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Montag, 7. Mai 2018

Brüssel drängt EU-Staaten zum Kampf gegen Impfmüdigkeit (kommt die EU-Impfpflicht?)

Angesichts wachsender Impfskepsis und zahlreicher Masernfälle, drängt die EU-Kommission alle Mitgliedsstaaten zum gemeinsamen Gegensteuern. 

EU-Kommission: Impfungen selbstbewusst verabreichen!
EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis legte Ende April 2018 Vorschläge zur Steigerung von Impfraten vor und verband dies mit heftigen Angriffen auf Impfgegner.

Diese laut Andriukaitis falschen Informationen und trügen damit zur Ausbreitung vermeidbarer Krankheiten bei, sagte der EU-Gesundheitskommissar. Impfungen gegen Infektionskrankheiten schützten nachweislich und seien "eine der größten medizinischen Errungenschaften unserer Zeit". Jährlich würden dadurch ein bis drei Millionen Todesfälle vermieden.

Die Zahl der Masernfälle in der EU hatte zuletzt wieder zugenommen, sie schwankt aber von Jahr zu Jahr sehr. In den zwölf Monaten bis Ende Februar wurden in der EU nach offiziellen Angaben 14.813 Masernfälle gezählt. Mindestens 40.000 Menschen sterben jährlich an Komplikationen der Grippe, teils wegen zu niedriger Impfraten, sagte Andriukaitis.

Den Druck auf die Bürger erhöhen
Die Kommission schlägt den EU-Staaten 20 konkrete Punkte vor, darunter die Erstellung nationaler Impfpläne bis 2020 mit dem Ziel, dass z.B. mindestens 95 Prozent der EU-Bevölkerung gegen Masern geschützt sind. ...

Sonntag, 11. März 2018

Kennen Sie schon die praktischen QR-Codes?

QR-Codes findet man inzwischen überall ... auch unterwegs ... auf Visitenkarten ... Briefpapier ... im Bus ... U-Bahn ... auf Flyer ... Plakaten ... Websites etc. (achtet Sie einmal einfach darauf ...)



Ein QR-Code (englisch Quick Response, = „schnelle Antwort“) ermöglicht die kodierte Abbildung einer Webadresse als Code. Diese Codes findet man heute zunehmend auf Visitenkarten, in Zeitschriften, Informationsblättern, auf Webseiten oder sogar -großformatig- auf Werbeplakaten. Der Vorteil dieser Methode ist, dass das mühsame Abtippen der Webadresse entfällt. Man scannt sie nur per Handy- Smartphone-App ein, fertig! 

QR-Codes werden mit einer Gratis-App gelesen ... Sie finden die entsprechenden Apps im jeweiligen App Store. Suchen Sie nach QR Codes Scanner ... runterladen fertig.

Einige Smartphones haben ein QR-Code-Scanner App schon ab Werk installiert.

Der rechts oben abgebildete QR-Code ist die Web-Adresse von unserer UNIQ-Webseite, eine Aktivität gegen den zunehmenden Verlust von persönlicher Freiheit, Verlust der Rechte und zunehmenden Zensur bzw. Überwachung. Die UNIQ-Mitgliedschaft bietet ihren Mitgliedern einen Erweiterten Schutz und erweiterte Freiheit, etwas das leider nur noch eine entsprechende  Glaubensgemeinschaft -unter gesetzlicher Deckung- ihren Mitgliedern bieten kann.

Eine Info des UNIQ-Aeternus Web-Team

Donnerstag, 8. Februar 2018

Wie schrecklich: Eigene Ambulanz für beschnittene Frauen in Wien

Barbarisch: Weibliche Beschneidung wird offenbar auch in Österreich praktiziert, Schätzungen zufolge sind rund 6000 Frauen und Mädchen betroffen. Eine FGM-Ambulanz bietet medizinische Hilfe.

Wien – "Wenn Frauen oder Mädchen zu mir kommen, hat Umyma El-Jelede den Großteil der Vorarbeit bereits erledigt", sagt die Gynäkologin Magdalena Pabinger, die in der Wiener Rudolfstiftung eine Ambulanz als Anlaufstelle für beschnittene Frauen und Mädchen, die medizinische Behandlung brauchen, leitet. Umyma El-Jelede ist im Frauengesundheitszentrum FEM Süd als Beraterin tätig. Bei der im Kaiser-Franz-Josef-Spital angesiedelten Einrichtung für Frauengesundheit ist die Beratung von Klientinnen, die von FGM (Female Genital Mutilation, weibliche Genitalverstümmelung, Anm.) betroffen bzw. bedroht sind, einer der Schwerpunkte.

Traurige Realität, wenn Menschen zerstört werden!
Die gebürtige Sudanesin Umyma El-Jelede betreut pro Jahr zu diesem Thema mehr als 100 Mädchen und Frauen, in die FGM-Ambulanz kommen jährlich mehr als 50. FGM ist auch in Österreich angekommen. Wie viele betroffene Frauen es im Land gibt, kann nur geschätzt bzw. anhand von Zahlen aus Deutschland errechnet werden. Möglicherweise sind es 6.000, rund ein Drittel von ihnen in Wien. (Anm.: Auch hier greifen unsere Gesetze nicht!)

Lesen Sie den ganzen Beitrag:  https://derstandard.at/2000073715940/Eigene-Ambulanz-fuer-beschnittene-Frauen-in-Wien


Quelle ©: derstandard.at/2000073715940/Eigene-Ambulanz-fuer-beschnittene-Frauen-in-Wien, vom 6. Februar 2018 
Quelle Anm.: Eggetsberger-Ino-Team
Bildquellen ©: Pixabay, Standard

Sonntag, 10. Dezember 2017

Deutschland: Gericht verdonnert Bürgen: Flüchtlingshelfer müssen Jobcenter Tausende Euro zahlen


  • Wer für Flüchtlinge gebürgt hat, muss jahrelang für deren Lebenshaltungskosten aufkommen
  • Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
  • Ein Kläger muss nun vielleicht bis zu 30.000 Euro an den Staat zurückzahlen
Zwei Männer, die für syrische Flüchtlinge gebürgt haben, müssen dem deutschen Staat nun Tausende Euro zurückzahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag entschieden.

Die Männer, ein Deutscher syrischer Herkunft, und ein Türke, hatten sich 2014 verpflichtet, für die Lebenshaltungskosten von je zwei Menschen aus Syrien aufzukommen, damit diese auf sicherem Weg und schnell nach Deutschland kommen konnten. Einer der beiden Männer, William E., hatte auf diese Weise seinen Bruder und dessen Frau in die Bundesrepublik geholt.

Böses Erwachen einiger Gut.menschen
Alle vier Syrer wurden in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt. Ab diesem Zeitpunkt, so dachten die Bürgen, würde der Staat für die Kosten aufkommen (weit gefehlt). Das Jobcenter zahlte den Syrern Leistungen, die ihnen nach dem Sozialgesetzbuch II zustehen. Doch dann forderte der Staat, bzw. genauer die zuständigen Jobcenter, das Geld von den Bürgen zurück. Anm.: Eine Bürgschaft ist etwas heikles, wenn man für jemanden bürgt, dann muss man sich über die Konsequenten dieser  Bürgschaft schon im klaren sein. Auch ist entscheidend, für wen und für was man bürgt. Hier wäre Aufklärung schon dringend notwendig, denn eine Bürgschaft kann  auch in den finanziellen Ruin führen. ...

Montag, 9. Oktober 2017

OSZE kritisiert deutsches Gesetz gegen Hass im Netz

Die OSZE kritisiert das deutsche Gesetz gegen die Verbreitung strafbarer Hasskommentare und Falschmeldungen im Internet scharf. Es habe eine „abschreckende Wirkung auf die freie Meinungsäußerung“.

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat das deutsche Gesetz gegen die Verbreitung strafbarer Hasskommentare und Falschmeldungen im Internet kritisiert. Das von Bundesjustizminister Heiko Maas gewünschte Netzwerkdurchsuchungsgesetz, das seit Sonntag 1. Oktober in Kraft ist, hat laut OSZE-Repräsentant Harlem Désir möglicherweise eine „abschreckende Wirkung auf die freie Meinungsäußerung“.

Wie der Franzose in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme erklärte, ist die Liste der strafbaren Vergehen zu ungenau formuliert. Netzwerke könnten somit mehr löschen, als sie eigentlich dürften. „Ich appelliere an die deutschen Behörden, Maßnahmen zu ergreifen, um die sorgfältige Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten, ihre Auswirkungen zu bewerten und bereit zu sein, es im Parlament zu ändern“, sagte Désir.

Das neue Gesetz verpflichtet große Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern, offensichtlich rechtswidrige Inhalte wie Volksverhetzung, Bedrohung und Beleidigung innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Erfüllen die Netzwerke die Vorschriften nicht, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro. Der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte das Netzwerkdurchsuchungsgesetzt gefordert und vorangetrieben.
Quelle: Handelsblatt/OSZE
Bildquelle-Symbolfoto: pixabay
Originallink

Freitag, 22. September 2017

Bis zu 150 Euro Strafe ab 1. Oktober 2017

Haben Sie das gewusst?
Zum besser lesen Bild anklicken!
Wer ab 1. Oktober 2017 mit Staubschutzmaske oder Sturmhaube auf die Straße geht, riskiert bis zu 150 Euro Geldstrafe - außer es herrscht wirklich Smogalarm oder Frost. 

Das Anfang Oktober in Kraft tretende Verhüllungsverbot untersagt nicht nur das Tragen konservativ-islamischer Gesichtsschleier, sondern auch jede andere unbegründete Form der öffentlichen Verhüllung. ...
Lesen Sie hier den ganzen Artikel: http://orf.at/stories/2407892/2407891/

Quelle ©: ORF/ZIB
Bildquelle ©: ORF/ZIB

Mittwoch, 12. Juli 2017

Menschenrechtsgericht: Verschleierungsverbot für Demokratie "notwendig"

Kurz notiert - Gerichtsentscheid!
Auch in Österreich verboten!
Zwei Musliminnen hatten gegen ein Vollverschleierungsverbot in Belgien geklagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt das seit 2011 geltende Gesetz für rechtmäßig.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung für rechtmäßig erklärt. Ein solches Verbot sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter am Dienstag 11. Juli 2017 in Straßburg. Die "Rechte und Freiheiten" von Dritten würden damit geschützt.

In Belgien gilt seit Mitte 2011 ein Gesetz, das es untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Bereits 2008 hatten drei Gemeinden Satzungen mit ähnlichen Verboten erlassen. ...

Samstag, 8. Juli 2017

Burka-Verbot in Bayern

Kurz notiert!
Das Gesetz ist beschlossen: Eingeschränktes Burka-Verbot in Bayern. Gesichtsschleier wie Burka und Nikab sind in Bayern ab dem 1. August  2017 in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verboten. Der Landtag billigte am Donnerstag (06.07.2017) mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern den entsprechenden Vorstoß der Staatsregierung.

Gesichtsschleier sind damit künftig unter anderem für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, an Hochschulen und Schulen, in Kindergärten und Kinderkrippen sowie in Wahllokalen verboten. Gemeinden haben zudem freie Hand, Burka und Nikab bei Vergnügungsveranstaltungen oder Massenansammlungen in Einzelfällen zu verbieten. 

Eine Verhüllung widerspreche u.a. der Kommunikationskultur
In der Gesetzesbegründung heißt es: Eine Verhüllung des Gesichts widerspreche dieser Kommunikationskultur. Deshalb lege man nun bestimmte Bereiche fest, in denen das offene Zeigen des Gesichts „für das Funktionieren unserer staatlichen Ordnung, zur Wahrung der Sicherheit und zur ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen unabdingbar ist und deshalb eingefordert werden muss.
Viele Deutsche finden die Entscheidung der bayrischen Staatsregierung für nicht gut!
Bildquelle: pixabay


Samstag, 1. Juli 2017

Kindes-Missbrauch? Kardinal (Nummer Drei im Vatikan) tritt vorübergehend zurück

Kurz notiert!
Die Nummer Drei im Vatikan, Kardinal George Pell, soll sich in den 70er- und 80er-Jahren an Kindern vergangen haben. Nun ermittelt die Polizei. Wieder wird der Vatikan die RK-Kirche von negativen Schlagzeilen erschüttert.

Gegen einen der mächtigsten Männer, die "Nummer Drei" im Vatikan, ist ein Ermittlungsverfahren wegen Kindesmissbrauchs eingeleitet worden: Dem Finanzchef des Vatikan, Kardinal George Pell, werden mehrere sexuelle Vergehen vorgeworfen. Pell bestreitet die Vorwürfe, trat am Donnerstag jedoch vorübergehend von seinen Ämtern zurück.

Wie die Polizei in seinem Heimatland Australien am Donnerstag 29.06.2017 mitteilte, soll der 76-Jährige Mitte Juli zu einer Anhörung nach Melbourne kommen (siehe Video dazu). Pell sagte sein Erscheinen vor Gericht zu und wies zugleich die Vorwürfe "energisch" zurück.

Er habe Papst Franziskus um den vorübergehenden Rücktritt von seinen Ämtern gebeten, um in Australien seine Unschuld zu beweisen, gab der Papst-Vertraute am Donnerstag in Rom bekannt. ...

Registrierungspflicht: Ab heute Samstag gibt es Prepaid-SIMs nur noch mit Ausweis


Ab Samstag (1. Juli 2017) müssen alle neue Prepaid-SIM-Karten mit Vorlage eines Ausweises aktiviert werden. 
Die Bundesregierung schließt im Rahmen der Anti-Terror-Gesetzgebung ein "Sicherheitsloch": Ab Samstag dürfen Mobilfunkprovider eine Prepaid-SIM nur noch dann aktivieren, wenn der Kunde einen Ausweis vorlegt. Diese Ausweisdaten muss der Provider erfassen. Mit Spaß-Namen wie Donald Duck konnten Prepaid-Karten also nur noch bis gestern - Freitag gekauft werden.

Die Regelung betrifft aber nur neue Prepaid-SIM-Karten. Bereits aktivierte SIM-Karten sind von der Änderung NOCH nicht betroffen, eine Nacherfassung oder Prüfung der Daten ist derzeit nicht geplant. (Anm.: In Spanien mussten nach einiger Zeit auch alle älteren Prepaid-SIM nachregistriert werden.) Bei Laufzeitverträgen geht der Gesetzgeber ohnehin davon aus, dass die Provider die Daten schon im eigenen Interesse prüfen und korrekt erfassen. ...

Die Erfassung geschieht bei den Mobilfunkanbietern im Ladengeschäft, bei den Lebensmitteldiscountern und im Online-Handel üblicherweise per Video-Ident am Smartphone, Tablet oder PC mit Webcam. Eine solche Erfassung erhöht die Kosten für die Anbieter weiter – sie haben aber bereits angekündigt, dass die Preise für Prepaid-SIM-Karten derzeit nicht erhöht werden sollen.

Ob das die Sicherheit Im Lande erhöht? 
Es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten zu telefonieren, SMS zu schreiben etc. - überhaupt für kriminelle Personen und Terroristen. Hier kommen auch gestohlene Handys und ausländische SIM-Karten zum Einsatz. Es geht scheinbar mehr darum die Kontrolle über die Bürger und deren Bewegungen aufzuzeichnen und den einzelnen zuzuordnen.




Donnerstag, 29. Juni 2017

Neben der Ehe für alle, beschließt der deutsche Bundestag (eher unbemerkt) ein Gesetz gegen Falschmeldungen und Hetze im Internet!

Zur Information!
Eher unbemerkt, im Schatten der Ehe für alle Abstimmung ...
Gesetz zur Bekämpfung von News, die der Regierung schaden könnten.
Der Bundestag hat am Freitag (29. Juni 2017) das Gesetz zur Bekämpfung von Falschmeldungen und Hetze im Internet mit der Mehrheit der Koalition beschlossen. Nach der Devise: Mach viel Lärm auf der einen Seite, dann schaut niemand auf das was man weniger öffentlich machen will.

Zensur
Die Neuregelung verpflichtet nun die Internetkonzerne wie Facebook, Twitter etc. zu einer schnelleren Löschung von rechtswidrigen Beiträgen - oder von Beiträgen die man als rechtswidrig ansehen will. Bei systematischen Verstößen drohen den Unternehmen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro (ganz klar, dass da wirklich alles zensuriert wird - bzw. als problematisch gelöscht wird). Der deutsche Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) warb in der Debatte erfolgreich für die Neuregelung.

Kritik äußerte vor der Abstimmung Linken-Parteichefin Katja Kipping. Fast alle Experten hätten die von der großen Koalition geplante Neuregelung vergangene Woche im Rechtsausschuss des Bundestages als „verfassungswidrig“ bezeichnet, sagte Kipping der Nachrichtenagentur AFP. Mit dem „Last-Minute-Gesetz“ werde die Unterscheidung zwischen strafbarer Hetze, Satire und freier Meinungsäußerung „nun faktisch an Drittdienstleister der Internetmonopolisten wie Facebook delegiert“ und die werden aus Kostengründen vieles gleich von vorne herein lieber löschen - was einer Zensur gleichkommen kann.
Quelle: Bundestag, ET
Bildquelle - Symbolbild: IPN

Samstag, 24. Juni 2017

Die Zeiten werden schlechter und der weltweite Drogenhandel blüht (UN-Bericht)

Kokain, Heroin, Cannabis: Der weltweite Rauschgifthandel wächst - allen Bekämpfungsmaßnahmen zum Trotz (trotz Kontenüberwachung etc.). Das belegt nun ein Bericht der UN-Behörde für Drogen- und Verbrechensbekämpfung. 250 Millionen Menschen greifen laut UN zu illegalen Drogen.

Der illegale Handel mit Opium und Kokain nimmt nach Angaben der Vereinten Nationen deutlich zu. So hat nach längerem Rückgang die Anbaufläche für die Koka-Pflanze in Südamerika in den vergangenen Jahren um 30 Prozent zugelegt. Dies geht aus dem aktuellen Weltdrogenbericht der Vereinten Nationen (UN) hervor.

Auch in Europa bleibt der Drogenhandel ein Milliardengeschäft. Experten gehen davon aus, dass hier Drogen im Schwarzmarktwert von 20 bis 30 Milliarden Euro verkauft werden. Das Darknet, ein abgeschirmter Bereich des Internets, spiele dabei eine immer bedeutendere Rolle, heißt es in dem Bericht. (Anm.: Aber auch die kleinen Verteiler, darunter viele illegale Einwanderer, spielen eine wichtige Rolle - die Drogen müssen ja an die Frau oder an den Mann gebracht werden.)

Das Zentrum des Opium-Anbaus weltweit bleibt Afghanistan 
Unter der Kontrolle der radikalislamischen Taliban wurde dort das Rauschgift zuletzt auf 200.000 Hektar angebaut. (Krieg und USA-Besatzung haben daran nichts geändert, im Gegenteil das "Geschäft" läuft besser denn je.)

Cannabis bleibt die weltweit am häufigsten konsumierte Droge.
In Deutschland wurden dem Bericht zufolge 2015 rund 145.000 Pflanzen in 900 kleinen oder größeren Gewächshäusern oder auf Feldern von den Behörden zerstört. In Albanien, dem Hauptproduktionsland von Cannabis in Europa, wurden 550.000 Pflanzen an 2000 Standorten vernichtet.

Politiker sind heute kein Vorbild mehr!
Auch so mancher grüne Politiker konsumiert Rauschgift bzw. baut die Drogen gut sichtbar auf seiner Terrasse an. Ohne weitreichenden Konsequenzen. 


Laut EU-Drogenmarktbericht 2017 wurde zuletzt in Europa Cannabis im Schwarzmarktwert von 9 Milliarden Euro, Heroin im Umfang von 7 Milliarden Euro und Kokain für 5,7 Milliarden Euro abgesetzt. Totale-Überwachung und  Kontrolle von Geldflüssen etc. haben nichts geändert, genau das gleiche Bild wie beim derzeitigen Terrorismus. Mindestens 20-30 Milliarden Euro wurde trotz rigoroser Überwachung an den Überwachungsorganen vorbei abgesetzt. NICHT GERADE WENIG!
Quellen: UN-Bericht, ARD, u.a.
Bildquelle: ARD

Sonntag, 18. Juni 2017

Wenn Rechte und Freiheit nach und nach beseitigt werden!

Im Zuge der "Terrorbekämpfung" werden künftig wahrscheinlich auch WhatsApp und andere Messengerdienste von der Regierung überwacht.
Deutschland: Innenminister sind sich bei Überwachung von Messengerdiensten einig – Wegen der „Terrorgefahr“ kann jeder überwacht werden. Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich nach Angaben des baden-württembergischen Ressortchefs Thomas Strobl (CDU) auf eine mögliche Überwachung von Messengerdiensten wie WhatsApp geeinigt. Quelle 

Und der Staatstrojaner wird zum Standardinstrument
Das Fernmeldegeheimnis ist Vergangenheit!
(Art. 10 des Grundgesetzes ist weitgehend und unauffällig -in beängstigtem Maße- geändert bzw. eingeschränkt worden. Freiheit des Bürgers war gestern.  )
Österreich wird sicher schnell mit ähnlichen Maßnahmen folgen. 
Wenn Rechte und Freiheit nach und nach beseitigt werden!

Donnerstag, 8. Juni 2017

Ergebnis von medizinischen Alterstests in Schweden: "Minderjährige" Asylbewerber viele doch volljährig

Zu Beginn 2017 begann Schweden mit umstrittenen Alters-Tests bei Flüchtlingen, die angaben, minderjährig zu sein.

Falsches Alter?
Erste Resultate von 581 Testpersonen ergaben, dass 75 Prozent der betroffenen Asylbewerbern tatsächlich bereits über 18 Jahre alt waren. Hintergrund der Untersuchung: Die schwedische Einwanderungsbehörde war in Zugzwang geraten, nachdem Regierungskritiker den Vorwurf geäußert hatten, dass sie nicht in der Lage gewesen seien, das wahrheitsgemäße Alter von Flüchtlingen festzustellen, die angegeben hatten, noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht zu haben. Eigentlich wollte es lieber keiner wissen!

Im Jahr 2015 suchten in Schweden 35.000 nach eigenen Angaben Minderjährige um Asyl an, 2016 waren es 2.199 vorgeblich unter 18-Jährige. Die schwedische nationale Behörde für forensische Medizin, Rättsmedicinalverket, ist in der Lage, Alterstests durchzuführen. Die ersten Tests fanden nun nach Aufforderung vonseiten der Einwanderungsbehörde statt. Bislang hat Rättsmedicinalverket 581 Asylbewerber den Alterstests unterzogen. Die Ergebnisse zeigten, dass hiervon 442 falsche Angaben zu ihrem Alter gemacht hatten, 430 (also die Mehrheit) darunter waren Männer. Die Behörde will nun insgesamt 4.200 Personen genauer überprüfen lassen.

Minderjährige sind nicht immer minderjährig, Syrer nicht immer aus Syrien! Dass viele Asylbewerber falsche Angaben zu ihrem Alter machten, ist nachvollziehbar. Man wusste, dass die EU ohne viel Kontrollen die Menschen in ihre Länder einreisen lässt und Minderjährige in vielen Fällen große Vorteile genießen können. Ganz zu schweigen von möglicheu Strafmaß bei kriminellen Delikten. ...

Mittwoch, 7. Juni 2017

Türkei: Präsident Erdogan lässt Amnesty-Chef festnehmen

Kurz notiert!
Vorsitzenden von Amnesty International in der Türkei festgenommen. Die Menschenrechtsorganisation reagiert sehr bestürzt. Nun ist die Untersuchungshaft über den Vorsitzende von Amnesty International in der Türkei, Taner Kilic, verhängt worden.

Der Haftbefehl gegen Kilic wurde demnach am gestrigen Dienstagmorgen in seinem Haus in der Küstenstadt Izmir vollstreckt und mit Ermittlungen gegen mutmaßliche Mitglieder der Bewegung des Predigers Fethullah Gülen begründet.

Amnesty International fordert Freilassung (nur fordern kann man viel)
Kilic wurde den Angaben zufolge zusammen mit 22 Anwälten festgenommen. Zudem seien sein Haus und Büro durchsucht worden. Laut der Zeitung „Hürriyet“ wird den Festgenommenen die Nutzung einer Messenger-App vorgeworfen, die nach Darstellung der Regierung unter Gülen-Anhängern beliebt ist. Tatsächlich scheinen die Vorwürfe gegen Taner Kilic unhaltbar! 
Lesen Sie mehr: https://www.welt.de/politik/ausland/article165289468/Erdogan-laesst-Amnesty-Chef-in-der-Tuerkei-festnehmen.html
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"Die Türkei hat das Recht, sich vom Westen oder von was auch immer abzuwenden, denn 50 Prozent, wenn nicht noch mehr, billigen diesen politischen Kurs." Damit muss man also leben. 

Montag, 22. Mai 2017

Neue, erweiterte Menschenrechte formuliert: Forscher warnen vor Missbrauch von Neurotechnologie

Mit verschiedenen Methoden lassen sich Hirnaktivitäten in Echtzeit messen und daraus Schlüsse ziehen. Dies kommt längst nicht nur in Forschung und Medizin zum Einsatz, sondern auch in Marketingstudien beim Militär, oder im Bereich der totalen Überwachung. 


Die Menschenrechte müssen umgehend erweitert werden!
Angesichts der Fortschritte in diesem Feld fordern Forscher der Unis Basel und Zürich neue Menschenrechte gegen den Missbrauch solcher Technologie.
„Die Gefahr des Missbrauchs von Neurotechnologie, um an private Daten zu gelangen, ist durch die technologischen Fortschritte stark gewachsen“, ist Doktorand Marcello Ienca von der Universität Basel überzeugt. Deshalb hat er gemeinsam mit Roberto Andorno von der Universität Zürich im Fachblatt „Life Sciences, Society and Policy“ vier neue Menschenrechte für das Zeitalter der Neurotechnologie formuliert.

1. Mentale Privatsphäre
Die vorgeschlagenen Ergänzungen zu den bestehenden Menschenrechten sind demnach das Recht auf mentale Privatsphäre, kognitive Freiheit, psychologische Kontinuität sowie eine Erweiterung des bestehenden Rechts auf geistige Unversehrtheit. 
Unter die mentale Privatsphäre fällt beispielsweise, dass bei Neuromarketingstudien sichergestellt werden solle, dass sämtliche Daten gelöscht werden, die nicht eindeutig dem Zweck der Studie dienen. ...

Freitag, 19. Mai 2017

Bundestag vor Verbot von „strafbaren Falschnachrichten“ im Internet

Unions-Fraktion stoppt Heiko Maas: Zensur-Gesetz wird vorerst noch nicht beschlossen

Die CDU-CSU-Fraktion im Bundestag hat die Beschlussfassung des Zensurgesetzes im Schnellverfahren gestoppt.

In letzter Sekunde! Der Bundestag wollte heute Freitag ein weiteres Gesetz beschließen, mit dem die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland drakonisch eingeschränkt wird.

PRESSEFREIHEIT TUT NOT!
Zuletzt hatte es massiven Widerstand gegeben, etwa vom Bundesverband der Zeitschriftenverleger (VDZ). Die Bundesregierung hat die Einwände zur Kenntnis genommen, den Gesetzesentwurf jedoch nicht in keinem wichtigen Punkt verändert.

Auch Reporter ohne Grenzen protestiert gegen das Gesetz und beschreiben in einer interessanten Analyse, wie gravierend der Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit ist: Siehe Analyse
Es ist traurig mit-anzusehen wie die Freiheit immer mehr eingeschränkt wird!

➡ Journalistische Medien wie die Bild, Stern, Spiegel, ZDF, ARD etc. sollten natürlich von dem Gesetz formal ausgenommen sein, doch hätte das Gesetz auch existentielle Folgen für alle privaten Medien gehabt. Die oft als „Mainstream-Medien“ bezeichneten Medien wären also (als Sprachrohr von Politik und Großfinanz) frei zu berichten was sie wollen, -versteht sich von selbst- ganz ohne Konsequenzen. Schöne neue Zeit! Doch nun gibt es erstmals etwas Hoffnung, dass das Gesetz etwas vernünftiger wird als das vorgeschlagene ...

Warum sind viele dagegen: Gefahr ausufernder Sperrungen von Inhalten
In der Begründung für die Gesetzesinitiative werden vage und rechtlich nicht klar definierte Begriffe wie „Hasskriminalität“ und „strafbare Falschnachrichten“ angeführt, die sich aus den in der öffentlichen Diskussion verwendeten Begriffen „Hate Speech“ und „Fake News“ ableiten. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist breit ausgelegt, wobei die beispielhaft angeführten Straftatbestände keiner erkennbaren Systematik folgen. Zudem soll das Gesetz auch für „andere strafbare Inhalte“ gelten – eine schwammige und willkürlich auslegbare Formulierung, die Spielraum für eine unverhältnismäßig breite Interpretation lässt.
Quellen: reporter-ohne-grenzen.de, div News
Bildquelle: pixabay

Freitag, 12. Mai 2017

Sechsköpfige türkische Familie verlor österreichischen Pass

Kurz notiert!
Das Verwaltungsgericht in Tirol hat begonnen, Scheinstaatsbürger zu prüfen. Bestätigt ist der Entzug für eine sechsköpfige Familie.
Zuletzt sind österreichische Staatsbürger mit türkischen Wurzeln immer wieder ins Visier der Landesbehörden geraten. Vor allem rund um das umstrittene Verfassungsreferendum in der Türkei. Meist deshalb, weil für einen Familienangehörigen um einen Aufenthaltstitel in Österreich angesucht wurde. Dabei stellte sich dann oft heraus, dass sie eine nicht legale Doppelstaatsbürgerschaften besaßen. Rückwirkend aberkannt! ...

Mehr dazu unter: http://www.heute.at/politik/news/story/59798244

Freitag, 5. Mai 2017

Gesetzesänderung: Opfer sexueller Gewalt müssen sich nicht mehr für Notwehr rechtfertigen!

Österreich: Mit nur geringfügigen Änderungen hat die Regierung am Mittwoch im Ministerrat das umstrittene Strafrechtspaket von ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter verabschiedet. 

Die am Mittwoch den 3. Mai beschlossene Reform des Strafrechts bringt:
Unter anderem wird die Reform mehr Schutz für Opfer sexueller Gewalt bringen. So der Minister. Der Ministerrat hat ein neues Strafrechtspaket beschlossen. Behörden können ab jetzt schärfer gegen sexuelle Belästigung in Gruppen vorgehen. Die Teilnahme an einer solchen „Zusammenkunft mehrerer Menschen“ mit dem - in die Tat umgesetzten - Ziel sexueller Belästigung wird mit einem Jahr Haft bestraft, die Verabredung dazu mit bis zu zwei Jahren. Das Gesetzespaket soll am 21. Juni im Justizausschuss und in den letzten Juni-Tagen vom Nationalratsplenum beschlossen werden. Damit kann es am 1. September in Kraft treten.

Opfer sexueller Gewalt müssen sich nicht mehr für Notwehr rechtfertigen.
Notwehr war bisher nur bei einem „rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen“ erlaubt. Was auch immer Angegriffene zur Abwendung der Gefahr tun, ist - solange das „gerechtfertigte Maß der Verteidigung“ gewahrt bleibt - damit erlaubt. Dass die Notwehr nun auch gegen Angriffe auf „sexuelle Integrität und Selbstbestimmung“ erlaubt wird, hat bedeutende Konsequenzen. ...