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Freitag, 22. Juli 2016

Zur derzeitigen Lage in der Türkei

Kurze Zusammenfassung!
Der Ausnahmezustand wurde vorerst für drei Monate verhängt, die europäische Menschenrechtskonventionen werden außer Kraft gesetzt und weitere Verhaftungen wurden angekündigt. ... 

Freitag, 1. Juli 2016

UN-Experte warnt vor Umgehung nationaler Parlamente bei CETA / TTIP und Co.

Das sollte man lesen! 
UN-Menschenrechtsexperte De Zayas: "Abkommen fehlt demokratische Legitimierung"
Der unabhängige UN-Menschenrechtsexperte Prof. Alfred de Zayas warnt die EU vor einer Umgehung der nationalen Parlamente bei der Verabschiedung von Handelsabkommen. Das wäre eine Verletzung internationaler Menschenrechtsnormen und Standards, so Zayas in einer Presseaussendung.

Konkret bezieht sich Zayas auf die umstrittenen EU-Handelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP). Die Ratifizierung dieser in geheimen Verhandlungen formulierten Abkommen – unter Ausschluss von wesentlichen Beteiligten wie Gewerkschaften, Verbraucherschutzorganisationen, Gesundheits- und Umweltexperten und nun der Parlamente – habe "null parlamentarische Legitimation", so der UN-Sonderberichterstatter für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung.

Angesichts der zunehmenden Opposition durch zivilgesellschaftliche Organisationen sollte eine gründliche offene Diskussion in nationalen Parlamenten durchgeführt werden. Zudem sollten in allen betroffenen Ländern Volksabstimmungen organisiert werden. "Der Öffentlichkeit das Recht zu entziehen, an dieser wichtigen Debatte teilzunehmen, ist undemokratisch und stellt eine grundsätzliche Missachtung der Stimme des Volkes dar", kritisiert Zayas.

Vorrang für Menschenrechte
Im Falle eines Konflikts zwischen Handelsabkommen und Menschenrechtsabkommen würden Letztere den Vorrang haben. "Staaten dürfen keine Verhandlungen führen, die die Verpflichtungen aus den Menschenrechtsabkommen verzögern, unterlaufen, behindern oder unmöglich machen", betont Zayas. Es sei nicht Aufgabe des Staates, Investoren oder transnationalen Unternehmen Profite zu garantieren, sondern im öffentlichen Interesse Gesetze zu erlassen und zu regulieren. ...

Dienstag, 15. März 2016

EU-Türkei-Deal, Bedenken gegen das vorgeschlagene Flüchtlings-Karussell (Resettlement)

Zur aktuellen Lage
Brüssel - In der Flüchtlingskrise soll in einigen Tagen eine neue Vereinbarung mit der Türkei stehen. Nach einem Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs beim EU-Türkei-Gipfel wird u.a. über folgende Punkte verhandelt werden:
    Flüchtlings-Karussell (Resettlement)
  • Rückführung aller Migranten, die unerlaubt aus der Türkei auf die griechischen Inseln übersetzen. Die Kosten dafür trägt die EU (natürlich die EU!). Die Türkei ist bereit, sämtliche Neuankömmlinge aus Griechenland zurückzunehmen. Im Gegenzug soll die EU für jeden abgeschobenen Syrer im Rahmen eines "Resettlement" (= engl. für Umsiedlung‘) einen anderen der 2,7 Millionen Syrer aufnehmen, die schon in der Türkei leben. Im Klartext: Kommen z.B. 3000 Flüchtlinge in Griechenland an, werden sie zurück in die Türkei geschickt. Sind 1500 Syrer darunter, werden 1500 andere Syrer auf die einzelnen EU-Staaten umverteilt.
  • Geordnete Aufnahme von syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen durch die EU-Staaten. Für jeden Syrer, der von den griechischen Inseln zurück in die Türkei gebracht wird, soll einer legal in die EU kommen können. Dafür könnte der existierende Rahmen zur Umsiedlung von Flüchtlingen genutzt werden. Das wird oft auch (nicht ohne Grund) als eigenartiges "Flüchtlings-Karussell" bezeichnet. Flüchtlinge werden dabei im höchsten Falle gequält. Bringen wird das Karussell nichts, außer den Firmen die daran wieder verdienen werden. ... 

Sonntag, 20. Dezember 2015

Österreich-Folder für Asylwerber: "Höflichkeit ist wichtig!"

GRUNDREGELN FÜR ASYLWERBER - FLÜCHTLINGE
Das Innenministerium hat eine Broschüre erstellt, mit der Flüchtlinge über Grundregeln und Werte wie auch über den richtige Umgang mit dem weiblichen Geschlecht in Österreich aufgeklärt werden sollen. Hier einige wichtige Ausschnitte aus dem Asylwerber-Folder.

Zum lesen Bild einfach anklicken!
Gleichgeschlechtliches Zusammenleben
"Frauen dürfen mit Frauen und Männer mit Männer zusammenleben", heißt es über einer Zeichnung von sich küssenden gleichgeschlechtlichen Paaren. Anm.: Gewalt gegen Frauen ist strengstens verboten, Frauen sind absolut gleichberechtigt! Eine Frau entscheidet selbst, ob und wen sie heiratet. Sie darf auch dann mit einem Mann leben, wenn sie nicht mit ihm verheiratet ist. Auch jeder Mann darf sich seine Frau oder Partnerin selbst aussuchen.
Frauen und Männer haben in Österreich die gleichen Rechte. In Österreich bestimmen Frauen genauso wie Männer selbst über ihr Leben

Gewalt ist in Österreich verboten.
Auch in der Familie darf es keine Gewalt geben (das gilt auch bei Gewalt gegen den Partner)! ... 

Montag, 14. Dezember 2015

Internet-Charta: Unsere digitalen Grundrechte

Vor mehr als zwei Wochen forderte Martin Schulz, Präsident des EU-Parlaments, eine Internet-Charta. Hier ist ein Vorschlag – entworfen und aufgeschrieben.
Wie es sein sollte zeigen Artikel 1-13. den Artikel 13 haben wir hier hervorgehoben da er uns gerade für ältere Menschen wichtig erscheint!
... 


Artikel 13
Jeder Mensch hat das Recht auf eine analoge Welt. Niemand darf ungerechtfertigt benachteiligt werden, weil er digitale Dienstleistungen nicht nutzt.

Freiheit hat stets auch eine negative Dimension und gibt uns das Recht, etwas nicht zu tun. Das muss auch im Zeitalter der Digitalisierung gelten. Eine Fahrkarte kaufen, einen Reisepass beantragen, eine Kontoüberweisung vornehmen – so etwas muss auch möglich bleiben, ohne ein teures Smartphone zu kaufen, und es darf auch niemand benachteiligt werden, weil er keinen Facebook-Account etc. besitzt. Das ist nicht nur ein Minderheitenrecht für alle Digitalverweigerer, sondern auch ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit – zum Beispiel im Interesse von vielen Senioren, die keine Digital Natives mehr werden.

(Anm.: Dabei sollte auch noch bedacht werden, wenn -wie scheinbar geplant über kurz oder lang- ein Bargeldverbot kommt, ist auch das ein indirekter Zwang in die Digitalisierung.)

Mehr dazu (Artikel 1-13) ... => http://www.zeit.de/2015/50/internet-charta-grundrechte-datensicherheit

Quelle: zeit.de / ein Beitrag von Heiko Maas

Mittwoch, 8. April 2009

Eine Studie stellt fest: Islamlehrer sind Feind der Demokratie

Ein erschreckendes Ergebnis: Jeder vierte Islamlehrer  ist gegen Demokratie!
Österreich: Eine Studie sorgt für Furore: Jeder vierte Islamlehrer ist gegen die Demokratie. Für die islamische Glaubensgemeinschaft ist die Sache höchst unangenehm.

Sie "Lehnen Sie die Menschenrechtserklärung rigoros ab, weil sie sich mit dem Islam nicht vereinbaren lässt?" 27,1 Prozent der befragten islamischen Religionslehrer in Österreich kreuzten bei einer Befragung das "Ja" an. Die Umfrage, die Teil einer religionspädagogischen Dissertation bildet, sorgt seit Tagen in Politik und Schulwesen für Verstörung. ... 

Samstag, 26. Juli 2008

Religionsfreiheit in allen 57 islamischen Staaten sehr stark eingeschränkt

57 Islamische Staaten gibt es derzeit auf der Welt.

Die Religionsfreiheit ist in allen 57 islamischen Staaten sehr stark eingeschränkt!
In keinem der 57 islamischen Länder gibt es Religionsfreiheit nach westlichem Verständnis. Das erklärte der Leiter der Evangelischen Karmelmission, Martin Landmesser (Schorndorf bei Stuttgart), beim Jahresfest des Werkes.
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Für den Islam sei Religionsfreiheit lediglich das Recht, die Botschaft Allahs zu propagieren. Muslime dürften den Islam nicht verlassen (in vielen Muslimischen Ländern steht darauf sogar die Todesstrafe!). Für sie gelte das Vorbild Mohammeds, der zum Töten von Personen aufgerufen habe, die sich vom Islam abwenden. Das abscheulichste Verbrechen, das ein Muslim begehen könne, sei die Entscheidung für den christlichen Glauben(!). Der Islam, den Muslime als Allahs endgültige Offenbarung ansehen, wolle das Christentum ablösen, so Martin Landmesser. Deshalb würden missionarische Aktivitäten christlicher Organisationen konsequent bekämpft. Für Missionare sei die islamische Welt gefährlicher, als es kommunistische Diktaturen jemals gewesen seien. Beim Jahresfest wurde von Brandanschlägen, Todesdrohungen und Morden an Missionaren berichtet. Immer gefährlicher für Evangelisten werde auch Indonesien, weil das islamische Recht in dem bevölkerungsreichsten islamischen Land flächendeckend eingeführt werde. ... 

Dienstag, 7. August 1990

🔴 Ist ein EU-Islam möglich? – einige meinen: Ja, aber nur auf Basis der Scharia

Ein Blick auf die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ (KEM) vom 4. August 1990.

Das „göttliche Gesetz“ steht über UNO-Menschenrechten
Die Re-Islamisierungsbewegung nach der Islamische Revolution von 1979 im Iran hatte zur Folge, dass der Iran die UNO-Menschenrechtserklärung von 1948 als eine „säkulare Interpretation der jüdisch-christlichen Tradition“ bezeichnete, die nicht dem „islamischen Gesetz“ folge und deshalb nicht auf Muslime angewandt werden könne, berichtete die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) schon 2010. (Hier der ganze Text als PDF mit Markierungen sollte der Text gelöscht werden.)

Schließlich entwarf die „Organisation für islamische Zusammenarbeit“ (OIC) eine eigene Menschenrechtserklärung, basierend auf der Scharia. Die Scharia ist das islamische Gesetz, das laut der Christlich-Islamische Gesellschaft e.V religiöse Vorschriften, familienrechtliche Regelungen, Gesetze über Handel und Bewässerung, Staatsrecht und Strafrecht bestimmt. Sie basiert auf dem Koran und gilt als „göttliches Recht“.

45 Außenminister islamischer Staaten unterschrieben die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ am 4. August 1990 — für die 57 Mitgliedsstaaten der Organisation gilt sie seitdem als Richtschnur für ihre Gesetzgebung. (Hier lesen: Vergleich zwischen der UNO-Menschenrechtserklärung und der KEM)
Spezial-Menschenrechte nur für Muslime
Schon in der Präambel der Erklärung wird die Exklusivität der islamischen Gemeinschaft (arabisch „Umma“) betont, die „Gott zur besten Nation machte, die der Menschheit eine universelle und ausgewogene Zivilisation gegeben hat.“ Die islamische Gemeinschaft spiele eine wichtige Rolle, „um eine von konkurrierenden Strömungen und Ideologien verwirrte Menschheit zu leiten und Lösungen für die chronischen Probleme dieser materialistischen Zivilisation zu bieten.“
„Göttliche Befehle“

Niemand habe das Recht, die vom Islam bestimmten Rechte und Freiheiten „auszusetzen oder zu verletzten oder zu missachten“, da sie „göttliche Befehle“ seien.

Im ersten Artikel der Erklärung wird deutlich, dass die Kairoer Menschenrechtserklärung nur für Muslime gilt – Nicht-Muslime werden in ihr nicht erwähnt: „Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott und die Abstammung von Adam verbunden sind“, wobei das arabische Wort für „Unterwerfung“ „Islam“ ist.

Alle Menschen hätten die gleiche Menschenwürde, dieselben Grundrechte und -Pflichten und dürften nicht aufgrund von „Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, religiösem Glauben, politischer Zugehörigkeit, sozialem Status oder anderer Erwägungen“ diskriminiert werden. Aber das verdiene ein Mensch nur, wenn er dem „wahren Glauben“ angehöre.
Recht auf Leben und Erziehung von Kindern
Im zweiten Artikel geht die Erklärung auf das Recht auf Leben ein, dass „ein Geschenk Gottes“ sei, das es zu schützen gelte. Man dürfe keinen anderen Menschen töten, es sei denn, die Scharia erlaubt es(!).

Die Erziehung von Kindern wird in der Erklärung ebenfalls erwähnt. So dürften Eltern ihre Kinder so erziehen, wie sie es für richtig halten, „vorausgesetzt, sie berücksichtigen dabei das Interesse und die Zukunft der Kinder im Einklang mit den ethischen Werten und Prinzipien der Scharia.“
Rechte der Frau von Scharia bestimmt
Der Frau wird in der Erklärung keine rechtliche Gleichstellung zugesprochen, sie ist dem Mann nur in ihrer „menschlichen Würde“ gleichgestellt. Männer und Frauen dürfen unabhängig von „Rasse, Hautfarbe und Nationalität“ heiraten, aber wie die IGFM schreibt, wird die Religion nicht erwähnt, da die Menschenrechtserklärung erstens nur für Muslime gilt und zweitens, es muslimischen Frauen nicht erlaubt sei, einen Nichtmuslim zu heiraten. Ein muslimischer Mann besitze aber NATÜRLICH die Freiheit, eine nichtmuslimische Frau zu ehelichen.

Insgesamt dürfen alle Bestimmungen der KEM nur auf der Grundlage der islamischen Scharia interpretiert werden, denn wie in Artikel 25 ausgedrückt wird, ist „die islamische Scharia […] der einzige Bezugspunkt für die Erklärung oder Erläuterung eines jeden Artikels in dieser Erklärung.“ (HIER geht´s zur ganzen KEM.)
Kritik am Islam ist verboten
Neun Mitglieder der „Organisation für islamische Zusammenarbeit“ (OIC) sind heute auch Mitglieder im UN-Menschenrechtsrat. Laut der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte setzten sie Resolutionen gegen die Diffamierung von Religionen durch. Dadurch soll jede Auseinandersetzung mit schariabezogenen Menschenrechtsverletzungen im Menschenrechtsrat untersagt werden(!).