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Samstag, 16. Januar 2016

Die BAWAG-PSK startet als erste Bank Österreichs mit Halāl Muslim-Konten

Zur Information!
Derzeit leben fast 600.000 Muslime in Österreich (Tendenz stark steigend), nun wagt die BAWAG P.S.K. (Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG), als erste Bank in Österreich einen Vorstoß in Richtung sauberen Muslim-Konten. Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, geht es beim Banking der BAWAG bald "Halāl" zu. Die Bank plant den Einstieg ins "Islamic Banking", welches die Scharia zugrunde hat. Bedeutet, dass Zinsen ebenso verboten sind wie Geschäfte im Waffen-, Alkohol- und Porno-Bereich. ... 

Dienstag, 29. Dezember 2015

Cahit Kaya war Moslem und ist es heute nicht mehr. Kritisiert er Muslime, gerät sogar er unter Beschuss.

Einfach zum nachdenken: Von der Webseite "fisch und fleisch" übernommen.
THEMA DES TAGES: Cahit Kaya war Moslem und ist es heute nicht mehr. Kritisiert er Muslime, gerät sogar er unter Beschuss. Können wir nicht mehr offen sagen, was wir denken?
Ein Problem das heute Muslime und ehemalige Muslime betrifft!

Alleine in den letzten Tagen liefen mir wieder einige Gut.menschen über den Weg, dem Namen und Aussehen nach waschechte Eingeborene, die mir zu erklären versuchten, ich könne doch nicht über eine "fremde" Religion und "fremde" Kultur so kritisch reden und schreiben, ohne mich vorher mit ihr auseinandergesetzt zu haben. Das seien doch nur Vorurteile, weil ich nichts darüber wüsste. Ich solle doch mal Zeit mit ihnen verbringen und dann würde ich alles viel positiver sehen. Gemeint sind hier meine Kritiken an reaktionären Strömungen und ihren reaktionären Vertretern innerhalb des real existierenden Islam und der diesen umgebenden Kultur.

Blind oder ...

Ich weiß ja nicht was diese Leute denken, ob sie glauben, dass einer mit dem Namen Cahit Kaya bereits in 16. Generation in Mitteleuropa lebt und einen Stammbaum vorweist, der tief ins europäische Mittlalter reicht. Vielleicht sollten sie einfach mal zum Optiker, dass sie sehen mit wem sie reden, vielleicht sind sie aber auch einfach nur doof. Ich bin mir hier noch nicht ganz sicher.
...  ==> Lesen Sie hier weiter: Direktlink

Quelle: Cahit Kaya, Webseite "fisch und fleisch"
Bildquelle, Copyright:  Cahit Kaya, Webseite "fisch und fleisch"
Cahit Kaya: www.kayacahit.com





Donnerstag, 3. Dezember 2015

EU-MIGRATIONSKOMMISSAR MEINT EUROPA BRAUCHT 70 MILLIONEN ZUWANDERER

"Europa braucht mehr als 70 Millionen Zuwanderer"
"Europa vergreist", warnt EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos. In den nächsten beiden Jahrzehnten seien mehr als 70 Millionen Zuwanderer nötig, um die Überalterung des Kontinents zu verhindern. ... hier erfährt man was uns noch bevorsteht (2016/2017/2018 ...)!

Quelle: Bericht der Kleinen Zeitung ...
Der ganze Bereicht: http://www.kleinezeitung.at/politik/aussenpolitik/4880668/EUMigrationskommissar_Europa-braucht-mehr-als-70-Millionen-Zuwanderer

3. Dezember 2015 ☹ 

Donnerstag, 15. Oktober 2015

Die Hände geben (Hände schütteln) mit Muslimen - Hintergründe

Wissen - Hintergründe, Religion und Sitten
Orthodoxe Muslime geben Frauen eher nicht die Hand!
Diese, in Europa übliche Begrüßungsgeste stößt bei so manchen Muslime auf Abneigung. Denn sie haben gelernt, dass Frauen und Männern sich nicht zu berühren haben, sofern sie nicht verheiratet oder nah verwandt sind. Schon in der Berührung der Hände wittern sie eine Sünde, sehen darin eine Vorstufe zum Geschlechtsakt(!). Der Hintergrund: Theologen und Islamwissenschaftler haben dazu verschiedene Meinungen, einer verweist auf die Sure 17, Vers 32, die vor Unzucht und Ehebruch warne und von orthodoxen Muslimen als Verbot des Handschlags ausgelegt wird, andere sind der Meinung, dass es sich um eine überlieferte Umgangsform handelt die auf den Prophet Mohammed zurückzuführen ist, der Frauen nie die Hand gegeben haben soll. Aber auch andere Auslegungen sind immer wieder im Gespräch. Dazu muss man aber auch wissen, dass auch orthodoxe Juden den Frauen zumeist nicht die Hand geben. Wie auch immer, es ist gut zu wissen dass es hier große Unterschiede gibt zwischen der Europäischen Sitten und denen der orthodoxen Muslimen und orthodoxen Juden. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte man besonders als Frau (auch im Management) diese auf religiöses Denken beruhende Eigenheit akzeptieren bzw. zu respektieren. So kann man davon ausgehen, dass man Menschen nicht kränkt und / oder sie in eine unangenehme Situation bringt.

Mittwoch, 25. Februar 2015

Heute 25. Februar 2015 wurde die Novelle des Islamgesetzes beschlossen.

Neues Islam-Gesetz in Österreich nach hitziger Debatte beschlossen 
Die Neufassung der aus dem Jahr 1912 stammenden Regelung bringt zwar ein Verbot der Finanzierung aus dem Ausland, aber auch Vorteile für die österreichischen Muslime, etwa die Etablierung eines islamisch-theologischen Studiums.

Die Neuerungen im Islamgesetz
Der erste Abschnitt des Islamgesetzes definiert die organisierten Muslime in Österreich als Körperschaft öffentlichen Rechts. Auch geregelt ist, dass sich Muslime der heimischen Gesetzgebung unterzuordnen haben. Für den Erhalt der Rechtsstellung ist “eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat” notwendig.

Geld, "Aufbringung der Mittel", Finanzierung ...
Die “Aufbringung der Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder” hat “im Inland zu erfolgen”. Religiöse Funktionsträger aus dem Ausland dürfen ihre Funktion bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter ausüben.

Vereine, die den Vorgaben des Gesetzes widersprechen, sind bis 31. März kommenden Jahres aufzulösen, ist einem in der Debatte eingebrachten Abänderungsantrag zu entnehmen. Ursprünglich war als Enddatum der 31.12. dieses Jahres eingesetzt.
Imame müssen nach Verurteilung abgesetzt werden

Wann sind Imame ihrer Funktion zu entheben?
Die Islamischen Glaubensgemeinden sind laut Gesetz künftig dazu verpflichtet, Funktionsträger wie etwa Imame ihrer Funktion zu entheben, sollten diese von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von ab einem Jahr verurteilt worden sein. Dies gilt auch, sollten diese die “öffentliche Sicherheit, Ordnung, Gesundheit und Moral oder die Rechte und Freiheiten anderer nachhaltig gefährden”. Sollte gegen einen Funktionsträger der Religionsgesellschaft ein Verfahren eingeleitet oder Haft verhängt werden, muss diese umgehend von der Republik informiert werden.

Die Novelle bringt auch Vorteile für Muslime
Freilich bringt das Gesetz auch Punkte, die den Wünschen der islamischen Glaubensgruppen entsprechen. Der Fahrplan für ein islamisch-theologisches Studium an der Universität Wien sieht vor, dass ab kommendem Jahr der Bund bis zu sechs Stellen für Lehrpersonal zur Verfügung stellt.

Das Islamgesetz fixiert erstmals das Recht von Muslimen auf religiöse Betreuung – also auf Seelsorger – in Einrichtungen wie dem Bundesheer, in Justizanstalten sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Auch bei der Verpflegung von Muslimen soll sichergestellt werden, dass auf religiöse Speisegebote und -verbote Rücksicht genommen wird.
Schächten und Beschneidung sind erlaubt

Gestattet wird Muslimen, in Österreich “die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren innerreligionsgesellschaftlichen Vorschriften zu organisieren” – Stichwort Schächten. Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder werden ferner berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und sie “entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen.” In den Erläuterungen wird dazu betont, dass davon “auch die männliche Beschneidung” umfasst sei.

Bundesgeschäftsführer Darabos (SPÖ) weist Kritik zurück
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos hat die Kritik des Chefs der türkischen Religionsbehörde Diyanet Mehmet Görmez am neuen Islamgesetz “entschieden” zurückgewiesen. Das im Nationalrat beschlossene Gesetz sei “ausgewogen” und “auf breiter Basis diskutiert und beschlossen” worden, sagte der Geschäftsführer in einer Aussendung. Darabos betonte, dass mit den betroffenen islamischen und islamisch-alevitischen Glaubensgemeinschaften Einigkeit herrsche, dass das Gesetz eine taugliche Rechtsgrundlage biete. “Wir haben hier in Österreich mit dem neuen Islamgesetz einen guten Konsens gefunden, der von den betroffenen Glaubensgemeinschaften akzeptiert wird. Das neue Gesetz gewährleistet die freie Religionsausübung in Österreich. Kritik von außen ist völlig unangebracht”, so Darabos (SPÖ).
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Aufregung bei Gegnern der umstrittenen Schlachtmethode des SchächtensBesondere Schlacht-Vorschriften - österreichische Tierschutzgesetz
An sich verstößt das Schächten gegen das österreichische Tierschutzgesetz. Für rituelle Schlachtungen gelten aber besondere Vorschriften, die nicht nur im österreichischen Tierschutzgesetz, sondern auch in einer EU-Verordnung geregelt sind. So darf nur jemand die Schächtung vornehmen, der über die nötigen Kenntnisse verfügt.

Betäubung der Tiere muss erfolgen!
Die Tiere müssen nach dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden oder es muss eine Betäubung sofort nach dem Schnitt wirksam werden. Außerdem ist die Anwesenheit eines Tierarztes während der Schlachtung vorgeschrieben.

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UPDATE: 
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Islamgesetz 2015, Fassung vom 23.02.2016
LINK: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009124

Samstag, 24. Januar 2015

Gehört der Islam wirklich zu Österreich?

Auszüge aus Kurier Artikel (23.01.2015)
Integration. Minister Sebastian Kurz diskutierte hitzig mit angehenden Islam-Religionslehrern.
Der Festsaal in der privaten Hochschule für Islamische Religion ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Hier, wo die angehenden Islam-Religionslehrer für Pflichtschulen seit 15 Jahren ausgebildet werden, warten die Studierenden auf Außenminister Sebastian Kurz. "In Krisenzeiten ist es wichtig, im Dialog zu bleiben, um den Extremismus zu beseitigen", so IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac, der den Minister empfängt. ...

Betender
Der Minister bemüht sich, die Integration über alles zu stellen. Und deklariert sich deutlich: "Der Islam gehört selbstverständlich zu Österreich." Aber Kurz fordert auch Eigenverantwortung. "Sich immer nur in die Opferrolle zu begeben, ist leicht. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und gehen Sie gegen jede Art von Radikalisierung vor." Er legt den jungen Muslimen nahe, gegen den Terror auf die Straße zu gehen. "Wenn die Mobilisierung von 20.000 Muslimen beim Erdogan-Besuch in Wien funktionierte, dann muss auch so eine Demo machbar sein." ...

Und Kurz legt den jungen Muslimen nahe, gegen den Terror auf die Straße zu gehen. "Wenn die Mobilisierung von 20.000 Muslimen beim Erdogan-Besuch in Wien funktioniert, dann muss auch so eine Demo machbar sein." .... Man sollte doch zeigen wo man wirklich steht ....

Der Islam-Terrorismus behauptet - sie sind die wahren Muslime!
In diesem Punkt macht sich aber ein große eine Kluft auf. Demos gegen Islamischen-Terrorismus ~ das fällt auf keinen fruchtbaren Boden bei den Islam-Religionslehrern. ... warum müssen wir auf die Straße gehen - wird gefragt! Kurz spricht von einem "Denkfehler". Und meint: "Wenn die Terroristen behaupten, sie sind die wahren Muslime – dann müsst ihr ein lautes Zeichen dagegen setzen (!)." Nach zwei Stunden ist die Diskussion zu Ende. IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac versucht abschließend, zu besänftigen: "Die meisten Studenten sind im ersten Lehrjahr. Wenn sie vier Jahre an der Hochschule sind, denken sie anders." Anm.: Das wollen wir für Österreich und die Religionen wirklich hoffen!
Quelle: KURIER - Link: http://kurier.at/politik/inland/kurz-diskutiert-mit-islam-religionslehrern-der-islam-gehoert-zu-oesterreich/109.687.906

RELIGION-ISLAM Österreich beschließt ein eigenes Islamgesetz!

http://eggetsberger-info.blogspot.co.at/2015/03/religion-islam-osterreich-beschliet-ein.html

IGGiÖ Link: http://www.derislam.at

Donnerstag, 8. Januar 2015

Beleidigende Karikaturen gehören verboten!

Die Mohammed Karikaturen haben viel unnötiges Leid gebracht bzw. tun es noch.
Und besser ist die Welt durch sie auch nicht geworden.
Wir von Eggetsberger-Blog hoffe, es müssen nicht noch mehr Menschen deswegen sterben.
Ein trauriger Welt in der andere Verspottet werden müssen. 

NEIN zu Verhetzung, nein zu Auseinandersetzungen wegen des Glaubens. 


Montag, 1. September 2014

Beschneidungsgesetz (Religionsgesetz)

Beschneidungsgesetz Deutschland

Unter dem Schlagwort Beschneidungsgesetz wird in aller Regel (zumindest in Deutschland) der vom Deutschen Bundestag am 12. Dezember 2012 verabschiedete Zusatz­paragraph 1631d BGB verstanden, mit dem die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von minder­jährigen Jungen in Deutschland vorerst unter bestimmten Auflagen legalisiert wurde.
Gegen dieses Beschneidungsgesetz wurde vor der Verabschiedung und wird auch weiterhin von Intaktivisten gekämpft, da es aus Sicht vieler Rechtsexperten gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und andere Rechtsnormen verstößt.

Der Wortlaut des Beschneidungsgesetzes

Das Gesetz wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch im Buch 4 (Familienrecht), im Abschnitt 2 (Verwandtschaft) und dort im Titel 5 (Elterliche Sorge) platziert.
§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteils­fähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.[1]

Beachtenswert

Der Entwurf des deutschen Bundesjustizministeriums wurde vom Regierungs­kabinett weitgehend als Gesetzesvorlage übernommen. Es wurde im Gesetzestext exakt eine Stelle geändert.
Im Entwurf hieß es in Absatz 1, Satz 1 noch
"[...] wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird."
Die verabschiedete Gesetzesvorlage hingegen lautet dort
"[...] wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll."
Diese Umformulierung nimmt dem Gesetz die juristische Problematik, nachzuweisen, dass tatsächlich nach den Regeln der ärztlichen Kunst operiert wurde. Es reicht dem Gesetz nach nunmehr aus, wenn der Arzt oder Beschneider seine Absicht nachweisbar kundgetan hat, die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchführen zu wollen.

Verfassungswidrig

Nach Ansicht von immer mehr Verfassungsrechtlern und anderer Juristen verstößt das Beschneidungs­gesetz gleich in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz.

Art. 1 GG

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

Art. 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Art. 3 GG

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art. 4.1 GG

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Art. 33.1 + 33.3 GG

(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.

Art. 140 GG in Verb. mit Art. Art. 136 WRV

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. [...]
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Art. 140 GG in Verb. mit Art. Art. 137.3 Satz 1 WRV

(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.

Juristische Stimmen

  • Andreas ManokDie medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes - Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte, Duncker & Humblot, 2015 (Schriften zum Gesundheitsrecht [SGR], Band 34) ISBN 3-428-14584-4[2]
Zitat:
«Der Autor untersucht die Frage der rechtlichen Zulässigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen männlicher Minderjähriger auf Veranlassung ihrer Eltern. Nach einem kultur­historischen Abriss und der Betrachtung medizinischer Aspekte prüft er umfassend, ob der vom Bundes­gesetzgeber als Reaktion auf das sog. Kölner Beschneidungsurteil in das BGB eingefügte § 1631d verfassungsgemäß ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass § 1631d BGB in mehrfacher Hinsicht verfassungs­widrig ist. Denn zum einen überwiegt angesichts der Tragweite und der Irreversibilität des Eingriffs das Grundrecht der Minderjährigen auf körperliche Unversehrtheit das elterliche Erziehungsrecht und deren Grundrecht auf Religionsfreiheit. Zum anderen liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung männlicher Minderjähriger wegen des Geschlechts vor, da der Eingriff bei ihnen zulässig sein soll, während selbst milde Formen weiblicher Beschneidung[wp] durch § 226a StGB als Verbrechen unter Strafandrohung stehen - Dr. Georg Neureither[3]
Zitat:
«Die Auseinandersetzung um die rituelle, medizinisch nicht begründete Genitalbeschneidung kleiner, nicht einwilligungs­fähiger Jungen findet seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai 2012 nun auch in Deutschland statt. Sie bewegt sich im Spannungsfeld der Grundrechte auf Religionsfreiheit einerseits und auf körperliche Unversehrtheit andererseits. Die Heftigkeit der Debatte lässt auf tiefgreifende Ängste und Konflikte schließen. Es geht um die Frage, ob es heute in einer säkularen Demokratie noch angemessen ist, kleinen Jungen zur Absicherung der gruppalen und religiösen Identität von Erwachsenen Schmerzen und Ängste zuzufügen, sie erheblichen Gesundheits­risiken und irreversibler Verletzung der Intimzone auszusetzen. Leidvolle körperliche, sexuelle und seelische Langzeitfolgen der Beschneidung sind möglich und belegt. In diesem Buch äußern sich Betroffene, Ärzte, Juristen, Psychoanalytiker, Politiker und andere Fachleute kritisch zur Jungen­beschneidung und engagieren sich für den Kinderschutz­gedanken. Sie werben für eine Debatte auf wissenschaftlicher und rechtlicher Grundlage.» - Verlagstext (Vandenhoeck & Ruprecht)[4]

Einzelnachweise

  1.  Siehe dazu IntactiWikiMohel-Klausel
  2.  Buchvorstellung: Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes - Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte, Duncker & Humblot
  3.  Dr. Georg Neureither: Andreas Manok, Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes - Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte, Religion - Weltanschauung - Recht am 28. Januar 2015
  4. ↑ 4,0 4,1 Buchvorstellung: Matthias Franz (Hg.) Die Beschneidung von Jungen. Ein trauriges Vermächtnis., Vandenhoeck & Ruprecht

Netzverweise

Beschneidungsgesetz: Ärzte halten an ihrer Kritik fest, Deutsches Ärzteblatt 2013; 110(51-52)

Juden und Muslime loben die deutsche Rechtssicherheit

Am 12. Dezember 2012 sicherte der Bundestag Muslimen und Juden ausdrücklich das Recht zu, ihre männlichen Kinder beschneiden zu lassen(!).
Siehe Link
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In Österreich Auch in Österreich kann weiterhin straffrei beschnitten werden. Beschneidung von Buben fällt nicht unter "Genitalverstümmelung"! In Österreich wäre ein ähnliches Urteil wie in Deutschland nicht möglich: Zwar gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die die Genitalverstümmelung bei Kindern auch mit Einwilligung der Eltern verbietet - der Passus ist aber so formuliert, dass nur die weibliche Beschneidung darunterfällt. "In der herrschenden Praxis (Entscheidungen der unabhängigen Gerichte) wird in Österreich von Straflosigkeit von Beschneidungen ausgegangen", heißt es dazu aus dem Justizministerium. "Die Beschneidung bei Buben ist bei uns als Tradition so fixiert, dass es da keine strafrechtlichen Probleme geben könnte", sagt auch Richard Potz, Leiter des Instituts für Rechtsphilosophie, Religions-und Kulturrecht an der Universität Wien. Allerdings gebe es in den vergangenen fünf Jahren unter Medizinern einen Trend, die Beschneidung kritisch zu sehen: Während früher die Vorteile betont worden seien - etwa das geringere Risiko von weiblichen Sexualpartnern, an Gebärmutterkrebs zu erkranken -, würden Wissenschafter nun vermehrt auf unerwünschte physische und psychische Folgen einer Beschneidung hinweisen. (tob, DER STANDARD, 28.6.2012)


Sonntag, 30. März 2008

Salafismus, Islam, Koran Interpretierung

Gewusst? Kurz notiert!
Die Verfälschung der zeitlichen Abfolge der im Koran enthaltenen Verse ist ein Verstoß gegen den eigenen Glaubensgrundsatz: Nämlich dass der Koran nicht beliebig interpretiert werden darf. 

Dadurch gibt es auch keine nennenswerte Reformations-Bewegung im Islam sondern eher die Tendenz zum Salafismus einer ultrakonservative Strömung innerhalb des Islams, die eine geistige Rückbesinnung auf die „Altvorderen“ die Vorfahre bzw. Vorgänger anstrebt. Der Ausdruck Salafismus bezeichnet auch bestimmte Lehren des sunnitischen Islams. Der Salafismus* vertritt die Ansicht das eine Vereinbarkeit von Islam und Moderne nicht möglich ist.

* Alle islamistischen Terroristen des 11. September 2001, des schwersten Terroranschlages der US-Geschichte, gehörten der salafistischen Strömung an. 
In Deutschland folgt eine Minderheit der Salafisten einer gewaltbereiten dschihadistischen Ideologie, die laut deutschem Verfassungsschutz mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist. In seiner Analyse kommt der Verfassungsschutz zum Schluss, dass „das von Salafisten verbreitete Gedankengut den Nährboden für eine islamistische Radikalisierung … bildet“, und dass „fast alle in Deutschland bisher identifizierten terroristischen Netzwerkstrukturen und Einzelpersonen salafistisch geprägt bzw. sich im salafistischen Milieu entwickelt haben“.
Quelle = Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Salafismus




Dienstag, 7. August 1990

🔴 Ist ein EU-Islam möglich? – einige meinen: Ja, aber nur auf Basis der Scharia

Ein Blick auf die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ (KEM) vom 4. August 1990.

Das „göttliche Gesetz“ steht über UNO-Menschenrechten
Die Re-Islamisierungsbewegung nach der Islamische Revolution von 1979 im Iran hatte zur Folge, dass der Iran die UNO-Menschenrechtserklärung von 1948 als eine „säkulare Interpretation der jüdisch-christlichen Tradition“ bezeichnete, die nicht dem „islamischen Gesetz“ folge und deshalb nicht auf Muslime angewandt werden könne, berichtete die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) schon 2010. (Hier der ganze Text als PDF mit Markierungen sollte der Text gelöscht werden.)

Schließlich entwarf die „Organisation für islamische Zusammenarbeit“ (OIC) eine eigene Menschenrechtserklärung, basierend auf der Scharia. Die Scharia ist das islamische Gesetz, das laut der Christlich-Islamische Gesellschaft e.V religiöse Vorschriften, familienrechtliche Regelungen, Gesetze über Handel und Bewässerung, Staatsrecht und Strafrecht bestimmt. Sie basiert auf dem Koran und gilt als „göttliches Recht“.

45 Außenminister islamischer Staaten unterschrieben die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ am 4. August 1990 — für die 57 Mitgliedsstaaten der Organisation gilt sie seitdem als Richtschnur für ihre Gesetzgebung. (Hier lesen: Vergleich zwischen der UNO-Menschenrechtserklärung und der KEM)
Spezial-Menschenrechte nur für Muslime
Schon in der Präambel der Erklärung wird die Exklusivität der islamischen Gemeinschaft (arabisch „Umma“) betont, die „Gott zur besten Nation machte, die der Menschheit eine universelle und ausgewogene Zivilisation gegeben hat.“ Die islamische Gemeinschaft spiele eine wichtige Rolle, „um eine von konkurrierenden Strömungen und Ideologien verwirrte Menschheit zu leiten und Lösungen für die chronischen Probleme dieser materialistischen Zivilisation zu bieten.“
„Göttliche Befehle“

Niemand habe das Recht, die vom Islam bestimmten Rechte und Freiheiten „auszusetzen oder zu verletzten oder zu missachten“, da sie „göttliche Befehle“ seien.

Im ersten Artikel der Erklärung wird deutlich, dass die Kairoer Menschenrechtserklärung nur für Muslime gilt – Nicht-Muslime werden in ihr nicht erwähnt: „Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott und die Abstammung von Adam verbunden sind“, wobei das arabische Wort für „Unterwerfung“ „Islam“ ist.

Alle Menschen hätten die gleiche Menschenwürde, dieselben Grundrechte und -Pflichten und dürften nicht aufgrund von „Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, religiösem Glauben, politischer Zugehörigkeit, sozialem Status oder anderer Erwägungen“ diskriminiert werden. Aber das verdiene ein Mensch nur, wenn er dem „wahren Glauben“ angehöre.
Recht auf Leben und Erziehung von Kindern
Im zweiten Artikel geht die Erklärung auf das Recht auf Leben ein, dass „ein Geschenk Gottes“ sei, das es zu schützen gelte. Man dürfe keinen anderen Menschen töten, es sei denn, die Scharia erlaubt es(!).

Die Erziehung von Kindern wird in der Erklärung ebenfalls erwähnt. So dürften Eltern ihre Kinder so erziehen, wie sie es für richtig halten, „vorausgesetzt, sie berücksichtigen dabei das Interesse und die Zukunft der Kinder im Einklang mit den ethischen Werten und Prinzipien der Scharia.“
Rechte der Frau von Scharia bestimmt
Der Frau wird in der Erklärung keine rechtliche Gleichstellung zugesprochen, sie ist dem Mann nur in ihrer „menschlichen Würde“ gleichgestellt. Männer und Frauen dürfen unabhängig von „Rasse, Hautfarbe und Nationalität“ heiraten, aber wie die IGFM schreibt, wird die Religion nicht erwähnt, da die Menschenrechtserklärung erstens nur für Muslime gilt und zweitens, es muslimischen Frauen nicht erlaubt sei, einen Nichtmuslim zu heiraten. Ein muslimischer Mann besitze aber NATÜRLICH die Freiheit, eine nichtmuslimische Frau zu ehelichen.

Insgesamt dürfen alle Bestimmungen der KEM nur auf der Grundlage der islamischen Scharia interpretiert werden, denn wie in Artikel 25 ausgedrückt wird, ist „die islamische Scharia […] der einzige Bezugspunkt für die Erklärung oder Erläuterung eines jeden Artikels in dieser Erklärung.“ (HIER geht´s zur ganzen KEM.)
Kritik am Islam ist verboten
Neun Mitglieder der „Organisation für islamische Zusammenarbeit“ (OIC) sind heute auch Mitglieder im UN-Menschenrechtsrat. Laut der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte setzten sie Resolutionen gegen die Diffamierung von Religionen durch. Dadurch soll jede Auseinandersetzung mit schariabezogenen Menschenrechtsverletzungen im Menschenrechtsrat untersagt werden(!).