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Samstag, 27. Juli 2019

US-Militär testete Biowaffen an Bevölkerung

Gut zu wissen: Viele hätten es vor Jahren noch als Verschwörungstheorie abgetan, eine Regierung tut so etwas doch nicht ihren eigenen Bürgern an! Und heute ... ?

Während 20 Jahren testete das US-Militärs biologische Kriegswaffen unter freiem Himmel – in amerikanischen Städten (und die Tests gehen wahrscheinlich immer weiter).

Die eigene Bevölkerung als Versuchskaninchen genommen. Ohne Rücksicht auf Kinder und Kranke!
Jahrzehntelang führte das US-Militär Experimente mit teilweise sehr gefährlichen Biowaffen durch. 

Fog: Nebel des Grauens und der Krankheiten
Hintergrund: Ziel war es, herauszufinden, ob der für die Stadt so typische Nebel hilft, die Giftwolke zu verteilen!
Sich in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg in San Francisco an der frischen Luft zu bewegen, war (aus heutiger Sicht gesehen) eine äußerst gefährliche Sache mit gesundheitlichen.
(Anm.: Und wie es heute aussieht, bzw. auch über Europas Städten, die ganze Welt ob Afrika, Europa oder die USA ist ein Versuchsgelände der US-Militärs und der US-Geheimdienste bzw. Organisationen. Wer an der eigenen Bevölkerung solche geheimen Experimente durchführt, der nimmt auch keine Rücksicht auf die Bevölkerung anderer Länder. Siehe auch die Abhörskandale des US-Geheimdienstes.)

Bild sogenannte Chemtrails
Laut Experten sollen mindestens 800'000 Menschen die unsichtbaren Bakterien bei den geheimen Versuchen eingeatmet haben. Das Problem dabei: Ein Teil der Erreger war alles andere als harmlos: Er kann unter anderem schwere HarnwegsentzündungenBlutvergiftungen und Lungenentzündungen auslösen. (Kleinkinder und schon kranke Personen können an den Erregern gestorben sein, Dauer-Erkrankungen sind NICHT auszuschließen!) Ähnliche Tests wurden überall im Land durchgeführt, so auch in New York City, Minneapolis. und ... Auch dort wurden, wie man heute weiß, giftige Substanzen versprüht, beispielsweise Zink-Cadmium-Sulfid, das Lungen und Nieren schädigen und Krebs auslösen kann. Nachfolgende Impfaktionen und Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen sollten dann GEHEIM aufzeigen, wie wirksam die verschiedenen Methoden waren. ...

Donnerstag, 1. Februar 2018

US-Militär testete Biowaffen an Bevölkerung

US-Militär-Giftnebel mit gesundheitliche Folgen!
Viele hätten es vor Jahren noch als Verschwörungstheorie abgetan, eine Regierung tut so etwas doch nicht ihren eigenen Bürgern an! Und heute ... ?

Während 20 Jahren testete das US-Militärs biologische Kriegswaffen unter freiem Himmel – in amerikanischen Städten (und die Tests gehen wahrscheinlich immer weiter).

Die eigene Bevölkerung als Versuchskaninchen genommen. Ohne Rücksicht auf Kinder und Kranke!
Jahrzehntelang führte das US-Militär Experimente mit teilweise sehr gefährlichen Biowaffen durch. 

Fog: Nebel des Grauens und der Krankheiten
Hintergrund: Ziel war es, herauszufinden, ob der für die Stadt so typische Nebel hilft, die Giftwolke zu verteilen!
Sich in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg in San Francisco an der frischen Luft zu bewegen, war (aus heutiger Sicht gesehen) eine äußerst gefährliche Sache mit gesundheitlichen. ... 

Sonntag, 10. Dezember 2017

Deutschland: Gericht verdonnert Bürgen: Flüchtlingshelfer müssen Jobcenter Tausende Euro zahlen


  • Wer für Flüchtlinge gebürgt hat, muss jahrelang für deren Lebenshaltungskosten aufkommen
  • Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
  • Ein Kläger muss nun vielleicht bis zu 30.000 Euro an den Staat zurückzahlen
Zwei Männer, die für syrische Flüchtlinge gebürgt haben, müssen dem deutschen Staat nun Tausende Euro zurückzahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag entschieden.

Die Männer, ein Deutscher syrischer Herkunft, und ein Türke, hatten sich 2014 verpflichtet, für die Lebenshaltungskosten von je zwei Menschen aus Syrien aufzukommen, damit diese auf sicherem Weg und schnell nach Deutschland kommen konnten. Einer der beiden Männer, William E., hatte auf diese Weise seinen Bruder und dessen Frau in die Bundesrepublik geholt.

Böses Erwachen einiger Gut.menschen
Alle vier Syrer wurden in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt. Ab diesem Zeitpunkt, so dachten die Bürgen, würde der Staat für die Kosten aufkommen (weit gefehlt). Das Jobcenter zahlte den Syrern Leistungen, die ihnen nach dem Sozialgesetzbuch II zustehen. Doch dann forderte der Staat, bzw. genauer die zuständigen Jobcenter, das Geld von den Bürgen zurück. Anm.: Eine Bürgschaft ist etwas heikles, wenn man für jemanden bürgt, dann muss man sich über die Konsequenten dieser  Bürgschaft schon im klaren sein. Auch ist entscheidend, für wen und für was man bürgt. Hier wäre Aufklärung schon dringend notwendig, denn eine Bürgschaft kann  auch in den finanziellen Ruin führen. ...

Donnerstag, 15. Juni 2017

DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ...

Veganer „Pflanzenkäse“ darf nicht mehr Käse heißen!
Soja-Milch 
Vegane Produkte dürfen somit nicht mehr unter Namen wie "Sojamilch", "Pflanzenkäse", "Tofubutter" etc. verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. (Als wenn es nichts Wichtigeres zu regeln gäbe . )

Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung „Milch“ Produkten vorbehalten ist, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für Begriffe wie „Rahm“, „Sahne“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“. Sie kommen somit dem Verlangen der Industrie und Landwirtschaft nach - denn es geht wieder einmal um Geld!

Tofu, Tofu-Käse 
Hintergrund ist eine Klage gegen das Unternehmen Tofutown aus der Eifel im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt diese unter Namen wie „Tofubutter“, „Pflanzenkäse“, „Veggie-Cheese“ oder „Cream“, weist dabei aber immer -und ganz deutlich- auch auf den pflanzlichen Ursprung hin(!).

Richter sehen Verwechslungsgefahr 
Auch durch Zusatzbegriffe könne eine Verwechslung durch den Verbraucher nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, argumentierten die Richter. ... 

Donnerstag, 28. Juli 2016

Und „wieder“ brauchen die EU-Banken neue Rettungsgelder!

Kurz notiert!
Wie lange geht das alles noch gut?
🆘 Italiens Banken benötigen dringend etwa 50 Milliarden Euro (kann auch etwas mehr sein) zur Stabilisierung, Portugals Banken brauchen weitere 7,5 Milliarden Euro für den Bailout.

Hinter den Kulissen wird der Ruf nach weiteren Rettungsmilliarden für die europäische Bankenlandschaft wieder laut. Trotz ständig steigenden Gebühren, trotz Schließung vieler Filialen, Trotz Abbau von Mitarbeitern das Totalversagen der Banker und der Politiker wird immer mehr sichtbar. Zahlen muss wieder einmal der Bürger. Die Rettung durch die Steuerzahler ist zur Gewohnheit geworden. Niemand scheint zu bemerken (oder bemerken zu wollen) dass die Finanzkrise nicht enden wird - sondern erst in der Mittelphase ist ...

Eine wirklich alte Institution braucht Geld!
EU bereitet nun sehr schnell einen Notfall-Plan für Banken-Krise in Italien vor!
In der EU finden hinter den Kulissen offenbar hektische Verhandlungen über eine Stützung der italienischen Bank Monte die Paschi statt. Noch vor der Veröffentlichung des Banken-Stresstests der EZB am Freitag soll eine Notfall-Vereinbarung stehen. Die Ergebnisse des Stresstests könnten zu Verwerfungen an den Finanzmärkten führen.

Der EU-Bankensektor ist noch lange nicht saniert!

Hinweis: Aber auch Frankreichs Banken stehen vor einigen Problemen, hier ist das nächste schwarze Loch!


Freitag, 1. Juli 2016

UN-Experte warnt vor Umgehung nationaler Parlamente bei CETA / TTIP und Co.

Das sollte man lesen! 
UN-Menschenrechtsexperte De Zayas: "Abkommen fehlt demokratische Legitimierung"
Der unabhängige UN-Menschenrechtsexperte Prof. Alfred de Zayas warnt die EU vor einer Umgehung der nationalen Parlamente bei der Verabschiedung von Handelsabkommen. Das wäre eine Verletzung internationaler Menschenrechtsnormen und Standards, so Zayas in einer Presseaussendung.

Konkret bezieht sich Zayas auf die umstrittenen EU-Handelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP). Die Ratifizierung dieser in geheimen Verhandlungen formulierten Abkommen – unter Ausschluss von wesentlichen Beteiligten wie Gewerkschaften, Verbraucherschutzorganisationen, Gesundheits- und Umweltexperten und nun der Parlamente – habe "null parlamentarische Legitimation", so der UN-Sonderberichterstatter für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung.

Angesichts der zunehmenden Opposition durch zivilgesellschaftliche Organisationen sollte eine gründliche offene Diskussion in nationalen Parlamenten durchgeführt werden. Zudem sollten in allen betroffenen Ländern Volksabstimmungen organisiert werden. "Der Öffentlichkeit das Recht zu entziehen, an dieser wichtigen Debatte teilzunehmen, ist undemokratisch und stellt eine grundsätzliche Missachtung der Stimme des Volkes dar", kritisiert Zayas.

Vorrang für Menschenrechte
Im Falle eines Konflikts zwischen Handelsabkommen und Menschenrechtsabkommen würden Letztere den Vorrang haben. "Staaten dürfen keine Verhandlungen führen, die die Verpflichtungen aus den Menschenrechtsabkommen verzögern, unterlaufen, behindern oder unmöglich machen", betont Zayas. Es sei nicht Aufgabe des Staates, Investoren oder transnationalen Unternehmen Profite zu garantieren, sondern im öffentlichen Interesse Gesetze zu erlassen und zu regulieren. ...

Samstag, 13. Februar 2016

Der Hypo-U-Ausschuss hat noch etwas Interessantes aufgedeckt

Kurz notiert: Bankenkrise in Österreich (Die HYPO)
Hypo und kein Ende: Republik verkaufte Gewährleistung um 300 Millionen Euro
Ein teurer Absturz für die österreichischen Steuerzahler!
Der Hypo-U-Ausschuss hat doch noch etwas Interessantes aufgedeckt: Die Regierung hatte bei der Verstaatlichung der Hypo gegen 300 Millionen Euro auf Gewährleistung der BayernLB verzichtet. Aus heutiger und damaliger [2] Sicht ein schwerer Fehler. Der uns von einigen Politikern hinterlassenen Hypo-Banken-Scherbenhaufen und die Fehlentscheidungen des U-Ausschusses sind nicht wieder gut zu machen. Das Gute: Für diese Fehler werden weder Politiker noch die Mitglieder der div. Gremien und U-Ausschüssen verantwortlich gemacht. In der Privatwirtschaft sähe das dann ganz anders aus!

[1] Hypo-Gewährleistungsverzichthttp://derstandard.at/2000029962056/Republik-verkaufte-Gewaehrleistung-um-300-Millionen

[2] Gutachten zu Hypo-Haftungen:  http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/4914212/Hypo_Brisantes-Gutachten-zu-Haftungen
Eines ist sicher: Der österreichische Bürger wird noch jahrelang kräftig am Hypo-Crash zahlen müssen.

Donnerstag, 3. Dezember 2015

Wirtschaftsfaktor, Geld machen mit Flüchtlingen – was steckt dahinter?

Das Millionen-Geschäft mit den Flüchtlingen: Wohncontainer und NGO-Subventionen
Wenn sich mit Not Geld verdienen lässt, bekommt Nächstenliebe plötzlich eine ganz andere Bedeutung. So genannte NGOs, also eigentlich nicht auf Gewinn ausgerichtete Vereine, wie zum Beispiel die Caritas, scheffeln vor allem mit der Flüchtlingsindustrie Unmengen an Geld – vom Steuerzahler. Aber nicht nur NGOs profitieren derzeit vom zügellosen Zuzug, wie jetzt die Causa um den Kauf von 700 Containern für Flüchtlinge zeigt. Diese wurden vom Innenministerium ohne Ausschreibung angeschafft. Weil es angeblich schnell gehen musste. Dem Vernehmen nach wurden dafür zwölf Millionen Euro locker gemacht.

Konkurrent spricht von überhöhtem Preis
Zwölf Millionen Euro für 700 Container macht im Schnitt 17.000 Euro für einen Container. Das sei enorm viel, fast doppelt so viel wie ein normaler Wohncontainer als Wochenenddomizil kostet, sagte ein Konkurrent gegenüber dem ORF. Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck bestätigte gegenüber Ö1, dass Containex den Auftrag bekam – und zwar ohne Ausschreibung. Im Einvernehmen mit der Bundesbeschaffungsgesellschaft habe man eine Direktvergabe gemacht. Das sei rechtens, weil es dringend gewesen sei, Flüchtlinge unterzubringen. Grundböck bestätigte gegenüber der APA das Volumen von zwölf Millionen Euro, betonte aber, dass der Kaufpreis nicht alleine für die 700 Container gelte, die sofort geliefert werden, sondern auch für weitere 500, die in einer zweiten Tranche geliefert werden sollen. Im Kaufpreis enthalten seien dabei auch schon Arbeiten wie die Aufstellung sowie die Sockellegung.

Firma reagierte auf Vorwürfe
In einer schriftlichen Reaktion wies das beauftragte Unternehmen Containex am Donnerstagnachmittag darauf hin, dass es bei diesem Auftrag lediglich für die Lieferung der einzelnen Raummodule und die Montage der Containeranlage zuständig sei. Die von Innenministeriumssprecher Grundböck genannte Auftragssumme von zwölf Millionen Euro würde jedoch auch Leistungen umfassen, die nicht Containex betreffen – wie etwa Fundamentierungsarbeiten, Aufschließungskosten für Kanal und Strom, Zusatzdächer oder die Innenausstattung der Container. Das Wiener Neudorfer Unternehmen beziffert seinen Kostenanteil am Gesamtauftrag mit „nicht einmal 40 Prozent der genannten zwölf Millionen Euro.“

Subventionen für die Caritas
Egal, wie viel die Firma tatsächlich verdient an diesem Flüchtlings-Geschäft, zahlen tut immer der Steuerzahler. Wie oben schon erwähnt, müssen die Bürger auch die NGOs finanzieren. Das zeigt ein 2013 veröffentlichter Geschäftsbericht, bei dem sich der Caritas-Konzern laut Kurier über Einnahmen von 687 Millionen Euro freute. 385 Millionen davon waren „Entgelte für Dienstleistungen“ aus öffentlichen Mitteln. Weitere 75 Millionen fasst der Geschäftsbericht unter dem – vermutlich bewusst – nicht aufgegliederten Sammelposten „Subventionen und Zuschüsse der öffentlichen Hand und kirchliche Beiträge“ zusammen. 83 Millionen fließen der Caritas aus Spenden (inklusive Sponsoring und Erbschaften) und Kirchenbeiträgen zu.

Die Frage, wer die Caritas finanziert, kann man also getrost beantworten: überwiegend der Steuerzahler. Die Kirche jedenfalls trägt kaum zwei mickrige Prozent zur Finanzierung der Caritas bei, wobei ein Großteil davon auch wieder aus den Börseln der Arbeitnehmer stammt – nämlich der Zwangskirchen-Beitragszahlenden.

Hinweis: Das sind nur einige Beispiele, Natürlich versteht es sich das jeder verdienen möchte, auch karitative Organisationen, Verbände und Vereine.
Natürlich auch Konzerne, Hotels, Transportunternehmer, Firmen die Container, Zelte, Heizungen, Möbel, mobile Toilettenkabine, Bettwäsche, Medikamente, etc. herstellen und vertreiben.
Auch der öffentliche Verkehr, Bahnen, Busse, und natürlich auch Banken und Versicherungen möchten etwas mitverdienen ( es herrscht wiedereinmal "Goldgräberstimmung"). Aber das alles und noch viel mehr -und das sollten wir alle nicht vergessen- wird einzig und alleine von den Steuern und Abgaben der Bürger der jeweiligen Länder bezahlt. 

Mittwoch, 5. August 2015

Gerichts-Entscheidung, unsere Kinder gehören dem Staat!

Kurz notiert!
Welche Rechte haben Bürger? Deutschland, Bundesverfassungsgericht stellt klar: "Unsere" Kinder gehören dem Staat! Am 15. Oktober 2014 wurde in der Zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, namentlich die Richter Herbert Landau, Sibylle Kessal-Wulf und Doris König entschieden, dass Kinder dem Staat gehören. Das trifft auch zu, wenn es um die Bildung von Kindern geht.

Gerichts-Entscheidung: Kinder gehören dem Staat!
Das Urteil 2 BvR 920/14 ist auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts direkt abrufbar. Die wichtigen Absätze finden man unter den Randnummern 22 und 25.

Ähnlich, bis gleich sieht die Gesetzeslage auch in Österreich aus. Wäre es anders, so könnten Eltern frei entscheiden, ob sie ihre Kinder in den Schulunterricht bzw. in die Vorschule schicken wollen. Fünfjährige Kinder müssen seit Herbst 2010 in Österreich mit dem Start des neuen Schuljahres - verpflichtend(!) in den Kindergarten.

Die Richter haben klar gestellt: Wann immer die Interessen des Staates den Interessen von Individuen gleichgestellt sind, sind die Interessen des Staates wichtiger und damit die Interessen der Individuen eben nicht gleichgestellt. Es ist jedem klar: Das trifft nicht nur auf die Schulpflicht zu, wenn der Staat will setzt er mit seinem "Eigentumsrecht" an den Kindern sowohl Impfpflicht, Ritalinpflicht und vieles anderes mehr durch.
Quelle: Bundesverfassungsgericht-de/ Beschluss vom 15. Oktober 2014/ 2 BvR 920/14.
Pressemitteilung Nr. 100/2014 vom 7. November 2014
Link: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/bvg14-100.html 
Link: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/10/rk20141015_2bvr092014.html

Freitag, 27. Juni 2014

EU schafft Grundlagen zum Militär-Einsatz gegen die Bürger

Die EU hat eine sogenannte „Solidaritätsklausel“ verabschiedet. Im Fall von Katastrophen oder Terroranschlägen in Mitgliedsstaaten tritt künftig der Bündnisfall ein. Brüssel schafft so den juristischen Rahmen für den europaweiten Einsatz von Polizei- und Militäreinheiten (wie schon in der USA geschehen --> http://eggetsberger-info.blogspot.co.at/2014/06/usa-polizei-erhalt-kriegswaffen-in.html).

Die am Dienstag beschlossene „Solidaritätsklausel“ soll es der EU ermöglichen „im Falle von Terroranschlägen, natürlichen oder menschengemachten Katastrophen geschlossen zu handeln“. Die EU schafft dadurch die rechtlichen Rahmen für einen europaweiten Einsatz der Polizei und des Militärs. Die Bedingungen für ein Inkrafttreten der Klausel sind dabei ebenso vage gehalten wie die möglichen Maßnahmen.

„Die gestrige Verabschiedung im Rat für Allgemeine Angelegenheiten geschah im Verborgenen: Der Punkt tauchte nicht in der Tagesordnung des Treffens auf. Die Presse war nicht informiert. Jedoch handelt es sich um eine der umstrittensten Regelungen der EU-Verträge. Genau deshalb war die Ausformulierung der ‚Solidaritätsklausel’ bei der Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden“, sagte der Bundestagsabgeordnete der Linken, André Hunko.

Die „Solidaritätsklausel“ kann ein Staat geltend machen, wenn eine Krise seine „Bewältigungskapazitäten eindeutig übersteigt“, wie aus einer Stellungnahme des EU-Rats hervorgeht, es ist fast nicht zu glauben --> Siehe aber EU-PDF (http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/genaff/143363.pdf).  Die EU-Staaten müssen dann „alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente“ mobilisieren. Die Rede ist von „operativen, politischen oder finanziellen Instrumenten und Strukturen“. Hierzu gehören auch polizeiliche und militärische Maßnahmen.

Die EU schafft damit einen juristischen Rahmen für den europaweiten Einsatz von Polizei- und Militäreinheiten. Zeitgleich arbeitet die EU-Kommission intensiv an der Schaffung einer einheitlichen EU-Polizeieinheit sowie einer EU-Staatsanwaltschaft.

Die Klausel ist die rechtliche Grundlage für Einsätze polizeilicher Spezialkräfte des ‚ATLAS-Netzwerks’, das von der EU-Kommission aufgebaut wird. Aus Deutschland ist daran die GSG 9 beteiligt. Letztes Jahr durfte die Spezialeinheit der Bundespolizei erstmalig eine über mehrere Länder verteilte ATLAS-Großübung leiten.

Auch der Einsatz der „Europäische Gendarmerie-Truppe“ (EUROGENDFOR) wird durch die „Solidaritätsklausel“ ermöglicht, wie Heise berichtet (http://www.heise.de/tp/artikel/42/42065/1.html). An der Einheit mit Hauptsitz im italienischen Vicenza sind alle EU-Mitgliedstaaten beteiligt, die Gendarmerien, also Polizeieinheiten mit militärischem Status, unterhalten. Zu den Gründerstaaten der EUROGENDFOR zählen Portugal, Spanien, Italien, Frankreich und die Niederlanden. Ihre Dienste bietet die Gendarmerie-Einheit der EU, der NATO oder der UNO an.

Zudem werden die beiden geheimdienstlichen EU-Lagezentren durch die Klausel gestärkt. Dabei handelt es sich um die EU-Geheimdienste EUMS INT und INTCEN, die den EU-Rat regelmäßig bei der „Einschätzung der Bedrohungen“ beraten sollen. Die Dienste können dafür auf Geheimdienstmaterial aus den EU-Mitgliedsländern und auf die EU-Satellitenüberwachung zurückgreifen.

„Die ‚Solidaritätsklausel’ ist überflüssig, denn die EU verfügt bereits über Mechanismen zur gegenseitigen Hilfe im Falle von Katastrophen. Zum anderen verstärkt die Klausel den Kurs auf eine Militarisierung der Innenpolitik, da auf Anfrage auch Militär in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt werden kann. Ich befürchte dass es um den innenpolitischen Bündnisfall geht: Der soll gelten, wenn ‚schwerwiegende Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Vermögenswerte’ drohen. Sogar politisch motivierte Blockaden in den Bereichen Energie, Transport und Verkehr oder Generalstreiks sind mit erfasst“, so Hunko weiter.

Noch strittig ist, wo die „Solidaritätsklausel“ tatsächliche Geltung findet, wie Heise weiter berichtet (http://www.heise.de/tp/artikel/42/42065/1.html). Zu den möglichen Anwendungsgebieten gehören „Landfläche, Binnengewässer, Hoheitsgewässer und Luftraum“ der betreffenden Länder. Es sind aber auch Krisen und Katastrophen erfasst, wenn diese ihren Ursprung „außerhalb des Gebiets der Mitgliedstaaten haben“.

„Ausdrücklich wird auf Krisen Bezug genommen, deren Anlass ‚außerhalb der EU‘ zu suchen sei. Diese Vermischung von innerer und äußerer Sicherheit lehnt die Linksfraktion ab. Statt einer Militarisierung der Innenpolitik durch den Einsatz von Militär im Inneren anderer Mitgliedstaaten, brauchen wir eine Stärkung der zivilen Solidaritätsmechanismen in der EU“, so Hunko weiter.

Zusätze:
Wikipediaeintrag zu Europäische Gendarmerietruppe (Eurogendfor = EGF)
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Gendarmerietruppe
Das Motto der EGF lautet "Lex paciferat" (lateinisch: Das Gesetz wird Frieden bringen)


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