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Mittwoch, 2. Januar 2019

Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Kritik am Islam ist NICHT nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
Religionen dürfen in der EU nicht kritisiert oder verunglimpft werden, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist weniger wichtig als der Schutz der religiösen Gefühle anderer!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil am 25.10.2018 entschieden, dass Kritik am Islam, insbesondere an Mohammed, dem Begründer der Religion, nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

Mit dieser Entscheidung hat das in Straßburg ansässige EU-Gericht – dessen Rechtsprechung 47 europäische Länder unterworfen sind und dessen Urteile in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich sind – im Interesse der „Aufrechterhaltung des religiösen Friedens“ Religionen (hier der Islam) sind vor Blasphemie in Deutschland, Österreich - in der EU jetzt rechtskräftig geschützt. ...

Samstag, 22. Dezember 2018

LÜGENPRESSE: 'Spiegel'-Skandal, der Reporter schrieb auch für 'Profil'

Ein deutscher Journalist veröffentlichte auch in Österreichs Medien Artikel, die nun untersucht werden.

Es ist der wohl größte Medienskandal seit den Hitler-Tagebüchern des Stern: Der preisgekrönte Spiegel-Journalist Claas Relotius manipulierte über Jahre zahlreiche Artikel(!). Er erfand Zitate, Personen und ganze Textpassagen.

Der Presse-Skandal zieht seine Kreise bis nach Österreich. Claas Relotius veröffentlichte im Profil fünf Interviews und im Monatsmagazin Datum drei Artikel. Für einen der Profil-Texte, ein Interview mit dem Terroristen-Anwalt Jacques Vergès, erhielt Relotius den Zeitschriftenpreis für Jungjournalisten des ÖZV. „Wir haben derzeit keinen Grund zur Annahme, dass es sich dabei um manipulierte Gespräche handelte“, ­erklärte Profil-Herausgeber Christian Rainer am Donnerstag. 

Das Profil werde „die Texte jedoch gewissenhaft prüfen und über das Ergebnis berichten“. Die zwischen 2013 und 2015 im Magazin Datum erschienenen Artikel waren Zweitveröffentlichungen, die zuvor in deutschen und schweizerischen Medien erschienen. Chefredakteur Stefan Apfl – damals nicht in dieser Funktion: „Wir werden dem auf den Grund gehen!“ ...

Freitag, 14. Dezember 2018

Merkel: Der UN-Migrationspakt ist ab nächster Woche für alle UN-Staaten gültig!

Kurz notiert: Für manche ein Schock


Die ganze Wahrheit über den „Pakt“ ...Laut Aussage der deutschen Kanzlerin Merkel: Migrationspakt gilt für alle, auch für Länder die den UN-Migratiopnspakt abgelehnt haben. Merkel erklärt im deutschen Bundestag, dass der Pakt für alle gültig sei, auch wenn Länder ihn ablehnen. Entscheidend sei, ob die UNO dafür stimmt.

Frau Merkel am 13.12.2018 im deutschen Bundestag: Es ist klar dass die USA, Österreicher, Ungarn, Israel, Japan, die Osteuropäer, Australier und all die anderen Länder die den UN-Pakt nicht folgen wollten, dieser doch auch für sie voll inhaltlich gilt: "Wenn bei der UNO-Vollversammlung nächste Woche der Pakt noch einmal zur Debatte steht und angenommen wird, dann kann ein UN-Mitgliedsstaat Abstimmung verlangen. Die Abstimmung muss dann so sein, dass zwei Drittel der Länder der VN dem zustimmen, und dann ist der Pakt für alle UN-Mitgliedstaaten gültig. Das ist nun mal so, wenn es um Mehrheitsentscheidungen geht." Und es wird sicher mindestens einen UN-Mitgliedsstaat geben, das dann eine Abstimmung verlangt!

Kurzes Video mit Merkels Antwort (Videodauer 3Minuten)

Das heißt: Der Pakt ist dann für alle gültig, aber "natürlich unverbindlich"...

Dienstag, 11. Dezember 2018

Marokko: Staatengemeinschaft nimmt UN-Migrationspakt an

Die erste Runde ist gelaufen!
Der heftig umstrittene UN-Migrationspakt wurde bei der am gestrigen Tag (10.1202018) stattgefundenen internationalen Konferenz in Marokko angenommen. Nasser Bourita, Präsident der Konferenz, verkündete die Verabschiedung des bereits ausgehandelten Dokuments zur besseren Bewältigung der weltweiten Migration am Montag in Marrakesch.

UN-MIGRATIONSPAKT: die deutsche Kanzlerin Merkel hält Grundsatzrede in Marrakesch

Mit dem UN-Migrationspakt wurden erstmals globale Leitlinien für die internationale Migrationspolitik zwischen den einzelnen Ländern und der UN verabredet bzw. als Pakt angenommen wie auch mit ihrer Unterschrift beglaubigt. Auf ihrer Basis dieses Pakts soll die Zusammenarbeit der einzelnen Länder verbessert werden, um gegen illegale und ungeordnete Migration vorzugehen und Migration sicherer zu machen. ...

Sonntag, 2. Dezember 2018

Österreich unterschreibt den UN-Flüchtlingspakt (nicht zu verwechseln mit dem UN-Migrationspakt)!


Neben dem UN-Migrationspakt wird ein zweiter Pakt zur Unterschrift vorbereitet: Der UN-Flüchtlingspakt.

Während Österreich den UN-Migrationspakt nicht unterschreibt, gab das österreichische Außenministerium nun bekannt, dass es den UN-Flüchtlingspakt unterzeichnen wird.

Im Gegensatz zum parallel ausverhandelten Migrationspakt stimmt Österreich diesmal zu.
Im Schatten der Debatte über den umstrittenen UNO-Migrationspakt geht auch die Annahme des UNO-Flüchtlingspakts in die Zielgerade. Der Globale Pakt für Flüchtlinge ist fertig und soll Mitte Dezember in der UNO-Generalversammlung angenommen werden. Österreich wird in diesem Fall zustimmen, bestätigte das Außenministerium am Freitag 30.11.2018.

Was steht im UN-Flüchtlingspakt?
➔ Siehe dazu den UN-Flüchtlingspakt 30 Seiten PDF auf Deutsch

Donnerstag, 22. November 2018

Österreich: Die Regierung beschließt ein neues Waffengesetz.

Totales Waffenverbot für Nicht-EU-Bürger.
Die österreichische Regierung hat am Mittwoch 21. 11.2018 im Ministerrat das neue Waffengesetz beschlossen. Es wurden nach der Begutachtung einige Änderungen vorgenommen. Bei dem Gesetz handelt es sich im Grunde um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Es beinhaltet u.a. einige Verschärfungen.

Die Verschärfungen
Regierungskoordinator und Verkehrsminister Norbert Hofer sprach im Pressefoyer nach der Regierungssitzung von einer "Mischung" zwischen Sicherheitsbedürfnis und einzelnen Freiheitsrechten. "Es wurden nötige Verschärfungen vorgenommen und die Rechtssicherheit gestärkt." Das Gesetz enthält u. a. ein generelles Waffenverbot, also auch von Messern und Hiebwaffen, für Drittstaatsangehörige und damit für Asylwerber. ...

Sonntag, 18. November 2018

Deutschland Platz 16 von 180, Österreich Platz 11 von 180 in der Rangliste der Pressefreiheit

Zur Information!
Bitte beachten Sie: Pressefreiheit bedeutet NICHT Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit für alle!

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Nach unserem Dafürhalten müssten Deutschland, Österreich und die anderen EU-Länder in der Rangliste der Pressefreiheit ganz oben stehen. Nicht nur deshalb, weil in Europa die Menschenrechte  wichtig sind, sondern auch weil gerade die EU-Länder an erster Stelle stehen, wenn es um die Kritik an Ländern geht, die die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und somit die Menschenrechte nicht im vollen Umfang ihren Bürgern gewähren. Es stimmt uns traurig, wenn einige Länder sogar in der Rangliste der Pressefreiheit weiter nach unten abrutschen. 


Eine österreichische Klarnamenpflicht für Internetaktivitäten kommt derzeit nicht!

Täglich verschwinden immer mehr Freiheiten und die totale Überwachungswelt nimmt immer deutliche Formen an! Die Freiheiten im Netz werden immer weiter eingeschränkt. 
Doch eine österreichische Klarnamenpflicht für Internetaktivitäten kommt derzeit nicht!

Österreich: Statt einer Klarnamenpflicht -wie sie schon angedacht war-  soll in Kürze ein gesetzlich geregeltes  "digitales Vermummungsverbot" kommen. Das bedeutet, dass Plattformen die Identität von Nutzern, die gegen das Gesetz verstoßen, den Behörden preisgeben müssen.
Das ist bzw. war allerdings über die IP-Adressen auch schon lange möglich und wird auch bei Bedarf angewendet. ...

Sonntag, 4. November 2018

Verstößt der Migrationspakt nicht auch gegen die alte UN-Charta von 1998, Art.6 und 7 usw.?

Der Ausstieg der österreichischen Regierung aus dem UNO-Migrationspakt bewegt so manchen in die eine oder andere Richtung!

Zitat: "Wollen in Migrationsfragen selbst entscheiden!" Nach den USA, Ungarn und Österreich überlegen noch weitere Staaten  den Ausstieg aus dem UN-Migrationspakt.

Reaktion: Die UNO-Sonderbeauftragte für internationale Migration, Louise Arbour, findet die Ankündigung Österreichs, sich aus dem UNO-Migrationspakt zurückzuziehen, "extrem bedauerlich".

Doch viele fragen auch: "Verstößt die neue Migrations-Vereinbarung nicht gegen die UN-Vereinbarung von 1998, die ja noch ganz anders lautet als die, die am 10. und 11. Dezember 2018 in Marrakesch unterschrieben werden soll?

Dokumentation:
Entschließung der UN-Menschenrechtskommission vom 17. April 1998  "Jeder hat das Recht zurückzukehren" ...
--> Beachten Sie den Artikel 6 und 7 und andere 

Hier zeigt sich wieder, Papier ist geduldig, Verträge und Vereinbarungen können JEDERZEIT gebrochen werden. Keine Vereinbahrung, kein Gesetz hat Bestand, schon gar nicht in der heutigen Zeit.

Artikel 1
Die in dieser Erklärung gesetzten Normen sind in allen Situationen anzuwenden, einschließlich Friedenszeiten, Situationen von Störungen und Spannungen, innerstaatlicher bewaffneter Konflikte, Situationen gemischter innerstaatlich-zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikte und Situationen des öffentlichen Notstandes. Die Normen in dieser Erklärung sind unter allen Umständen verbindlich. ...

Donnerstag, 1. November 2018

So begründet Österreich das Nein zum Migrationspakt

Der Migrationspakt sieht umfassende Ansprüche von Migranten vor. Das lehnt die Regierung in ihrer "Votumserklärung" ab.

Die Bundesregierung beschließt heute im Ministerrat den Rückzug vom UNO-Migrationspakt
Wie wird das politisch konkret begründet?
Darüber gibt eine "Votumserklärung" Auskunft, die Österreich den Vereinten Nationen zukommen ließ.
In dieser Erklärung heißt es: "Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt." Österreich sei ein Rechtsstaat und halte die Menschenrechte ein, aber ein Menschenrecht auf Migration sei der heimischen Rechtsordnung fremd. Die Republik entscheide souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich.
"Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des 'Migranten' ist zurückzuweisen", heißt es weiter im Text. Vor diesem Hintergrund werden konkret 17 Punkte aus dem UN-Pakt abgelehnt, und zwar die folgenden:
  • Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant
  • Familienzusammenführung soll erleichtert werden
  • Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt
  • Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung
  • Zurverfügungstellung einer Grundversorgung
  • Zurverfügungstellung von Schulressourcen
  • Zugang zu höherer Bildung
  • Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen
  • Erleichterung von Unternehmensgründungen
  • Zugang zum Gesundheitssystem
  • Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge
  • Übernahme von Best-practices in der Integration
  • Verfolgung von Hassverbrechen
  • Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)
  • Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion
  • Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz
  • Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen
Österreich verwahre sich dagegen, dass der UN-Migrationspakt ein bindendes Völkergewohnheitsrecht begründe oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte, wird weiters betont: "Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt."

Die für die UNO-Sitzung im Dezember geplante Stimmenthaltung Österreichs wird ebenfalls konkretisiert. Drei Punkte werden dazu angemerkt:
  • Österreich erklärt ausdrücklich den UN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.
  • Der UN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als "persistent objector" anzusehen.
  • Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des UN-Migrationspaktes entstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.



Mittwoch, 31. Oktober 2018

So begründet Österreich das Nein zum Migrationspakt

Die Erklärung im Wortlaut:
In einer Votumserklärung an die Vereinten Nationen begründet Österreich seinen Schritt und listet insbesondere 17 Punkte auf, die zur Ablehnung des Abkommens führten. Nachfolgend eine Dokumentation der Erklärung.

Die Republik Österreich ist ein Rechtsstaat mit einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Alle gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen der Republik erfolgen unter Einhaltung der in innerstaatlichen Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen festgehaltenen Menschenrechte. Die Republik entscheidet souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich. Ein Menschenrecht auf Migration ist der österreichischen Rechtsordnung fremd. Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des "Migranten" ist zurückzuweisen.

Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt.

Die Zulassung zum österreichischen Arbeitsmarkt und die Gewährung von Sozial- und Gesundheitsleistungen dürfen in Österreich nur aufgrund nationaler gesetzlicher Vorschriften gewährt werden. Der VN-Migrationspakt darf in diese gesetzlichen Vorschriften keinesfalls eingreifen, jegliche in diese Richtung zielende Absichten werden strikt zurückgewiesen. Das gilt auch für die Schaffung neuer Ansprüche und Rechte für Migranten im Wege des VN-Migrationspaktes. Insbesondere lehnt Österreich folgende Punkte des VN-Migrationspaktes ab, soweit sie über die geltende österreichische Rechtslage hinausgehen:

• Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant

• Familienzusammenführung soll erleichtert werden

• Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt

• Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung

• Zurverfügungstellung einer Grundversorgung

• Zurverfügungstellung von Schulressourcen

• Zugang zu höherer Bildung

• Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen

• Erleichterung von Unternehmensgründungen

• Zugang zum Gesundheitssystem

• Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge

• Übernahme von Best-practices in der Integration

• Verfolgung von Hassverbrechen

• Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)

• Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion

• Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz

• Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen

Österreich verwehrt sich dagegen, dass der VN-Migrationspakt ein Österreich bindendes Völkergewohnheitsrecht begründet oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte. Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt. Auch kann dieser Pakt keine Kompetenzverschiebungen innerhalb der Europäischen Union bewirken.

Die Republik Österreich, vertreten durch die österreichische Bundesregierung nimmt daher den VN-Migrationspakt nicht an, hat dies schriftlich gegenüber den Vereinten Nationen erklärt und bringt diesen österreichischen "Nicht-Beitritt" durch ihre Stimmenthaltung zum Ausdruck. Dazu hält sie fest:

• Österreich erklärt ausdrücklich den VN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.

• Der VN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als "persistent objector" anzusehen.

• Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des VN-Migrationspaktesentstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.
Quelle ©: Rep-Österreich Aussendung
Bildquelle ©: pxabay

Samstag, 27. Oktober 2018

Ob die Chemtrailhypothese richtig ist oder nicht, ... was einfach nicht sein darf ...

VORAB
 Ob die Chemtrailhypothese richtig ist oder nicht, was wirklich zählt ist nicht der Name, sondern der Fakt, dass Flugzeuge nachweislich giftige Abgase mit Stoffen wie Silicon, Calcium, Sodium, Iron, Aluminium etc. in die Luft blasen. Es sollte uns nicht darum gehen ob es Chemtrails gibt oder ob es sich um eine Verschwörungstheorie geht, es sollte uns darum gehen die systematische Verschmutzung durch Flugzeuge wie auch Schiffe einzudämmen. Denn nicht Autos sondern Kreuzfahrtschiffe, Transportschiffe und Flugzeuge sind die großen Umweltsünder.


Chemtrails bzw. überlange Kondensstreifen die sich mitunter lange am Himmel halten, gibt es. Daran kann wohl niemand zweifeln.

Dass es sich dabei um Flugzeugabgase mit schädlichen Metall wie z.B. Aluminium, Nickel, Cromium, Strontium, Barium etc. und Chemikalien wie Polymer-Gemisch, Silicon etc. in die Luft handelt ist nach neusten Messungen der ETH-Zürich u.a. keine Frage. Auch konnten immer wieder in Schnee- Wasser-und Bodenproben diese Substanden nachgewiesen werden. Doch ob diese Schadstoffe extra in die Atmosphäre gepumpt werden (aus welchen Grund auch immer) oder einfach nur eine erhöhte Verschmutzung durch den -immer mehr ansteigenden- Flugverkehr ist, kann derzeit nicht mit absoluter Bestimmtheit festgestellt werden. Zu den langen Spuren am Himmel wird von "Experten"(?) folgendes angemerkt: Die langen Chemtrails- oder Kondensstreifen entstehen unter anderem dadurch, dass die Flugzeuge heute höher fliegen und modernere und größere Motoren/Düsen haben und diese geben mehr Wasserdampf in die Atmosphäre ab. Bis heute (Oktober 2018) gab es weder schlagende Beweise gegen die Existenz von Chemtrails (oder eine anders genannte künstliche Verschmutzung der Luft durch Flugzeuge, Flugzeugmotoren bzw. Flugtreibstoff-Beimengungen) und den damit verbundenen Theorien noch für die Existenz von Chemtrails. Doch wir alle sehen immer öfter die lang anhaltenden, eindeutigen Spuren am Himmel, das ist sicher.

☛ Die Zukunft wird weisen was es mit dem Chemtrails oder überlangen Kondensstreifen auf sich hat. Doch eines ist heute schon sicher, auch wenn es dahinter nichts Geheimnisvolles geben sollte, diese Himmelsspuren vergiften immer mehr unsere Luft unsere Gewässer unsere Erde (und alles was darauf wächst und lebt) wie auch unser Wasser. Und das ist etwas, wogegen man als vernünftiger Mensch sein sollte.

(Nicht mit Chemtrails verwechselt werden darf das Hagelfliegen als Maßnahme zur Wetterbeeinflussung. Dabei wird von Kleinflugzeugen mit Spezialgeneratoren ein Gemisch aus Silberiodid und Aceton im Aufwindbereich von Gewitterwolken ausgebracht. Das führt in der Theorie zur Bildung winziger Eiskeime. An diesen sollen sich kleine Eiskugeln bilden, um die Bildung von großen Hagelschloßen zu behindern. Kleine Eiskörner können sogar wieder schmelzen, bevor sie am Boden ankommen. Dieser Vorgang ist unter dem Begriff „Wolkenimpfung“ bekannt. Eine wissenschaftliche Bestätigung der Wirksamkeit in der Praxis gibt es bislang jedoch nicht. -Auch nicht gerade gesund!-)

Wetter, Meteorologie, Chemtrails - was man nicht berichtet!

Kurzes Video!


Chemtrails: Achtet bitte genau, ab 0:45 sec auf die Aussage des ZDF-Meteorologen. Nach dieser Aussage war der Mann leider "erledigt". Der ZDF macht da kurzen Prozess!

Videodauer: Nur 0:59 Minuten

Das hier einiges nicht stimmt, ist wohl jedem heute bewusst! Verschwörungstheorie hin oder her.

Chemtrails und Wetterbeeinflussung - was steckt wirklich dahinter 
Wir werden immer wieder zum Thema Chemtrails und Wetterbeeinflussungstechniken befragt.
Es stellt sich die Frage: "Ist unser Himmel - voll mit chemischen Wolken?"

Was für viele Menschen noch wie von Flugzeugen verursachte Kondensstreifen aussieht, sind keine gewöhnlichen Kondensstreifen. Es handelt sich vielmehr um diverse chemische, metallische Substanzen (sog. "Chemtrails"), die im Zuge des Geo-Engineering / Climate Engineering und vom Militär absichtlich über unseren Köpfen ohne gesetzliche Grundlage versprüht werden. Dass sich unser Wetter drastisch verändert hat, ist sicher kein Geheimnis mehr. HAARP, CERN, das US-Militär, Konzerne "spielen" mit dem Wetter herum. Wie weit die Wetterkapriolen der letzten Jahre und Monaten durch diese Tests beeinflusst werden, ist derzeit noch offen.

PDF  zum lesen einfach anklicken!
Mancher meint schon: Wetter-Engineering,Chemtrails etc. stellen das Wetter auf den Kopf!? Gibt es nicht? Dann lesen Sie hier Gesetze / deutsche Bundesregierung: Umweltkriegsuebereinkommen-0901952 / Seite 13 ... die friedliche Nutzung umweltverändernder Techniken wird von dem Verbot ausdrücklich nicht berührt (Artikel III). Dazu zählt Wetter-Engineering, Chemtrails und ähnliches Siehe original Gesetzestext als PDF!

In diesem aufschlussreichen Gesetzestext finden Sie einiges überumweltverändernde Techniken, ein genaues Hinsehen (besonders der gelb markierten Textpassagen) lohnt sich.

Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umweltkriegsübereinkommen). ....

Artikel III

(1) Dieses Übereinkommen steht der Nutzung umweltverändernder Techniken für friedliche Zwecke nicht im Weg und lässt die allgemein anerkannten Grundsätze und geltenden Vorschriften des Völkerrechts bezüglich dieser Nutzung unberührt.

Da wir immer wieder (auch auf unschöne Art) gefragt werden ob es sich bei dem Text, "Gesetzentwurf Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode, Drucksache 9/1952" um ein Original-PDF handelt, NATÜRLICH hier der PDF-ORIGINALLINK (wenn das PDF schon entfernt wurde klicken Sie auf das obige PDF, wir haben es auch bei uns gespeichert!)

https://dipbt.bundestag.de/ = Originalseite des deutschen Bundestags das PDF kommt von https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/09/019/0901952.pdf

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Siehe dazu, Schweizer Himmel aufgeladen: CERN - Collider erschreckt Europa mit "Feuer-Tor in andere Dimension" inkl. Videos (Nicht alles bleibt ein Geheimnis, manches ist einfach nicht zu verheimlichen.)

Machen Sie sich immer selbst ein Bild!


Quellen ©: ETH-ZürichGesetze der deutsche Bundesregierung, CERN, ZDF-Wetter,Wikipedia, IPN-Lab, Eggetsberger-Info, ein UNIQ-Net Originalbericht 
Bildquellen ©: pixabay/bearbeitet und IPN-Bildwerk
Im Aufrag von UNIQ-Net




Sonntag, 21. Oktober 2018

Wer alkoholische Getränke kaufen will, muss künftig sein Gesicht scannen lassen

Anstatt einer Ausweiskontrolle soll man künftig im Supermarkt einfach in eine Kamera schauen, um sein Alter zu verifizieren.

Supermärkte in Großbritannien werden künftig bei Selbstbedienungskassen per Gesichtsscan überprüfen, ob die Kunden alt genug sind, um Alkohol zu kaufen. Das berichtet der britische Telegraph. Noch bis Ende des Jahres sollen Pilotprojekte starten, breit verfügbar soll die Technik dann 2019 sein

  

Entwickelt wird das System vom britischen Start-up Yoti. Das Ziel ist es, dass die Software völlig selbstständig das Alter der Kunden schätzen kann, ohne, dass man sich vorab registrieren muss. Möglich wird das laut dem Bericht durch den Einsatz von Algorithmen und künstlicher Intelligenz.

Natürlich auch Bier!
Noch sind viele Fragen offen
Abzuwarten bleibt, wie effektiv das System in der Praxis tatsächlich ist. Außerdem ist damit zu rechnen, dass es zu Fragen hinsichtlich des Datenschutzes kommen wird. Unklar ist auch noch, ob Fotos oder Daten gespeichert bleiben bzw. an andere Stellen weitergegeben werden. In Großbritannien sind schon heute die meiste Video-Überwachungskameras vernetzt, was liegt näher auch die Kassen in das Vernetzte Überwachungs-System zu integrieren. 

Bei welchen Lebensmittel-Ketten die Technik zuerst verfügbar sein wird, ist aktuell noch unbekannt. Der Telegraph nennt als Möglichkeiten Asda, Morrisons und Tesco. Von den Ketten gibt es aktuell noch keine Stellungnahme.

Anm.: Was sonst alles mit den so ermittelten Daten letztendlich geschehen wir weis niemand, der gläserne Mensch wird auf schritt und Tritt auch von den Lebensmittelkonzernen überwacht, ein totales Überwachungs- und Kontrollsystem wird in naher Zukunft das Leben der Menschen bestimmen. Wer alle die Daten (ermittelten Gesichter und damit die Identität der Einkäufer inkl. ihres Alkoholkonsums) bekommt hängt dann nur noch von der Vernetzung ab. Kommen werden solche Systeme auch im Rest von Europa, inkl. Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Absolute Überwachung ist scheinbar nicht mehr aufzuhalten. Dann fehlt nur noch der implantierte RFID-Personal-Chip damit die Daten (Gesichts-Scan und Personen-ID abgeglichen wird), Krankenkassen, Versicherungen und Polizei werden sich über solche Informationen freuen und entsprechende Handlungen (Preiserhöhung etc.) auf die Daten reagieren.
Quelle: britische Telegraph u.a.
Bildquellen/Symbolbilder: pixabay

Mittwoch, 17. Oktober 2018

Gerichtsentscheid: Doppelstaatsbürger (Austro-Türke) muss österreichischen Pass abgeben

Kurz berichtet:
Gericht hat entschieden (letztinstanzlichem Entscheid): Doppelstaatsbürger muss Austro-Pass abgeben. 

Der Verwaltungsgerichtshof hat den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für einen türkisch-österreichischen Doppelstaatsbürger bestätigt. Dieser heute veröffentlichte Entscheid ist deswegen brisant, weil er erstmals letztinstanzlich klarstellt, dass die vorgelegten Namenslisten unbekannter Herkunft vor Gericht glaubwürdig als türkische Wählerevidenz interpretiert werden können.

Der betroffene Mann (mit Doppelpass) hatte gegen eine Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts berufen. Dieses wiederum hatte davor einen Bescheid der Landesregierung bestätigt.

Sonntag, 14. Oktober 2018

DSGVO - Nummern statt Namen: 220 000 Haustür-Schilder müssen jetzt geändert werden (Video)

Gewusst?!
In den Wiener Gemeindebauten werden derzeit 220.000 Haustür - Klingelschilder ausgetauscht. Grund dafür ist die neue Datenschutzverordnung (DSGVO). Der ORF / ZIB berichtet!


Quelle ©: ORF/ZIB
Link: https://youtu.be/qGG0g8284G0


Auch österreichische Privatvermieter müssen Klingel-Namensschilder entfernen!
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UPDATE 18.10.2018: Wendung im Türklingel-Streit: Nachdem Wien begonnen hat, Klingelschilder aus Datenschutzgründen zu anonymisieren, betont jetzt die EU-Kommission, dass diese von der DSGVO nicht betroffen seien.


Da zeigt sich wieder, die DSGVO bringt vor allem Chaos. Niemand weiß wirklich wie man die neue Verordnung auslegen muss. Danke EU-Kommission!

Sonntag, 7. Oktober 2018

Asylwerber, Asylberechtigte dürfen ab 2019 keine Waffen besitzen

Kurz notiert!
Am 8.Oktober 2018 geht ein neues Waffengesetz in Begutachtung. 

Das Waffenverbot für Asylwerber umfasst auch Stich- und Hiebwaffen.

Die durch eine EU-Richtlinie notwendige Änderung des heimischen Waffengesetzes ist beschlossen. Der entsprechende Entwurf wird am nächsten Montag in Begutachtung gehen und Anfang 2019 in Kraft treten. "Die Novelle schafft die richtige Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten", sagt Innenminister Herbert Kickl. 

Verschärfungen plant das österreichische Innenministerium für Asylwerber, Asylberechtigte und unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältige Drittstaatsangehörige. Bisher war für diese Gruppe nur der Besitz von Schusswaffen verboten. Ab 1. Jänner 2019 umfasst das Waffenverbot alle Formen von Waffen – also auch Stich- und Hiebwaffen. ... 

Freitag, 28. September 2018

Am 11. Dezember 2018 ist es soweit, wie wird bei uns entschieden?

Am 11. Dezember 2018 soll in Marokko der Global Compact on Migration der Vereinten Nationen unterzeichnet werden. Der Migrationspakt soll eine „geordnete und reguläre Migration“ gewährleisten.


Viele halten dieses Abkommen für sehr gefährlich! Angesichts der Brisanz des Abkommens formiert sich nun auch Widerstand in Österreich. Einige fragen: Wie wird die österreichische Regierung (ÖVP und FPÖ) entscheiden, beugt sie sich dem Druck durch die UNO und einigen EU Ländern? Ist das Abkommen als gut, oder schlecht zu bewerten? Bringt es Vorteile, oder nur noch mehr Chaos? Schon die nächsten Monate - vor allem ab 2019 - werden zeigen, wie es in Österreich und in der EU weiter geht!

Freitag, 31. August 2018

Erste Infektion mit West-Nil-Virus in Österreich, auch heimische Gelsen können den Virus weiterverbreiten

Auch in Österreich wurde das potenziell tödliche West-Nil-Virus mittlerweile nachgewiesen. Sechs Menschen wurden hierzulande bereits mit der Tropenkrankheit infiziert.
Mindestens 410 Menschen (Stand 23. August 2018) haben sich nach Angaben des Europäischen Zentrums für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) in dieser Saison bereits in der EU und dem EU-nahen Ausland mit dem gefährlichen Erreger des West-Nil-Fiebers angesteckt.
39 Patienten haben demnach bereits ihr Leben verloren.

West-Nil-Virus. (Video: YouTube/AGES) Originallink: https://www.youtube.com/watch?v=ig75hQ6GUW8

Damit übersteigt die Zahl der Ansteckungen jene aus dem Vorjahr bei Weitem. 2017 wurden insgesamt nur 288 Infektionen bei Menschen gemeldet.

Der Virus hat nun auch Österreich erreicht
In unseren Nachbarländern, an der Adria und Norditalien sowie in Ungarn wurden bereits zahlreiche Fälle bekannt. In Österreich wurden laut Universitätsprofessor Franz Allerberger bis 24. August sechs Infektionsfälle, durch das durch Steckmücken übertragene Virus, dokumentiert. Im wöchentlichen Bericht des ECDC sind noch keine Fälle in Österreich vermerkt. In einem Video der AGES spricht Allerberger über das "noch geringe" Risiko, das besonders im Großraum Wien besteht (siehe Video oben). ...

Für Menschen, die die betroffenen Risikogebiete besucht, beziehungsweise sich in Wien aufgehalten haben, gilt ein zwei- bis 28-tägiges Blutspendeverbot in mehreren Bundesländern.

Auch Tiere in Deutschland infiziert
Hinweis: Zugvögel können den Erreger über weite Strecken verbreiten, auch die heimischen Gelsen sind in der Lage ihn weiterzuverbreiten. In Österreich wurde das Virus ebenfalls schon bei Vögel entdeckt. Ein Habicht und eine Krähe in Niederösterreich hatten sich mit dem potenziell tödlichen Erreger infiziert. Auch in Deutschland wurde jetzt erstmals der Erreger im Kadaver eines Vogels nachgewiesen.

(Video YouTube) Originallink: https://www.youtube.com/watch?v=n7DM9aXbUSA

Quellen ©: YouTube, Heute

Freitag, 20. Juli 2018

Dem Pensionssystem droht der Kollaps (Österreich)

Das absehbares Ende der Finanzierbarkeit
Wer kann das bezahlen, woher kommt nur das Geld?
Dem Generationenvertrag und damit dem Pensionssystem droht der Kollaps: Eine europaweite Vergleichsstudie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) belegt, dass die Transferleistungen zwischen Jung und Alt nicht mehr im nötigen Gleichgewicht stehen - und dass die Kluft noch größer zu werden droht.

„Wir wollen eine Politik mit langfristiger Perspektive machen, die neue Schulden so weit wie möglich einschränkt, sich nicht auf dem Rücken der nachfolgenden Generation finanziert und Fairness sowie soziale Gerechtigkeit für alle Generationen ermöglicht.“ Diese Worte finden sich unter dem Punkt „Unsere Prinzipien“ in der Präambel des Regierungsprogramms von ÖVP und FPÖ. ... 

Samstag, 14. Juli 2018

NATO-GIPFEL: Ein teures Logistikkommando wird in Deutschland (ULM) eingerichtet.

Kurz notiert!
Nato-Gipfeltreffen in Brüssel (11./12.7.2018)
Logistikkommando und 4X30
Mit Blick auf Russland wurden auf dem NATO-Gipfel vor allem zwei weitreichende und teure Entscheidungen getroffen. Einmal ist das die „Initiative zur Reaktionsfähigkeit“, die nun ins Leben gerufen wurde – auch „4X30“ genannt: Bis 2020 will die NATO 30 Bataillone, 30 Flugzeugstaffeln und 30 Schiffe in 30 Tagen zum Einsatz bringen können. Dazu heißt es im Abschlussdokument: „Aus dem Gesamtpool an Streitkräften werden die Verbündeten zusätzlich 30 größere Kampfschiffe, 30 schwere oder mittlere Infanteriebataillone und 30 Kampfflugzeugstaffeln mit Unterstützungskräften in eine Reaktionsfähigkeit von 30 Tagen oder weniger versetzen.“

Und zweitens wurde ein in Ulm beheimatetes Logistikkommando beschlossen, das künftig die „militärische Mobilität“ und die schnelle Verlegefähigkeit in Richtung Osteuropa ‚verbessern‘ soll. In der Abschlusserklärung des Gipfels heißt es dazu konkret: „Wir haben auch weitreichende Beschlüsse gefasst, um die NATO-Kommandostruktur – das militärische Rückgrat des Bündnisses – anzupassen und zu stärken. […] Wir werden […] ein gemeinsames Unterstützungs- und Befähigungskommando (Joint Support and Enabling Command) in Deutschland zur Gewährleistung der Operationsfreiheit und der Durchhaltefähigkeit im rückwärtigen Raum zur Unterstützung schneller Transporte von Truppen und Ausrüstung nach, durch und aus Europa aufbauen.“ Damit wird nun auch Ulm und Umgebung neben so manchen anderen strategischen Zielen in Deutschland zum möglichen Zielgebiet. 

Anm.: Die Österreicher können froh sein, das ihr Land neutral ist und somit kein NATO Mitglied!