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Montag, 18. September 2023

Nahrungsmittel-Etiketten sollen den Verbraucher schützen


Immer mehr Menschen leiden an einer Nahrungsmittelunverträglichkeit. 
Einige vertragen keine Milchprodukte, andere haben Probleme beim Verzehr von Obst, dritte haben eine Nuss-Unverträglichkeit. 30 Prozent der Erwachsenen in Deutschland, Österreich und der Schweiz glauben, von mindestens einer dieser Formen der Nahrungsmittelunverträglichkeiten betroffen zu sein: Fruktose-, Laktose-Unverträglichkeit, Kautschukallergie, Glutamat-, Histaminintoleranz und Zöliakie. Symptomatisch sind in diesen Fällen Bauchweh, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Hautjucken, Aggressionsausbrüche, Konzentrationsschwäche oder chronischer Husten.

Probleme der heutigen Zeit
Zum besser lesen Bild anklicken!
Heutzutage wird es immer schwieriger, allen Ansprüchen hinsichtlich der Ernährung gerecht zu werden. Einen netten Abend zu veranstalten und mit Freunden gemeinsam zu kochen, kann zu einer echten Herausforderung werden. Denn immer mehr Menschen reagieren auf unterschiedliche Lebensmittel allergisch (oder glauben das wenigstens), andere hingegen verzichten aus ethischen und ideologischen Gründen auf bestimme Nahrungsmitteln wie Fleisch oder auf bestimmte Fleischsorten wie z.B. Schweinefleisch. Die Nahrungsmittelunverträglichkeit hat sich zu einem echten Volksleiden entwickelt, das immer mehr zunimmt.

Sonntag, 14. Oktober 2018

DSGVO - Nummern statt Namen: 220 000 Haustür-Schilder müssen jetzt geändert werden (Video)

Gewusst?!
In den Wiener Gemeindebauten werden derzeit 220.000 Haustür - Klingelschilder ausgetauscht. Grund dafür ist die neue Datenschutzverordnung (DSGVO). Der ORF / ZIB berichtet!


Quelle ©: ORF/ZIB
Link: https://youtu.be/qGG0g8284G0


Auch österreichische Privatvermieter müssen Klingel-Namensschilder entfernen!
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UPDATE 18.10.2018: Wendung im Türklingel-Streit: Nachdem Wien begonnen hat, Klingelschilder aus Datenschutzgründen zu anonymisieren, betont jetzt die EU-Kommission, dass diese von der DSGVO nicht betroffen seien.


Da zeigt sich wieder, die DSGVO bringt vor allem Chaos. Niemand weiß wirklich wie man die neue Verordnung auslegen muss. Danke EU-Kommission!

Donnerstag, 7. Juni 2018

EuGH: Betreiber von Facebook-Seiten doch für Datenschutz mitverantwortlich

Zur Info: Der Europäische Gerichtshof hat einen seit 2011 laufenden Streit zu Gunsten deutscher Datenschützer entschieden. Das Urteil könnte Signalwirkung für die Zukunft haben. Unternehmen, die eine Seite bei Facebook betreiben, können die Verantwortung für die Datenverarbeitung nicht komplett auf das Online-Netzwerk abwälzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab mit dieser Entscheidung deutschen Datenschützern nach einem über sechs Jahre langen Streit Recht.
Facebook ...

Rechtlich gesehen ist das Urteil von Dienstag für sie aber eher ein symbolischer Sieg - wenn auch mit klarer Signalwirkung für die Zukunft. Da die damalige Datenschutz-Richtlinie von der neuen EU-Verordnung abgelöst wurde, müsste jedes Verfahren neu aufgerollt werden

Der Streit begann, als das schleswig-holsteinische Landeszentrum für Datenschutz 2011 die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein aufforderte, ihre
Facebook-Fanpage zu deaktivieren.


Die Begründung: Weder die Akademie, noch Facebook hätten die Besucher der Seite darauf hingewiesen, dass ihre Daten erhoben und zur Verbreitung zielgerichteter Werbung genutzt werden. Die Wirtschaftsakademie hatte argumentiert, sie sei für die Datenverarbeitung durch Facebook nicht verantwortlich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.

Signalwirkung ... Lesen Sie weiter Originalbereicht:
https://futurezone.at/netzpolitik/eugh-betreiber-von-facebook-seiten-fuer-datenschutz-mitverantwortlich/400046330


Mittwoch, 25. April 2018

Eine Verschlechterung droht Handy- und Internet-Nutzern in der EU

Kurz notiert!
Eine neue EU-Verordnung legt Konsumentenrechte fest – und könnte zu Strafzahlungen und anderen Nachteilen bei Vertragsauflösungen von Handy und Internet führen.

Die EU-Bürokraten verhandeln heute Mittwoch 25.April 2018. Weitere Details zum EU-Telekomkodex und damit einheitliche, EU-weite Spielregeln für Telekom- und Internetbetreiber. Das diese nicht unbedingt für die Konsumenten gut sind kann man aus den unten angeführten Hinweisen ersehen.

Hinweise:
Ein kostenloser Ausstieg wird gefordert
Die AK-Expertin befürchtet daher, "dass Konsumenten künftig auch bei vollkommen berechtigter vorzeitiger Vertragsauflösung nur durch Abschlagszahlungen loskommen werden, also wenn der Betreiber seine Preise erhöht oder seine Geschäftsbedingungen verschlechtert." Dagegen spricht sich die AK vehement aus. "Es braucht faire Regelungen", fordert Zimmer, "Konsumenten müssen aus Verträgen, die ihr Anbieter einseitig zu ihrem Nachteil ändert, kostenlos aussteigen können – auch mit vergünstigten Geräten."
Anm.: Bei einigen der neuen EU-Regel haben scheinbar starke Lobbyisten die Hand im Spiel gehabt und einiges für ihre Konzerne entsprechend deren Wünsche optimieren können. ...

Mittwoch, 11. April 2018

Ab heute werden eure Pommes Frites, euer Brot, eure Chips ganz anders schmecken

Ab heute Mittwoch, den 11.April 2018: Neue Regeln gegen Acrylamid treten in Kraft - was sich jetzt ändert!


Auch Brot und Chips werden ab morgen heller ...
Knusprig und lieber etwas dunkler und knackiger: So lieben viele Deutsche und Österreicher Pommes, Brot und Chips. Von heute Mittwoch an, gelten für Produzenten allerdings neue EU-Regeln für die Herstellung derselben. Grund ist das als krebserregend eingestufte Acrylamid (Bei Glyphosat ist die EU-Kommission viel weniger streng. Es darf noch einige Jahre munter drauf los gesprüht werden, auch wenn das Produkt als möglicher Krebserreger eingestuft wurde).

Es wird jetzt hell, lasch und weich!
Lebensmittelhersteller sowie Kantinen, Gasthäuser, Restaurants und Imbissbetriebe müssen von diesem Mittwoch an, eine neue EU-Regeln zur Eindämmung des als krebserregend geltenden Stoffes Acrylamid einhalten. ...

Freitag, 6. Oktober 2017

Sinnbefreite Vorschriften wir werden geregelt bis in den kleinsten Lebensbereich der Bürger.

Sinnbefreite Vorschriften bis in den kleinsten Lebensbereich der Bürger. Diese undemokratische Wirtschafts- und Lobbyisten EU braucht wirklich keiner mehr. WC-Spülung, Haarföhn-Leistung, Staubsauger-Leistung, Rasenmäher-Abgasbeschränkung ... und vieles anderes mehr bekommen wir von den EU-Bürokraten geregelt. Dabei darf man auf viele Regelungen die in den letzten Jahren durchgeführt wurden nicht vergessen. Einige davon waren bzw. sind sogar für unser Umwelt sehr schädlich (z.B. Verbot der Glühbirne - Ersatz durch quecksilberhaltige Sparlampen). Auch die Gurkenkrümmung und viele andere höchst unsinnige Regelungen wurden von den EU-Beamten im Laufe der Zeit eingeführt und auch als Verordnung wieder aufgelassen. Natürlich haben all die Gremien und Beamten dazu beigetragen, dass die EU-Mitglieder - besser gesagt die EU-Bürger- das alles bezahlen mussten. Gewinner waren die Lobbyisten, die für diverse Konzerne die neuen Ideen -also was könnte man nicht alles regeln um neue Umsätze zu lukrieren- den EU-Politikern und EU-Beamten näher bringen.

Zitat: Inzwischen verbraucht Brüssel mit dem Regulierungswahn nicht nur unsere wertvolle Zeit, sondern auch unsere Nerven!


Langsam entwickelt sich die EU zu etwas was ich eher ablehne als befürworte.


Zum lesen Bild einfach anklicken! 

Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr Geld in der EU verloren geht 
Diese Liste könnten wir noch lange fortsetzen!

Bildquelle: Kronenzeitung-Sonntagsbeilage

Donnerstag, 20. Juli 2017

Überwachung total: Wer einen neuen Personalausweis beantragt, erhält ihn ab sofort mit freigeschalteter eID-Funktion

Deutschland: Wer einen neuen Personalausweis beantragt, erhält ihn ab sofort mit freigeschalteter eID-Funktion.

Das Fördergesetz für die eID-Funktion (PAuswG-E) ist nun seit 17.07.2017 in Deutschland gültig. Damit werden einige Einsatzhemmnisse bei der elektronischen Identifizierung mit dem Personalausweis beseitigt. Die wichtigste Änderung wird bei neu beantragten Ausweisen wirksam: Hier ist die eID-Funktion an jetzt standardmäßig freigeschaltet. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Tatsache, dass die eID-Funktion nur für ein Drittel der ausgegebenen Ausweise aktiviert wurde. Denn freiwillig war gestern!

Medienbruchfreie Datenübergabe
Die zweitwichtigste Änderung betrifft alle Personalausweise mit Datenchip. Danach können alle zur ID-Prüfung Berechtigten wie Behörden, Banken, Hotels oder Alkoholverkäufer bei Anwesenheit des Ausweisinhabers ohne dessen PIN-Eingabe die eID-Daten auslesen und in ihre (Online)-Formulare übertragen. Dieses nun mögliche "Vor-Ort-Auslesen ohne PIN" über ein RFID-Lesegerät wird mit Zeitersparnis und besserer Datenqualität bei der medienbruchfreien Übernahme von Daten begründet.
Eine weitere wichtige Änderung ergibt sich durch die Anpassung des Personalausweis-Gesetzes an die europäische eIDAS-Verordnung: Alle anderen EU-Staaten sind ab sofort berechtigt, die eID deutscher Bürger und die eID des elektronischen Aufenthaltstitelsauszulesen und zu verarbeiten.

Outsourcing der Identifizierung
Die dritte große Neuerung dürfte sich vor allem auf Internet-Angebote auswirken: Ab sofort ist das Outsourcing des Identifizierungsvorgangs im Online-Bereich gestattet. Damit können externe Dienstleister im Netz nach Erhalt des Berechtigungszertifikates durch die Vergabestelle für andere Anbieter die eID-Prüfung übernehmen. Bisher musste etwa ein Online-Shop, der hochprozentige Alkoholika verkauft, sich selbst ein Zertifikat besorgen, nur um die Altersverifikation durchführen zu können. Durch die Einführung zugelassener Dienstleister, die "eID as a Service" zu ihrem Geschäft machen, soll die Online-Akzeptanz des Personalausweises gefördert werden. Man kann den eID-Funktion aber auch dauerhaft abschalten -siehe Beitrag von CCC-Tipp ganz unten. ...

Dienstag, 20. Juni 2017

EU- Der Plastik-Wahn nimmt kein Ende, nein es wird schlimmer

Ein erfreuliches Ergebnis? Nach Einführung der Bezahlpflicht für Plastiktüten in Deutschland hat sich 2016 der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr um knapp zwei Milliarden Stück auf rund 3,7 Milliarden Tüten verringert. Das bedeutet einen Rückgang von 33 Prozent.Doch dafür müssen jetzt sogar entsprechend einer Verordnung Bio-Salatgurken in Plastik eingeschweißt werden




Warum der Plastikwahn? 
Weltweit werden jährlich 240 Millionen Tonnen an Plastik produziert. Verpackungen machen davon etwa ein Drittel aus. Plastikmüll und dessen weltweite Verteilung ist eines der drängendsten Umweltprobleme.

Tiere gehen zugrunde
Auch wenn die Folgen der Plastikteppiche, zum Beispiel im Nordostpazifik oder auch im Atlantik, noch nicht ausreichend erforscht und belegt sind, ist doch aus vielen Studien bekannt, dass etwa Fische, Wale, Seehunde und Raubfische größere Plastikteile mit Beute verwechseln und herunterschlucken. Bei Seevögeln wurde ebenfalls schon diverser Plastikmüll im Magen gefunden.

Die Auswirkungen von Substanzen wie Weichmacher auf Meereslebewesen sind bisher auch nicht sehr gut erforscht. (Will die Industrie nicht wissen!) Bis auf wenige Bakterien gibt es keine Organismen, die Plastik zersetzen können - schon gar nicht in einem so großen Maßstab.  ...

Donnerstag, 12. Januar 2017

Die Methoden sind leider ähnlich, die Zeiten sind nur anders

Zum nachdenken!
Europa (EU), vor allem in Deutschland beginnen Zensur und Denunziation wieder in den Alltag von Medien zurückgekehrt.

"(1) Periodische Druckschriften können verboten werden, wenn in ihnen offensichtlich unrichtige Nachrichten enthalten sind, deren Verbreitung geeignet ist, lebenswichtige Interessen des Staates zu gefährden;"

Das Zitat ist nicht etwa ein Gesetzesentwurf zu den in letzter Zeit so viel diskutierten FAKENEWS, sondern aus der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933. Auch "Reichstagsbrandverordnung" genannt (hier nachzulesen).

“Um die Presse in den Griff zu bekommen, bedienten sich die Nationalsozialisten zunächst des Instruments der Notverordnungen, die der Reichspräsident erlassen konnte. Mit der "Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes" vom 4. Februar 1933 wurden Beschlagnahmung und Verbot von Druckschriften geregelt.

Unter der Verantwortung von Reichsinnenminister Frick wurde ein umfangreicher Katalog von Verbotsgründen erarbeitet. Darunter fielen etwa die Verbreitung "unrichtiger Nachrichten" (siehe § 9 (1) Punkt 7) und der Aufruf zum Streik.

Mit der Verordnung 'Zum Schutz von Volk und Staat' vom 28. Februar 1933, der so genannten Reichstagsbrandverordnung, wurde dann in § das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit außer Kraft gesetzt, vorgeblich "zur Abwehr kommunistischer und staatsgefährdender Gewaltakte". Kommunistische und sozialdemokratische Zeitungen wurden damals gleich pauschal verboten (-Tobias Jaecker)”.
Darüber sollten wir laut nachdenken, solange das noch legal ist!

Info-Link: http://www.documentarchiv.de/ns/schutz-dt-vlk.html 
Quellen: fischundfleisch/facebook und dokumentenarchiv.de


Samstag, 24. September 2016

Das Handelsabkommen CETA kommt! (Inkl. CETA-Leak)

AUS GEGEBENEN ANLASS!

UPDATE: Am 18. Oktober wurde in einem EU-Gremium das CETA-Abkommen auch gegen den Willen der EU-Völker von den Politikern beschlossen! Beim EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober 2016 wurde CETA von allen EU-Staaten (bzw. deren Politikern) und Kanada unterzeichnet. 

Hier nun einige Infos was CETA eigentlich ist bzw. für uns als Bürger bedeuten kann!

Die letzte Hürden wurden beseitigt: EU bereitet CETA am 18. Oktober zur Abstimmung vor.
Die EU-Kommission bereitet den Weg zur Abstimmung über das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada vor. Der EU ist es in letzter Sekunde gelungen, die umstrittenen Schiedsgerichte neu zu strukturieren. EU-Parlament und Rat werden nun im Oktober abstimmen. Danach können die Schiedsgerichte ihre Arbeit aufnehmen – auch ohne Zustimmung der Staaten, weil sie in der alleinigen Kompetenz der EU liegen.

Viele finden das CETA-Freihandelsabkommen bedenklich!
Die EU-Kommission hat am Freitag den 13. Mai 2016 signalisiert, dass das Handelsabkommen mit Kanada im Oktober 2016 auf einem Gipfel unterzeichnet werden könnte: „Die Mitgliedsstaaten unterstützen das Abkommen sehr stark“, sagte die Vertreterin der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft, Lilianne Ploumen, am Freitag beim Ministerrat der EU-Handelsminister in Brüssel.

Nach vorerst massiven Einwänden aus den EU-Mitgliedsstaaten (auch aus Österreich) ist es der EU-Kommission gelungen, eine völlige Neufassung der Schiedsgerichte in das CETA mit Kanada einzubauen. Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte, die Neufassung zu diesem strittigen Punkt, der erst nach dem bereits fertig verhandelten Vertragswerk eingefügt wurde – ein in der EU eher ungewöhnlicher Prozess, der auf die Delikatesse der Materie verweist. ...

Sonntag, 5. Juni 2016

CETA = was kommt, wenn CETA beschlossen wird? Ganz einfach, alles das was in Kanada erlaubt ist!


  • Gen-Food muss in Kanada NICHT gekennzeichnet (deklariert) werden.
  • Antibiotika zur Wachstumsförderung sind in Kanada erlaubt.
    Wachstumsförderer
    Wachstums- oder Leistungsförderer wurden in der Landwirtschaft genutzt um das Wachstum von Nutztieren zu beschleunigen oder die Futterverwertung zu verbessern. Seit 2006 sind antibiotische Leistungsförderer im Tierfutter in der EU jedoch verboten. 



  • Siehe: EU-Verordnung Nr. 1831/2003 mit Verfütterungsverbot für Antibiotika (PDF; 151 kB)

    • Fleischproduke mit Wachstumshormonen werden in Kanada bedenkenlos verkauft. Der Einsatz von Hormonen zur Leistungsförderung ist in der Europäischen Union schon immer verboten.
    • Fleisch und Milch von geklonten Tieren dürfen als normale Lebensmittel in Kanada gehandelt werden.
    • Hühner werden nach der Schlachtung in Chlor gebadet
    Der Konsument ist in Kanada rigoros schlechter geschützt, als derzeit noch in der EU, vor TTIP und CETA. Die VerbraucherInnen in der EU werden nach CETA und TTIP nicht mehr wissen was in ihren Lebensmittel steckt. Mit CETA würden die existierenden Standards extrem abgesenkt werden.

    Sagen Sie NEIN zu CETA und TTIP, solange Sie noch NEIN sagen können!

    Samstag, 28. Mai 2016

    Steht in Österreich das Ausrufen des Notstands bevor?

    Kurz notiert:
    Österreich, das zentrale Thema kehrt in die Realität zurück: Der Wiener Standard meldet, dass die Zahlen der Flüchtlinge und Migranten wieder stark steigen. Die geplante Obergrenze von 37.500 scheint nicht zu halten, die Zeitung rechnet mit 50.000 neuen Asylanträgen – und da sind die Sommermonate noch gar nicht besonders berücksichtigt.

    Daher laufen laut Standard die Vorbereitungen auf die Ausrufung des Notstands durch die Regierung. Dazu muss die Regierung eine Verordnung erlassen, mit der faktisch das Asylrecht außer Kraft gesetzt wird. Voraussetzung ist, „dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind“. Der Standard schreibt, dass die „involvierten Ministerien bereits Argumente sammeln“, warum dieser Fall ausgerufen werden muss. Die österreichische Regierung will (und muss im Auftrag der EU) um jeden Preis verhindern, dass die FPÖ weiter Auftrieb erhält. Der neue Bundeskanzler Kern (SPÖ) lässt laut Standard u.a. demnach keinen Zweifel, dass der Notstand ausgerufen werden müsse, wenn die Obergrenze von 37.500 erreicht ist(?).

    Ob die neue österreichische Regierung unter SPÖ Führung (und mit dem neuen Grünen-Präsidenten) den Anforderungen der nächsten Zeit gewachsen sind, wird man in kurzer Zeit sehen können.

    Was bedeutet den Notstand ausrufen: Link-Notstand
    Quellen: Standard u.a.
    Bildquelle: Fotolia
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    Ps.: Der Ausnahmezustand in Frankreich wurde wie schon bekannt wieder verlängert
    Im Ausnahmezustand können die Behörden ohne Richterbeschluss Hausarrest verhängen und die Bewegungsfreiheit einschränken. Hausdurchsuchungen ohne richterliche Anordnung sollen anders als bisher aber nicht mehr möglich sein. Bürgerrechtsorganisationen hatten der Regierung wiederholt Unverhältnismäßigkeit bei den eingesetzten Mitteln vorgeworfen etc..

    Sonntag, 15. Mai 2016

    Verbotenes Gemüse - so sieht die Bevormundung der EU-Bürokraten wirklich aus

    Kurz notiert 
    Uschi Reinhardt handelt mit alten natürlichen, unveränderten Tomatensorten, Reinhard Lühring mit einer Grünkohlsaat, die fast ausgestorben ist. Karsten Ellenberg macht Geschäfte mit nicht mehr zugelassenen Kartoffelsorten(!). Drei Menschen (als Beispiel) in Niedersachsen widersetzen sich dem gültigen Saatgutverkehrsgesetz und Sortenvertrieb aus voller Überzeugung. So wollen sie alte, schmackhafte Sorten retten, um die Gemüsevielfalt in Deutschland zu erhalten. Natürlich und geschmackvoll ist bei uns in der Europäischen Union NICHT mehr erlaubt! 

    Anm.: Und kommt TTIP wird alles noch schlimmer werden!

    Fernsehen: Der NDR Autor Jean Boué begibt sich für 45 Min in deutsche Gärten und spürt die "Gemüserebellen" auf. In eindrücklichen Szenen und Gesprächen schildert er ihren Kampf gegen den Einheitsgeschmack und ihren Versuch, das kulturelle Erbe der Sortenvielfalt vor dem Aussterben zu bewahren. Der Film begleitet die drei Retter von alten Gemüse-Sorten in ihrem Kampf gegen verordnete Zuchtziele, verständnislose Sortenschützer und Gesetzgeber.

    Im Bundessortenamt werden die für den Handel erlaubten Sorten zugelassen. Bei der Beurteilung, ob eine Zulassung erfolgt, spielen der Ertrag, die Homogenität und andere Faktoren eine Rolle, aber nicht in erster Linie der Geschmack und die Natürlichkeit. Gerade den halten jedoch die Verfechter der Sortenvielfalt für das Wichtigste - und sie haben recht. ... 

    Samstag, 2. April 2016

    Österreich: Verschärfung des Asylrechts kommt noch im April

    Kurz notiert, zur aktuellen Lage
    Politik: Die "Gefährdung der öffentlichen Ordnung" ist in Österreich wegen dem übermäßigen Flüchtlingszustrom akut geworden. Das lässt nun eine Verschärfung des vorhandenen Asylrechts zu.

    Österreichische Regierung kündigte eine Verschärfung des Asylrechts noch im ersten Halbjahr an!
    Demnach sollen Asylanträge nur noch zugelassen werden, wenn präzise beschriebene Kriterien wie der Artikel 8 der Menschenrechtskonvention auf den jeweilig zur Behandlung stehenden Fall zutreffen. Im Parlament könnten die entsprechenden Vorhaben bereits Ende April 2016 beschlossen werden, der Notfallmechanismus könnte dann ab Mitte Mai 2016 in Kraft treten. ... 

    Mittwoch, 24. Februar 2016

    Österreichs Justizminister reagiert mit Brief auf die Kritik an "Obergrenzen".

    Zur Information
    Man verstand bei all den Auseinandersetzungen mit der EU und einigen deutschen Politikern bisher nicht, warum die österreichische Regierung die bestehenden Gesetze nicht vollzieht, bzw. auf die gesetzlich gedeckte Möglichkeit hinweist. 

    Jeder, der aus einem sicheren Drittland kommend die Grenze übertritt, kann sofort zurückgewiesen werden. Wenn nötig, durch Asylstellen an der Grenze in einem Schnellverfahren. Der österreichische Justitzminister Univ. Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter macht es in seinem Brief nun erstmals sehr deutlich.

    Der österreichische Justizminister reagiert mit einem Brief (kompletter Brief siehe unten), auf die Kritik des EU-Migrationskommissars an den Asyl-Obergrenzen. (22.02.2016)

    Justizminister Brandstetters Brief an die EU-Kommission: 
    "Wie lange wird unsere Geduld strapaziert?"

    Originalwortlaut des Briefes!


    S.g. Herrn Kommissar
    Dimitris Avramopoulos
    Commission Europeenne
    Rue de la Lois 200
    B-1049 Brussels

    Betrifft: Ihren Brief an die Frau Innenministerin vom 18.2.2016

    Sehr geehrter Herr Kommissar !

    Vorerst herzlichen Dank für das nette Schreiben, das Sie mir nach unserem jüngsten Zusammentreffen in Amsterdam zukommen ließen, und Ihre Bereitschaft zu offener Diskussion, die ich sehr schätze. Ich will mich daher auch als Reaktion auf Ihr oben erwähntes Schreiben, das als Kritik an Österreichs Flüchtlingspolitik verstanden wurde, direkt an Sie zu wenden, um einiges sachlich klarzustellen, was ich für wichtig halte.

    Sie müssen wissen: Die meisten Menschen in Österreich fragen sich vor allem eines: Wie lange wird unsere Geduld von der EU noch strapaziert, und wie lange dauert es noch, bis endlich entschlossene Massnahmen gesetzt werden, um die Freiheiten des Schengen-Abkommens durch effektive Sicherung der Aussengrenzen zu retten und die Flüchtlingskrise in Europa solidarisch zu bewältigen? ... ==>

    Mittwoch, 13. Januar 2016

    Österreichs Kanzler Faymann stellt JETZT auf einmal klar: "Ja, es müssen weniger Flüchtlinge werden!"

    Schluss mit "es gibt keine Obergrenze", "wir schaffen das"?
    Die politischen Ansichten von SPÖ und ÖVP haben sich 2016 auf einmal total geändert!
    Österreich soll den Flüchtlingsstrom einschränken - darüber sind sich SPÖ und ÖVP JETZT AUF EINMAL grundsätzlich einig.

    Faymann: Schluss mit Willkommenskultur, Schluss mit lustig?
    oder wohin führt er Österreich jetzt?
    Eine etwas späte Einsicht: Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) setzt offenbar auf schärfere Kontrollen an den Grenzen: "Wenn man mehr kontrolliert, kommt man auf mehr drauf." Viele Radikale, Kriminelle und viele gefährliche IS-Terroristen sind nachweislich über unsere Grenzen eingereist und danach einfach untergetaucht. 

    2015 ein verhängnisvolles "Transitabkommen" zwischen Österreich und Deutschland?
    Nach Ansicht der ÖVP ist das "Transitabkommen" zwischen Österreich und Deutschland null und nichtig - im Herbst des Vorjahres hatte Deutschland ja beschlossen, die Grenzen für Flüchtlinge zu öffnen, und Österreich war gefolgt- und von der EU sei auch nichts zu erwarten, so Vizekanzler Mitterlehner (ÖVP). Die Nationalstaaten seien auf sich allein gestellt und müssten eben nationale Maßnahmen ergreifen - an diesem Punkt sei Deutschland nun angelangt. Dieses "Transitabkommen hat noch dazu geltendes EU-Recht umgangen und die EU-Abkommen direkt verletzt. Siehe dazu u.a. die Dublin-Verordnungen des Europäischen Parlaments! ...

    Die Dublin-Verordnung des Europäischen Parlaments zur Regulation bzw. Verordnung, geltend für alle Flüchtlinge.

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III)

    Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der Dublin-II-Verordnung und wird auch Dublin-III-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge seit dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.

    Der Anwendungsbereich des Dublin-Verfahrens wird durch diese Verordnung auf alle Flüchtlinge, die um internationalen Schutz ersuchen, ausgedehnt. Die Effizienz von Asylverfahren und die Rechtsgarantien Asylsuchender sollen durch die neue Verordnung gestärkt werden.
    Lesen Sie diese Verordnung als ORIGINAL-PDF des Europäischen Parlaments (in deutsch).

    Das 29 Seiten umfassendes Original-PDFs des Europäischen Parlaments
    Zum Lesen PDF anklicken


    Das System des Dublin-Vertrags funktioniert nicht mehr richtig. 

    Damit ist die Bundesrepublik verpflichtet, sich vor ungeregelter Einwanderung zu schützen.

    Zitat: Ulrich Battis, Staatsrechtler

    UPDATE 
    Nach Di Fabio und H.J.Papier ist mittlerweile der dritte frühere Verfassungsrichter Michael Bertrams, der das Wort "Verfassungsbruch" im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise der deutschen Bundesregierung verwendet. ... 

    Dienstag, 15. Dezember 2015

    Endlich greift sie, die Glühwein-Verordnung der EU

    Bei uns in der EU wird wirklich alles geregelt, das bringt uns Sicherheit und erspart uns unnötiges Nachdenken. Wir werden gerade systematisch zur absoluten Unselbständigkeit erzogen und von höherer Stelle aus geregelt. Das hilft uns auch die wirklichen Mängel in der EU, wie die brennende Flüchtlingsfrage, die ständigen Bankenrettungen und die Zahlung an Griechenland, Zahlungen an die Türkei, "Kriegseinsatz" in Syrien etc. geflissentlich zu übersehen. Besser nicht fragen wie das so läuft, woher das Geld kommt. Das wird doch alles für uns geregelt, da gehen wir lieber auf eine Party ... oder halten uns fit, oder surfen im Internet, posten was auf Facebook, Twitter etc. und Gott sei Dank - es wird ja alles für uns geregelt, wir schaffen das - natürlich - das tun wir NUR für Euch(!).

    Das geprüfte Heißgetränk!
    Nun wird der Glühwein - Alkoholgehalt genauesten unter die Lupe genommen.
    Da ist jetzt die richtige Alkoholmenge drin. Endlich wird da durchgegriffen. Falls doch zu wenig drin ist, so ist etwas schief gelaufen. Das meinen nicht nur jene, die auf das heiße Promillegetränk aus sind (und Gefahr laufen den Führerschein zu verlieren), sondern das meint die Europäische Union. Die hat tatsächlich eine eigene Glühwein-Verordnung erlassen, nach der ein ausdrücklich so benanntes Heißgetränk zwischen 7,0 und 14,5 Prozent Alkohol enthalten muss.

    Und das war von den EU-Bürokraten nicht gedacht als Maßnahme zur Belebung von langweiligen Betriebsweihnachtsfeiern bzw. um die kalten Füße am Punschstand zu erwärmen oder zum Abbau von Überproduktionen europäischer Weinbauern, sondern wie immer NUR zum Schutz der Verbraucher. Diese sollen nach Ansicht der EU-Bürokraten um kein Volumenprozent Alkohol betrogen werden, was leicht passieren kann, wenn der Punsch z.B. zu stark erwärmt wird, oder gleich weniger Alkohol Verwendung findet. ... 

    Donnerstag, 26. November 2015

    Jetzt will die EU die Höhe von Adventskerzen regulieren - Höhe, Breite, Flamme

    Leider keine Satire!
    Neuer Brüssel-Irrsinn: Die Flüchtlingsproblematik und vieles anderes mehr kann Brüssel nicht regeln, dann halt wenigstens die Weihnachtskerzen

    Neuer Brüssel-Irrsinn kurz vor Weihnachten: Die Europäische Union will jetzt auch noch die Adventskerzen regulieren. Die Behörden legen konkrete Sicherheitsanforderungen für Kerzen fest.
    Nach der Gurkenlänge; Glühlampen aus, WC-Spühlkasteninalt, Staubsaugerstärke, aus für Heizthermen, Topflappen und der Apfelgröße schreiben die hochbezahlten Bürokraten in der EU nun vor, wie eine EU-Adventskerze auszusehen hat. In einer neuen Verordnung schreibt die Europäische Kommission unter anderem, dass die Verletzungsgefahr bei der Kerze „so gering wie möglich gehalten werden muss“. Da sieht man was mit den EU-Geldern wirklich gemacht wird. Dafür hat man eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt und bezahlt.

    Wegen des hohen Sicherheitsrisikos dürfe die Flamme deshalb nur eine bestimmte Höhe erreichen. 
    Die neue Verpackung für Kerzen?
    Diese Höhe müsse nun (hoffentlich wissenschaftlich) ermittelt und dann festgelegt werden, heißt es von Seiten der EU.

    Zudem müsse der Verbraucher (der selbst ja nicht mehr in der Lage ist zu denken - das macht seit einiger Zeit die EU für uns, das "einfache Volk") auf der Verpackung ausreichend über die Gefahren hingewiesen werden (vielleicht ähnlich der Zigarettenpackungen: Große Kerzen brennen länger - Kerzen anzünden kann tödlich sein - hoffentlich auch mit entsprechenden  Gruselbildern, abschreckend auch für diejenigen, die nicht lesen können).

    Auch Herbert Reul, Chef der CDU und CSU-Abgeordneten im EU-Parlament ärgert sich offen in einer Zeitung: „Während Europas Probleme brennen, regelt die Kommission jeden Kleinscheiß.“
    (Anm.: Sehr deftig ausgesprochen, aber im Grunde richtig!)
    Dieser "Kleinsch..." ist auch das Einzige das die EU-Bürokraten und Politiker noch regeln können, sind wir dafür bei der EU? Wenn JA, dann muss man sich das nochmals gut überlegen!

    Quellen: EU-Kommision, Focus, Eggetsberger-Info-Blog
    Bildquelle mit Text: Focus, 25.11.2015
    Bildquelle Verpackung: Eggetsberger-Info 
    Ein EU PDF dazu: PDF-Direktlink

    Mittwoch, 29. April 2015

    Nach der Glühbirne folgt das Aus für Heizthermen - nächstes EU-Verbot

    Kurz notiert: Nach dem Aus für Glühbirne, für stärkere Staubsauger, für größere WC-Spülkästen, nach dem Aus für Stoff-Topflappen (Topflappen-Verordnung), u.v.a.m. kommt jetzt das Aus für Kombi-Thermen.

    Ab Ende September 2015 ist der Verkauf der weit verbreiteten Heizwertgeräte nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
    Was wie ein Aprilscherz wirkt: Die Kombi-Thermen haben ab September 2015 ausgedient. Ab 26.9.2015 ist der Verkauf der weit verbreiteten Heizwertgeräte nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, sie werden von sog. Brennwertkesseln abgelöst. Die Grundlage für diese Umstellung bildet die Ökodesign-Richtlinie der EU. Ziel ist es, Heizsysteme in Europa umweltfreundlicher und effizienter zu machen. (Oder will man für die Industrie einfach neue Geldquellen erschließen?)

    Zum Beispiel in "Österreich ist jede zweite Therme betroffen, in Wien sind es sogar neun von zehn Geräten", sagt Robert Breitschopf, Landesinnungsmeister der Wiener Installateure. Somit sind in Wien rund 440.000 Kombi-Thermen betroffen.

    Es besteht zwar noch keine Austauschpflicht, wenn allerdings ein bestehendes Gerät defekt wird, wird es nicht mehr gewartet oder repariert, sondern es muss ein neues mit den vorgeschriebenen Energieeffizienzwerten angeschafft werden. Ausnahmen bestehen für den Fall, dass mehrere Geräte an nur einen Rauchfang angeschlossen wurden. "Durch die Mehrfachbelegung des Kamins würde ein Austausch einen zu großen finanziellen und technischen Aufwand bedeuten", sagt Breitschopf. ...