Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte liest sich -teilweise- wie ein Wunschzettel, nicht wie die Realität. Leider werden die Menschenrechte immer wieder mit Füßen getreten. Der Europarat hat seine Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vom Jahr 1950 abgesichert: Durch den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Seine Urteile betonen regelmäßig, dass der Sinn der EMRK die praktische und effektive Umsetzung von Rechten ist. In Österreich ist die EMRK sogar im Verfassungsrang. Im Übrigen gilt bei uns auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
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