem Petersplatz steht ab heute ein Schiff mit Migranten. Dargestellt ist eine Gruppe von Migranten und Flüchtlingen aus unterschiedlichen Ländern, Religionen und Zeiten; einen der Männer weisen Schläfenlocken als jüdischen Flüchtling aus, eine Schwangere hält die Hand unter ihren Bauch. Männer, Frauen und Kinder stehen dichtgedrängt mit wenigen Habseligkeiten auf einem schwimmenden Untersatz. Aus der Mitte der kompakten Menschenmenge erheben sich Engelsflügel, die die Gegenwart des Heiligen unter den Flüchtenden andeuten.


Quelle/Bildquelle ©: heute/ZDF
Info-Link: Vatican News.va

Mittwoch, 31. Oktober 2018

So begründet Österreich das Nein zum Migrationspakt

Die Erklärung im Wortlaut:
In einer Votumserklärung an die Vereinten Nationen begründet Österreich seinen Schritt und listet insbesondere 17 Punkte auf, die zur Ablehnung des Abkommens führten. Nachfolgend eine Dokumentation der Erklärung.

Die Republik Österreich ist ein Rechtsstaat mit einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Alle gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen der Republik erfolgen unter Einhaltung der in innerstaatlichen Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen festgehaltenen Menschenrechte. Die Republik entscheidet souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich. Ein Menschenrecht auf Migration ist der österreichischen Rechtsordnung fremd. Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des "Migranten" ist zurückzuweisen.

Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt.

Die Zulassung zum österreichischen Arbeitsmarkt und die Gewährung von Sozial- und Gesundheitsleistungen dürfen in Österreich nur aufgrund nationaler gesetzlicher Vorschriften gewährt werden. Der VN-Migrationspakt darf in diese gesetzlichen Vorschriften keinesfalls eingreifen, jegliche in diese Richtung zielende Absichten werden strikt zurückgewiesen. Das gilt auch für die Schaffung neuer Ansprüche und Rechte für Migranten im Wege des VN-Migrationspaktes. Insbesondere lehnt Österreich folgende Punkte des VN-Migrationspaktes ab, soweit sie über die geltende österreichische Rechtslage hinausgehen:

• Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant

• Familienzusammenführung soll erleichtert werden

• Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt

• Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung

• Zurverfügungstellung einer Grundversorgung

• Zurverfügungstellung von Schulressourcen

• Zugang zu höherer Bildung

• Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen

• Erleichterung von Unternehmensgründungen

• Zugang zum Gesundheitssystem

• Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge

• Übernahme von Best-practices in der Integration

• Verfolgung von Hassverbrechen

• Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)

• Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion

• Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz

• Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen

Österreich verwehrt sich dagegen, dass der VN-Migrationspakt ein Österreich bindendes Völkergewohnheitsrecht begründet oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte. Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt. Auch kann dieser Pakt keine Kompetenzverschiebungen innerhalb der Europäischen Union bewirken.

Die Republik Österreich, vertreten durch die österreichische Bundesregierung nimmt daher den VN-Migrationspakt nicht an, hat dies schriftlich gegenüber den Vereinten Nationen erklärt und bringt diesen österreichischen "Nicht-Beitritt" durch ihre Stimmenthaltung zum Ausdruck. Dazu hält sie fest:

• Österreich erklärt ausdrücklich den VN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.

• Der VN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als "persistent objector" anzusehen.

• Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des VN-Migrationspaktesentstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.
Quelle ©: Rep-Österreich Aussendung
Bildquelle ©: pxabay

Dienstag, 27. März 2018

Vereinte Nationen bereiten weltweite Pakte zu Flüchtlingen und Migration vor, Unterzeichnungsdatum am 10./11. Dez. 2018

Darüber kann man nachdenken!


Verabschiedung noch in diesem Jahr (Dez. 2018) geplant: Die nationalen Spielräume werden enger, so die Befürworter der Pakte
Von der hiesigen Öffentlichkeit und den Medien eher wenig beachtet, bereiten die Vereinten Nationen (UN), unterstützt von zahlreichen Organisationen, derzeit zwei weltweite Verträge zum Umgang mit Flüchtlingen und Migranten vor. Sie sollen noch in diesem Jahr beschlossen werden.
Es wird sich nicht um im völkerrechtlichen Sinne verbindliche Abkommen handeln, sondern um sogenannte soft laws, also Absichtserklärungen, Leitlinien. Die UN-Gesandte der USA, Nikki Haley, machte allerdings bereits Ende 2017 deutlich, dass ihr Land sich an dem weiteren Prozess zum Global Compact nicht beteiligen werde:
Der globale Ansatz in der New York Erklärung ist nicht mit der Souveränität der USA zu vereinbaren.

Nikki Haley

*Auch Ungarn weigerte sich dieses Vereinbahrung zu unterzeichnen! Wie sich z.B. Italien, Österreich und Polen entscheiden werden ist zur Zeit noch offen.

Die 193 UN-Mitgliedstaaten hatten sich am 19. September 2016 auf dem Gipfel für Flüchtlinge und Migranten in ihrer New Yorker Erklärung (New York Declaration) darauf geeinigt, bis Ende 2018 die zwei neuen Rahmenwerke zu erarbeiten.
Ein "Globaler Pakt zu Flüchtlingen" (Global Compact on Refugees) bezieht sich auf Menschen, die den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention entsprechen, und soll zu einer verbesserten (u.a. finanziellen) Unterstützung der Hauptaufnahmeländer von Flüchtlingen sowie mehr international koordinierten Maßnahmen bei großen Fluchtbewegungen beitragen. Er wird im September 2018 der UN-Generalversammlung vorgelegt.
Ein "Globaler Pakt zu sicherer, geordneter und regulärer Migration" (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) knüpft unter anderem an die im September 2015 verabschiedete UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung an, die 17 Ziele formulierte (Sustainable Development Goals, SDGs), und soll umfassende Prinzipien für eine verstärkte Kooperation in der internationalen Migrationspolitik enthalten.
Erste Entwürfe für beide Pakte vom 31. Januar bzw. 5. März 2018 liegen vor. Der Migrations-Pakt soll plangemäß am 10./11. Dezember 2018 auf einer Konferenz in Marokko angenommen werden. ...

Dienstag, 9. Januar 2018

IWF meint: Flüchtlinge bringen Wirtschaftswachstum für die EU-Länder

Der Internationale Währungsfonds (IWF) fördert genauso wie die UNO (Abteilung Bevölkerungsfragen der Vereinte Nationen) die sogenannte Bestandserhaltungsmigration. Sowohl die UNO wie auch der IWF vertreten seit Jahren die Meinung, dass die in die EU-Länder einströmenden, Migranten (inkl. Kriegsflüchtlinge und Wirtschaftsflüchtlinge) gut für die einzelnen Länder und den Wohlstand der einzelnen EU-Länder sind. 

SIEHE DAZU: BESTANDSERHALTUNGSMIGRATION - EINE LÖSUNG FÜR ABNEHMENDE UND ALTERNDE BEVÖLKERUNGEN?

Einwanderung bringen uns Wohlstand
Einwanderung hebt laut Internationalen Währungsfonds (IWF) den Wohlstand in den Zielländern.

Jänner 2017: Einwanderung hat nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) grundsätzlich einen positiven Einfluss auf die betreffenden Länder. Wie stark dieser sei, hänge davon ab, wie gut die Zuwanderer integriert seien, sagte IWF-Vizechef David Lipton in Brüssel. "Durch Migranten steige die Arbeitsproduktivität."

Manchmal werde auch ein Mangel an Arbeitskräften ausgeglichen, der durch eine alternde Bevölkerung entstehe. Auch zeige sich, dass Einwanderung keine deutlich negativen Effekte bei Mittel- oder Geringverdienern nach sich ziehe. "Der Eintritt von Migranten in den Arbeitsmarkt führt nicht zu einem Anstieg der Ungleichheit."

Dass es dennoch Widerstände gegen Einwanderung gebe, könne daran liegen, dass Einheimische sich sorgten, dass die Zuwanderung zu sozialen und kulturellen Änderungen in ihrem Land führe, sagte Lipton. Es könne aber auch sein, dass die Einheimischen die Vorteile, die Volkswirte herausstreichen, selbst gar nicht wahrnehmen würden. "Oder aber, die Experten haben nicht alles dazu herausgefunden. Vielleicht liegt in jeder dieser drei Antworten ein Stück Wahrheit."
(Anm.: Sorgen machen sich aber viele auch über die viel schlechter gewordene Sicherheitslage in den einzelnen Ländern. Mehr Polizeieinsätze, Frauen-Schutz-Bereiche  u.v.a.m. werden notwendig!)
Quelle ©: apa/and/kurier 

Freitag, 13. Mai 2016

Ab jetzt will die UNO sechs Millionen Flüchtlinge pro Jahr umsiedeln

Die Vereinten Nationen wollen jährlich mindestens zehn Prozent aller als Flüchtlinge gezählten Menschen weltweit umsiedeln. Offen ist, -wenn sich ein Land weigert die neuen Flüchtlinge aufzunehmen- wie dann die UN die Umsiedlung erzwingen will. 

In der EU ist der Plan der Umverteilung an diesem simplen Problem vorerst einmal gescheitert. Und schlimmer noch, am EU-Flüchtlingsplan kann die gesamte Europäische Union zerbrechen*.

Die Vereinten Nationen wollen weltweit eine Umsiedlung von mindestens zehn Prozent aller Flüchtlinge pro Jahr erreichen (siehe auch Link), um den besonders belasteten Ländern zu helfen. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon erläuterte am Montag 9. Mai.2016 am UN-Sitz in New York seinen „Globalen Pakt zur Teilung der Verantwortung“, der gerade die reicheren Länder in die Pflicht nehmen will. Auch sollen vor allem Länder in die "Pflicht genommen werden" die weder mit den Kriegen in diesen Ländern zu tun haben noch mit irgendwelchen als Befreiung getarnten Aktionen. (Die V4-Staaten lehnen eine „EU-Flüchtlings-Strafgebühr“ strikt ab, andere EU-Länder haben derzeit ihre Grenzen mehr oder weniger geschlossen und Höchstgrenzen eingeführt!) ... 

Mittwoch, 13. Januar 2016

Die Dublin-Verordnung des Europäischen Parlaments zur Regulation bzw. Verordnung, geltend für alle Flüchtlinge.

Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III)

Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der Dublin-II-Verordnung und wird auch Dublin-III-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge seit dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.

Der Anwendungsbereich des Dublin-Verfahrens wird durch diese Verordnung auf alle Flüchtlinge, die um internationalen Schutz ersuchen, ausgedehnt. Die Effizienz von Asylverfahren und die Rechtsgarantien Asylsuchender sollen durch die neue Verordnung gestärkt werden.
Lesen Sie diese Verordnung als ORIGINAL-PDF des Europäischen Parlaments (in deutsch).

Das 29 Seiten umfassendes Original-PDFs des Europäischen Parlaments
Zum Lesen PDF anklicken


Das System des Dublin-Vertrags funktioniert nicht mehr richtig. 

Damit ist die Bundesrepublik verpflichtet, sich vor ungeregelter Einwanderung zu schützen.

Zitat: Ulrich Battis, Staatsrechtler

UPDATE 
Nach Di Fabio und H.J.Papier ist mittlerweile der dritte frühere Verfassungsrichter Michael Bertrams, der das Wort "Verfassungsbruch" im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise der deutschen Bundesregierung verwendet. ... 

Freitag, 4. Dezember 2015

"Europa braucht mehr als 70 Millionen Zuwanderer"

Kurz notiert
EU-MIGRATIONSKOMMISSAR: "Europa vergreist", warnt EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos. In den nächsten beiden Jahrzehnten seien mehr als 70 Millionen Zuwanderer nötig, um die Überalterung des Kontinents zu verhindern. (Das hat auch schon die UNO gefordert, siehe dazu: "Vereinte Nationen fordern einen Bevölkerungsaustausch (Bestandserhaltungsmigration, Ersatzmigration) in der Europäischen Union")

EU-Migrationskommisar D. Avramopoulos
Einen nicht unbekannten, aber selten thematisierten Aspekt der Flüchtlingsthematik brachte EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos auf die Tagesordnung: "Europa vergreist", erinnerte Avramopoulos vor dem EU-Ausschuss der Regionen (AdR) an die demografische Tendenz des Kontinents. "In den nächsten zwei Jahrzehnten werden mehr als 70 Millionen Migranten nötig sein."

"Etwas stimmt hier nicht"
Avramopoulos verwies auf die im Mai 2015 beschlossene EU-Migrationsagenda und den darin angesprochenen Solidaritätsmechanismus zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen. "Sehr enttäuscht" sei er dabei über die mangelnde Bereitschaft der meisten Länder: "Nur acht von 28 sind bereit, die getroffenen Entscheidungen auch umzusetzen." Mittlerweile haben ja sowohl die Slowakei als auch Ungarn beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die beschlossene Flüchtlingsverteilung Klage eingebracht. "Etwas stimmt hier nicht", konstatierte Avramopoulos.

Europol und Hotspots
Der EU-Kommissar verwies auf die auf der italienischen Insel Lampedusa sowie der griechischen Insel Lesbos eingerichteten "Hotspots", wo Flüchtlinge registriert würden und festgestellt werde, welchen von ihnen Schutz und Asyl gewährt werden müsse, welchen nicht und welche von ihnen "gefährliche Personen" sein könnten. Gleichzeitig würden mit der Unterstützung der europäischen Polizeibehörde Europol immer mehr Menschenschmugglernetze zerschlagen. Avramopoulos verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass erst vor kurzem in einer mehrere Staaten übergreifenden Aktion 23 Verdächtige verhaftet worden seien, unter anderem auch in Österreich.

Städte und Regionen sehr gefordert
Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, jahrelang als Bürgermeister von Athen selbst Mitglied des AdR, kündigte an, dass die Kommission in den nächsten Wochen ein Maßnahmenpaket vorstellen wird, in dem eine Stärkung des Mandats für die europäische Grenzschutztruppe Frontex ebenso enthalten sein werde wie die Aufstellung einer europäischen "Grenzwache".

Die Städte und Regionen der EU sehen sich an vorderster Front bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Migranten, gleichzeitig aber oftmals überfordert. Sie fordern sowohl mehr nationale und europäische Finanzmittel als auch eine stärkere Einbeziehung bei der Entscheidung über Aufnahmebedingungen und Asylverfahren.
Quelle: kleinezeitung-at, 3. Dez. 2015

Sonntag, 29. November 2015

Vereinte Nationen fordern einen Bevölkerungsaustausch (Bestandserhaltungsmigration, Ersatzmigration) in der Europäischen Union

Zum Nachdenken: Viele wollen das Untenstehende und das PDF der UNO-Untersuchung sicher nicht wahrhaben und vor kurzer Zeit hätte man diesen Text noch als Verschwörungstheorie abgetan. 

Bestandserhaltungsmigration, Ersatzmigration das sind Worte die man sich heute merken muss. Von den Vereinten Nationen (UNO) wurden zwei Regionen untersucht: Europa und die Europäische Union (EU) und ganz besonders wurden bei der Untersuchung acht Länder in Augenschein genommen. Die genauer untersuchten Länder sind Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, die Republik Korea, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten (USA).

5 Seiten PDF, zum Downloaden und lesen!
Das Ergebnis der UNO-Untersuchung soll eine überaus notwendige Bestandserhaltungs-migration aufzeigen. Die Vereinten Nationen fordern für die EU-Länder wie Deutschland (natürlich auch Österreich) für Frankreich und Italien einen Erhöhung der Bevölkerungszahl was nach und nach auch einen "Bevölkerungsaustausch" bzw. mindestens einer Parallelgesellschaft gleich kommt. Die von den Vereinten Nationen angedachten Migrationsströme sollen zum großen Teil aus Nahost und Nordafrika kommen. Die Flüchtlingsströme und die Masse der Asylanträge aus den Nahost-Kriegsregionen wie auch die reinen Wirtschaftsflüchtlinge die derzeit  in Europa einwandern möchten, ist durch verschiedene Kräfte wie z.B. auch die vereinten Nationen schon von langer Hand vorgeplant worden. Natürlich geht es bei dem Projekt nicht zwingend um Integration der neu ankommenden Menschen, sondern um ein mehr oder weniger reibungslos ablaufendes Nebeneinander. Auch die religiösen Hintergründe spielen bei der UNO-Untersuchung keine wichtige Rolle. Es geht dabei vor allem -und wie wir noch sehen werden- (wie immer) um Weltwirtschaftliche Interessen. (Die Zusammenfassung des PDFs der UNO direkt vom UNO-Server: Direktlink) ... 
Ist der Bericht von der UNO Seite nicht mehr zu erhalten, finden Sie auch hier das Original-PDF PDF-Link: https://www.bmun-gv-at.eu/pdf-uno/BESTANDSERHALTUNGSMIGRATION-UNO-execsumGerman.pdf