Hinweis: Man darf dann keine personenbezogenen Daten mehr ohne eine entsprechende Datenschutzerklärung auf Webseiten, Blogs etc. veröffentlichen. Das gleiche gilt für Bilder auf denen Personen ohne Auftragsverarbeitungsvertrag bzw. Genehmigung abgebildet sind.
Klarstellung: Rückwirkend bezieht sich das natürlich NICHT auf bereits vorhandene Bilder - also auf Bilder, die vor dem 25.05.2018 aufgenommen wurden.
Beachten Sie auch, dass Sie im privaten Leben ggf. ebenfalls sehr leicht von der DSGVO betroffen sein könnten - also lieber einmal recherchieren, was dieses Thema angeht und welche Strafen verhängt werden können.
Spezielle Hinweise für Österreich: Info-Direktlink
In diesem Sinne: Noch viel Freude mit den neuen Verordnungen der EU-Bürokraten.