Posts mit dem Label Recht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Recht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 2. November 2015

Was versteht man unter einer Transitzonen für Flüchtlinge?

Kurz notiert!
Auf der Suche nach Lösungen in der laufenden Flüchtlingskrise hat Deutschlands Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag 1. November 2015 mit Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) ein Positionspapier vereinbart, das die von der CSU und auch von CDU-Politikern geforderten Transitzonen im Grenzbereich vorsieht.

Es sind 7 Übergänge von möglichen Transitzonen zwischen Österreich und
Deutschland betroffen
Eine Transitzonen an der deutschen Grenze (zwischen Österreich und Deutschland), wird von Deutschland nun eingeführt. 
Warum? Um Migranten ohne Aussicht auf Asyl schnell wieder aus dem Land schicken zu können, also nach Österreich zurück. Was mit diesen Personen/Familien dann geschieht ist noch offen.
Noch vor der Einreise nach Deutschland könnte dort bei Flüchtlingen mit geringer Bleibechance in einem Schnellverfahren geprüft werden, ob Anspruch auf Asyl besteht. Wenn nicht, könnten sie direkt in ihre Heimat zurückgeschickt werden. ... 

Donnerstag, 8. Oktober 2015

Eine gerechte Zukunft: Die direkte Demokratie - diese sollte es in einer modernen EU geben!

Zum besseren lesen Bild einfach anklicken

Direkte Demokratie
Der Begriff direkte Demokratie (auch unmittelbare Demokratie oder sachunmittelbare Demokratie genannt) bezeichnet sowohl ein Verfahren als auch ein politisches System, in dem die stimmberechtigte Bevölkerung („das Volk“) unmittelbar über politische Sachfragen abstimmt.

Die direkte Demokratie hat somit zwei Bedeutungen:
1. Sie bezeichnet zum einen eine Herrschaftsform, in der (ein Teil der) Macht direkt vom Volk in Abstimmungen ausgeübt wird.

2. Sie bezeichnet zum anderen einzelne politische Entscheidungsverfahren, bei denen das Volk unmittelbar über Sachfragen abstimmt, in einer ansonsten repräsentativen Demokratie.

Mangelnde Bürgerbeteiligung Während in der Schweiz die "Direkte Demokratie" sehr stark ausgeprägt ist, so ist sie es in Deutschland und Österreich fast gar nicht vorhanden und in der Europäischen Union überhaupt nicht der Fall. ... 

Montag, 13. April 2015

Erste Massen-Demonstration gegen Regierung als Hologramm, Holo-Demo in Spanien (inkl. Video)

Holo-Demo, = keine Möglichkeiten des aggressiven Zusammenstoßes mit Sicherheitskräften!
Und große Aufmerksamkeit erregt sie doch!


Erste Holo-Demo der Welt in Spanien / Madrid
HOLOGRAMS FOR FREEDOM Eine spanische Protestbewegung hat erstmals eine Demonstration als Hologramm durchgeführt. Damit wollen die Veranstalter gegen ein neues Gesetz protestieren, dass de facto alle legitimen Demonstrationen kriminalisiert. Die Demonstranten wollen sich in der virtuellen Welt ihr Recht auf Meinungsfreiheit erhalten.

Spanien: In Madrid ist es am Samstag (11. April 2015) zu einem bisher einzigartigen Protest gegen die spanische Regierung gekommen. Demonstranten aus aller Welt haben an einem virtuellen Protest teilgenommen, bei dem der Aufmarsch der Demonstranten nicht mehr physisch, sondern in Form eines Hologramms dargestellt wurde. Wie die Zeitung El País berichtet, haben an der ersten Hologramm-Demo 2.000 Personen teilgenommen – eine für eine solch neuartige Technologie erstaunlich hohe Anzahl. Siehe Video im Artikel ... 

Montag, 2. Februar 2015

Fehlüberweisungen: Wenn Geld am falschen Konto landet, dann ist es oft für immer weg!

Kurz notiert, gut zu wissen!
Bei Überweisungen zählt jetzt nur noch der IBAN. Ob der Empfängername dazupasst, muss die Bank nicht prüfen. Aber was passiert, wenn man sich vertippt? 


Kurz: Dann kann das Geld für immer weg sein. Die Rechtslage ist eindeutig gegen den der den Fehler gemacht hat!
Lesen Sie den ganzen Bericht ... --> http://diepresse.com/home/meingeld/verbraucher/4653209/Fehluberweisungen_Wenn-Geld-am-falschen-Konto-landet?xtor=CS1-15

Montag, 17. Februar 2014

Kirche: Stiftungsgelder in Millionenhöhe zweckentfremdet

Diözesanbischof Tebartz-van-Elst bediente sich bei den Armen und Bedürftigen!

Je tiefer die Ermittler in den Sumpf der Limburger Diözese eintauchen, desto ungeheuerlicher werden die Vorwürfe: Offenbar entnahm der Bischof zur Finanzierung seines Prunkbaus hohe Summen aus einer Stiftung, die arme Familien unterstützen sollte. Der beurlaubte Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst soll einem Medienbericht zufolge Stiftungsgelder in Millionenhöhe für den Bau seines Bischofssitzes zweckentfremdet haben. Das geht nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" dem mit Spannung erwarteten Abschlussbericht der kirchlichen Untersuchungskommission zur Kostenexplosion bei dem Bauvorhaben hervor.

Danach hätten Tebartz-van Elst und sein Generalvikar Franz Kaspar Rechnungen für den Bau mit Stiftungsgeld des St. Georgswerkes bezahlt, das für arme, kinderreiche Familien bestimmt sei. 

Hintergrund sei gewesen, dass außerhalb eines Kreises von Eingeweihten niemand habe erfahren sollen, dass das Vorhaben viel teurer wurde als geplant.
Alle Dokumente tragen Tebartz-van-Elsts Unterschrift...... >>> LESEN SIE WEITER ... http://www.n-tv.de/panorama/Tebartz-van-Elst-bediente-sich-bei-Beduerftigen-article12288421.html?utm_source=dlvr.it&utm_medium=facebook

Quelle: n-tv/Deutschland, 17.02.2014
Bildquelle: Fotolia

Vatikan: Der Papst werde die Angelegenheit nach Informationen aus dem Staatssekretariat des Vatikans nicht lange liegen lassen, sondern möglichst rasch über die weitere Zukunft des Bischofs entscheiden, schreibt der "Spiegel". Tebartz-van Elst habe mit seinem Anwalt umfangreiche Stellungnahmen zu den Vorwürfen ausgearbeitet.

* Aus rechtlichen Gründen gilt bis jetzt die Unschuldsvermutung

Montag, 27. Januar 2014

Wenn man mit den Wölfen heult ...

Manch einer erwacht ...


Und das schon 2008 gestanden ... 2013/2014? ...

Und
»In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.«
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der ‘Deutschen Richterzeitung’, 9/1982, S. 325




Vielen Richtern wird die aktuelle Lage auch immer unheimlicher...
darüber sollte man jetzt nachdenken, solange noch Zeit dazu ist!


Dienstag, 7. Januar 2014

Wissenschaftler gegen Überwachung: Der Aufruf im Wortlaut

Das muss aufhören.
Das Recht auf Privatsphäre ist ein Grundrecht.
.
Sie protestieren gegen die systematische Verletzung von Grundrechten durch die Massenüberwachung im Netz: 207 renommierte Wissenschaftler fordern, die Demokratie im digitalen Zeitalter zu verteidigen. SPIEGEL ONLINE dokumentiert den Aufruf. In diesem Sommer wurde bekannt, vor allem dank Edward Snowden, dass US- und europäische Geheimdienste die Massenüberwachung von Hunderten von Millionen Menschen betreiben. ...
>>> LESEN SIE WEITER ... http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/aufruf-wissenschaftler-gegen-ueberwachung-a-941705.html

Der Aufruf der Autorengruppe Academics Against Mass Surveillance wurde auf Initiative von Nico van Eijk, Beate Roessler, Manon Oostveen und Frederik Zuiderveen Borgesius veröffentlicht.
DIREKTLINK: http://www.academicsagainstsurveillance.net/

Freitag, 11. Oktober 2013

Hirnscanner im Gerichtssaal?

Die Justiz liebäugelt schon länger mit dem Einsatz von Hirnscannern im Gerichtssaal, eine neue Studie zeigt jedoch, wie erstaunlich leicht sich die vermeintlichen Gedankenleser austricksen lassen.


Seit Jahren träumen manche Staatsanwälte und Strafverteidiger von Hirnscannern, die auf objektive Weise klären könnten, ob etwa ein Angeklagter lügt oder ob er entscheidende Sachverhalte, Orte oder Personen kennt. Trotz großer Fortschritte in der Forschung ist eine derartige neurowissenschaftliche Evidenz bislang in den meisten Ländern noch nicht als offizielles Beweismittel zugelassen. Und das mit gutem Grund, wie in dieser Woche ein Forscherteam um Anthony Wagner von der Stanford University auf der Tagung der Cognitive Neuroscience Society (CNS) in San Francisco erneut bestätigt hat. ...
>>> LESEN SIE WEITER ... http://www.sueddeutsche.de/wissen/hirnscanner-im-test-die-gedanken-sind-noch-frei-1.1651946

Quelle und © 2013: Süddeutsche.de

Montag, 23. September 2013

Datenschützer warnt vor Fingerprint-Scanner des iPhone 5S

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar rät vom Einsatz des Fingerabdruck-Scanners im neuen iPhone 5S ab. Die biometrischen Daten seien zu heikel.
Anfang dieser Woche stellte Apple das neue iPhone 5S vor. Eine der Neuerungen gegenüber des iPhone 5 ist die Integration eines Fingeradruck-Scanners, der im Home-Knopf verbaut ist. Hält man den passenden Finger darauf, kann man damit das Telefon entsperren und künftig auch bei iTunes Einkäufe bestätigen.

UPDATE 23. September 2013 (lange hat es nicht gedauert)
Ein Mitglied des deutschen Chaos Computer Club konnte den Fingerabdruck-Sensor des iPhone 5S mit einer einfachen Fingerabdruck-Kopie umgehen.

SICHER VON WEGEN: CCC umgeht Apples Fingerabdruck-Sensor TouchID
Ein Mitglied des deutschen Chaos Computer Club konnte den Fingerabdruck-Sensor des iPhone 5S mit einer einfachen Fingerabdruck-Kopie umgehen. Und das nur einen Tag nach dem Verkaufsstart des neuen iPhone 5S.
Direktlink: http://futurezone.at/produkte/ccc-umgeht-apples-fingerabdruck-sensor-touchid/27.952.287

Fingerabdruck-Scanner bereits gehackt (VIDEO dazu!)
Hacker Star Bug demonstriert, wie der Fingabdruck-Sensor des iPhone 5S überlistet wird. Video: Youtube, Star Bug

Biometrische Merkmale kann man nicht löschen, Missbrauch ist zu erwarten!
Vorsicht bei Fingerabdrücken
Die Funktion ruft nun Kritiker auf den Plan. So warnt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar im aktuellen Spiegel (LINK: Spiegel) vor dem Sicherheitssystem. "Biometrische Merkmale kann man nicht löschen. Sie begleiten uns das Leben lang. Fingerabdrücke sollte man daher nicht für alltägliche Authentifizierungsverfahren abgeben, insbesondere wenn sie in einer Datei gespeichert werden", sagte Caspar gegenüber dem Magazin.
... >>> Lesen Sie weiter bei "futurezone.at" ... http://futurezone.at/digital-life/datenschuetzer-warnt-vor-fingerprint-scanner-des-iphone-5s/26.872.015
---   ---   ---

Anm. - Die Gefahr: Wenn Geheimdienste die Handys auslesen, haben Sie nicht nur die entsprechenden Fingerabdrücke einer Person sondern auch die dazu gehörenden Daten, Bewegungsprofile und Kontaktdaten. Auch können natürlich Fingerabdrücke in vielen Bereichen unerwünscht auftauchen. Auch wenn kriminelle Kräfte diese benützen.
Vorsicht ist sicher besser als Bequemlichkeit, und noch NIE waren Daten vor Hackern / Kriminellen sicher, auch wenn das Apple behaupten mag. Jeder Speicher ist auslesbar und spätestens wenn das iPhone 5S gestohlen wird hat jemand auch die Möglichkeit die Fingerabdrücke des legalen Besitzers auszulesen. In Zeiten der Internetkriminalität, des Datenklaus und der Übergriffe von Geheimdiensten ist Vorsicht geboten!
Ein Gerät, das normalerweise mit Fingerabdrücken des Besitzers überzogen ist, genau über diese abzusichern, ist ja nicht wirklich als gute Sicherheitsfunktion zu verstehen!
---
NEWS: Die Gefahr steigt (20. September 2013)
Wer die Sperre des iPhone 5S erfolgreich umgeht, kann sich neben Bargeld auch über Bitcoins und Whiskey freuen.
Mehrere Sicherheitsexperten und Hacker haben sich zusammengeschlossen und bieten für den ersten erfolgreichen Hack des Fingerabdrucksensors des iPhones eine Belohnung von insgesamt mehreren Tausend US-Dollar. Derzeit sind es etwa 16.000 Dollar, die Summe könnte aber noch steigen, da sich immer noch neue Leute anschließen können.
>>> http://futurezone.at/produkte/iphone-5s-belohnung-fuer-fingerabdrucksensor-hack-gesetzt/27.574.726
Hat sich erübrigt: Schon erledigt siehe oben Update vom 23. September 2013 
Bildquelle: Fotolia
---

Sonntag, 14. Juli 2013

US-Kongress droht Niederlanden mit Invasion wenn ...

Internationales Strafgericht: US-Kongress droht Niederlanden mit Invasion
Parlament und Regierung in den Niederlanden sind empört: Beide Häuser des US-Kongresses haben (!!!) im Nato-Partnerland Niederlande vorsieht.
Pistole am Kopf? Neues Gesetzt bedroht Gricht in Den Haag!
einem Gesetz zugestimmt, das, falls amerikanische Bürger vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag angeklagt werden, sogar die Invasion

Dieses neue US-Gesetz zeigt die momentane Gesinnung der US-Regierung. 
Nicht genug das wir abgehört und ausspioniert werden, die USA richtet sich die internationalen Gesetze wie sie wollen, ohne Rücksicht auf Menschenrechte etc. Und die EU-Regierungen schauen wieder nur tatenlos zu!
Unglaublich aber leider war: Siehe Bericht Quelle: Spiegel-Online

... >>> Den ganzen Artikel lesen unter ...
LINK: http://www.spiegel.de/politik/ausland/internationales-strafgericht-us-kongress-droht-niederlanden-mit-invasion-a-200430.html
Bildquelle: Fotolia

Montag, 26. November 2012

USA: Eine Schülerin suspendiert wegen verweigertem Ortungs-Chip

Die Schülerin lehnte den Chip nicht nur wegen Datenschutz-Bedenken ab. In der USA, in Texas müssen tausende Schüler solche RFID-Chipkarten tragen. Das soll das Budget der Schulen aufbessern.

Auch Implantate sind möglich! Zum vergrößern anklicken!
Eine texanische Schülerin hat sich eine Suspendierung eingefangen, weil sie sich weigerte, eine Identifikationskarte im integriertem RFID-Chip zu tragen.

Die Karte, die im Northside Independent School District von San Antonio, Texas, verpflichtend ist, zeigt nicht nur Name und Foto der Schüler sowie einen Barcode, sondern überwacht über den eingebauten Funkchip auch, wann sich die Kinder wo auf dem Schulgelände aufhalten. Die Ortung beginnt ab Betreten des Areals und endet, sobald man es wieder verlässt. Nach Intervention der Bürgerrechtsorganisation Rutherford Institute hat ein texanischer Richter die Suspendierung per einstweiliger Verfügung aufgehoben.

RFID-Chipkarte - die Schule blockiert die Karten-Verweigerin
Schülerin Andrea Hernandez hatte die Chipkarte (abseits der Datenschutzbedenken) aus religiösen Gründen abgelehnt. Die Schulleitung hatte ihr daraufhin Zugang zu mehreren Schuleinrichtungen verweigert und ihren alten Schülerausweis nicht mehr akzeptiert. Vor der Suspendierung wurde Hernandez sogar angeboten, den Chip aus ihrer Karte zu entfernen, damit es nach außen hin so wirkt, als würde sie sich den Regeln des "Student Locator Project" des Schulbezirks, das die Chipkarten voraussetzt, beugen.

Mehr als 100.000 Schüler sollen immer geortet werden
Für das Rutherford Institute ist dieses Programm "grundsätzlich verstörend", wie dessen Leiter John Whitehead im Gespräch mit Wired sagt. Nach Angaben der Organisation soll es hauptsächlich darauf abzielen, durch eine intensivere Teilnahme der Schüler am Unterricht die Finanzierung durch öffentliche Gelder zu erhöhen. Mehr als 4000 Schüler müssen derzeit die Ausweise mit dem RFID-Chip tragen. Insgesamt sollen bis zu 100.000 Schüler so überwacht werden, was insgesamt 500.000 US-Dollar kosten, aber bis zu 1,7 Millionen Dollar durch die Verbesserung der Schüleranwesenheit durch den Staat bringen soll -und die totale Kontrolle! Datenschutz ... ?
Ein Zeichen der Zeit - schöne NEUE Welt!
---
Über "The Rutherford Institute"
LINK: https://www.rutherford.org/about/
---

Wenn Sie das Thema RFID mehr interessiert auf unserer Spezialwebseite geht es weiter
Direktlink: http://www.eterna.sl/der_rfid_chip.html

Montag, 8. Oktober 2012

URHEBERRECHT - Abmahnwelle gegen Blogs


Kurz berichtet!
Eine Bildagentur hat die Rechte an bestimmten Fotos gekauft und Abmahnungen verschickt.

Blinde Abmahnungen
Die Abmahner betreiben das Ganze offensichtlich als Geschäftsmodell und schießen da mit der groben Flinte herum.

Auf crackjack.de gibt es Tipps, wie man (auch als BLOG-Betreiber) der Abmahnwellen entgeht.
http://www.crackajack.de/2012/10/03/what-to-do-about-the-pics-strategien-gegen-die-abmahnwelle/

Dienstag, 29. Dezember 2009

Führt die EU die Möglichkeit der Todesstrafe wieder ein?

Die Todesstrafe wurde durch die Europäischen Union (EU) jetzt wieder ermöglicht!
Eigentlich war die Todesstrafe in Österreich schon abgeschafft. In Art. 85 der österreichischen Bundesverfassung ist seit 1968 gesetzlich geregelt: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Leider wurde die Todesstrafe über den EU-Vertrag von Lissabon den EU-Mitgliedsländern wieder "erlaubt" und trat mit 1. Dezember 2009 (fast unbemerkt) in Kraft!


"Mord und Todesstrafe sind nicht Gegensätze, die einander aufheben, sondern Ebenbilder, die ihre Art fortpflanzen."
Zitat: George Bernhard Shaw
---
"Ich betrachte die Todesstrafe als grausame und unmenschliche, unmoralische Einrichtung, die die moralischen und rechtlichen Grundlagen einer Gesellschaft unterminiert." 
Zitat: Andrej Sacharow (sowjetischen Physiker und Bürgerrechtler, 1921-1989)


Einführung der Todesstrafe wieder möglich geworden? Was nur wenige wissen: Durch die Grundrechte-Charta der Europäischen Union ist das Töten von Menschen bei Aufständen erlaubt. »Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr«, sagte dazu der deutsche Staatsrechtler Prof. (em.) Karl Albrecht Schachtschneider.

Nennenswerte Reaktionen oder einen Aufschrei in der Mainstream-Presse gibt es in Bezug auf diesen skandalösen Umstand bis heute (2014) nicht. Auch nicht von unseren »Gutmenschen-Politikern«, die ansonsten ja so bedacht auf die Einhaltung der Menschenrechte sind. Aber offensichtlich gilt dies nur, wenn man mit dem Finger auf andere zeigen kann.

Bildquelle: Fotolia
Doch es ist Fakt: Die Todesstrafe kann in der EU wieder eingeführt werden und auch auf Demonstranten darf im Krisenfall scharf geschossen werden. Aufruhr und Aufstand können Gründe für den Schießbefehl sein!

Das Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 vom 14.12.2007) veröffentlichte Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe. Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben: »Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.«

In der Erläuterung zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK (Europäische Menschenrechts-Konvention) heißt es unumwunden: »Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …«

Karl Albrecht Schachtschneider, emeritierter Professor und Staatsrechtler, der auch eine Klage gegen den europäischen Lissabon-Vertrag eingebracht hatte, erläuterte diese Ausführungen bei Focus Money

»Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen ›Erläuterungen‹ und deren ›Negativdefinitionen‹ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen. Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten ›Erläuterungen‹, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.«

Auf die Frage, ob den Politikern denn bewusst gewesen sei, was sie da beschließen, antwortete Prof. Schachtschneider: »Vielleicht nicht allen. Mindestens aber der CDU/CSU-Fraktion. Ich habe extra eine nur fünfseitige Zusammenfassung meiner Klage verteilen lassen, damit die Abgeordneten nicht zu viel lesen müssen. Auch der SPD dürfte die Problematik bekannt sein, weil einer ihrer Abgeordneten, nämlich Prof. Meyer, in Nizza versucht hat, die Regelungen zu verhindern (…) Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr. Die Skepsis gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU wird immer größer. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft den Druck auf die Bevölkerung.«

WAS WIRD / WURDE HIER VORBEREITET?
(Erst wenn die Todesstrafe ausdrücklich, schriftlich von der EU in jeden Bereich des Lebens als Gesetz untersagt wird hören wir auf dagegen zu protestieren!)

Der Vertrag von Lissabon trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Aufruhr und Aufstand können Gründe für den Schießbefehl sein!


Der gesamte Text der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten kann an dieser Stelle eingesehen werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon

Weitere Links - diese sind nur eine kleine Auswahl:

http://juergenelsaesser.wordpress.com/2009/08/27/eilt-lissabon-vertrag-ermoglicht-todesstrafe/

http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1080287&kat=4

http://www.kaschachtschneider.de/

Quellen: Focus Money, Wikipedia, youtubeKarl Albrecht Schachtschneidergewalt-notruf.eu, FOCUS u.a. Bildquelle: Fotolia


Samstag, 26. Mai 2007

Gerichtsentscheid: Zum "Heiligen Krieg"darf künftig aufgerufen werden, er darf nur nicht umgesetzt werden

Bemerkenswert: Aufruf zum Dschihad ist nicht mehr strafbar
Zum Themenbereich: islamistischer Terrorismus
Kurz notiert!

Stand: 25.05.07 bzw. Februar 2016
Nach einer in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung können Täter mit dem entsprechenden Paragrafen nicht verurteilt werden, wenn sie für Organisationen wie al-Qaida werben, die Ziele von al-Qaida, ISIS (IS) etc. rechtfertigen oder ihre Taten verherrlichen. Solche Fälle könnten nur noch als Werben um Mitglieder oder Unterstützer solcher Vereinigungen bestraft werden, heißt es in dem Gerichts-Beschluss. Damit sinkt das maximale Strafmaß von zehn auf fünf Jahre Haft. Das gelte unabhängig davon, wie menschenverachtend die Werbung auch immer ist(!). ... 

Montag, 12. Januar 2004

Im Schutz des Glaubens - Schutz vor negativen Entwicklungen!

Wie können wir uns gegen einige der negativen Entwicklungen nun schützen? Zum einen und das ist sicher für einige neu, durch den entsprechenden Glauben, einen Glauben der von so mancher Willkür des Staates schützen kann. Siehe Religionsfreiheit sonst gibt es nach unseren wissen keine juristisch unanfechtbare Möglichkeit. Der Schutz durch eine zeitgemäße Glaubensgemeinschaft die im Bereich der gesetzlichen Möglichkeiten agiert, uns also vor äußeren, schon vorhandenen oder noch kommenden Einflüssen zu schützt ist der einzige Weg wenn man bestimmte Dinge aus Glaubensgründen nicht gut heißt. Im gesetzlichen Schutz des Glaubens, der Religion können wir die, für unseren Glauben wichtigen Freiheiten erhalten und bewahren.
(UNIQ-Aeternus)

Dokumentenseite zu UNIQ-Aeternus: Link
Bei Fragen: EMail